Mieterverein Anwalt wechseln möglich?

6. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
kleineBiene123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterverein Anwalt wechseln möglich?

Hallo. Ich habe ein dringendes Problem. Ich bin am 31.12.2019 von der Wohnung ausgezogen und habe nun nur Probleme mit dem ehem. Vermieter. Deswegen wollte ich zum Mietverein gehen. Dieser Anwalt war aber so offensichtlich genervt von der Arbeit dass ich mich absolut nicht gut beraten und aufgehoben fühlte... daher wollte ich gerne den Anwalt wechseln. Die Dame an der Pforte meinte aber das ginge nicht. Was kann ich tun?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von kleineBiene123):
Die Dame an der Pforte

An wessen Pforte?


Wer ist Auftraggeber des Anwaltes, wer bezahlt ihn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Das ist eher eine Frage der Kosten. Vermutlich ist es der Anwalt der Mietrechtschutzversicherung.
Wenn sie den neuen Anwalt bezahlen wollen, können sie wechseln.
Sonst müssen sie die Rechtschutzversicherung fragen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Schon mal mit dem Verein geredet und auf den Umstand des genervten Anwalts hingewiesen?

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#4
 Von 
kleineBiene123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, die Dame an der Pforte des Mietervereins war gemeint. Ich habe sie gefragt ob ich den Anwalt des Mietervereins (also intern) wechseln könnte (es sind 2 vertreten) da ich mich bei dem aktuellen Anwalt nicht gut beraten fühle und dieser sichtlich genervt war. Daraufhin sagte sie mir dass dies nicht möglich sei. Ich finde es unfair dass man von den beiden Anwälten nicht selbst aussuchen kann welchen man möchte, schließlich zahle ich ja auch den jährlichen Beitrag.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Na ja, Sie zahlen für rechtliche Beratung und Vertretung, beides erhalten Sie für kleines Geld. Anwaltswahl ist da wohl nicht inbegriffenen. Ich würde dennoch meine Beschwerde schriftlich formulieren und den Vorstand des Vereins offiziell in Kenntnis setzen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Ich weis nicht, ob der Pförtner der richtige Ansprechpartner in solchen Fragen ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich weis nicht, ob der Pförtner der richtige Ansprechpartner in solchen Fragen ist ...


... und ich habe noch immer Schwierigkeiten mir die Pförtnerei eines Mietervereins vorzustellen...

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#8
 Von 
Seniorin Marianne
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo kleine Biene, ich hatte auch schon dasselbe Problem. Doch in diesem Mieterverein gab es etliche Anwälte. Ich wechselte auch. Wenn es bei euch nur 2 Anwälte gibt, würde ich versuchen, einem anderen Mieterverein beizutreten.

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#9
 Von 
kleineBiene123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Seniorin Marianne. Wenn ich aber jetzt wechsle bin ich ja für dieses aktuelle Problem nicht bei dem neuen Verein "versichert" oder? Und das hieße ja nochmals einen Jahresbeitrag mehr? Oder?

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Optional wäre noch dem gelangweilten Anwalt auf Ihre Eindrücke hinzuweisen, gut möglich, dass er nur einen schlechten Tag hatte. Entgehe anderer Aussagen sind Anwälte auch nur Menschen mit ne wenn dieser nicht weiß wieder wirkt, kann er auch nix ändern.

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