Hallo!
Lt. Gesetz muss die Abrechnung der Betriebskosten einer Mietwohnung jährlich erfolgen.
Wie ist das aber bei einem Mietwechsel zum 1.12. eines Jahres?
In diesem Beispiel erstellt die Hausverwaltung dem neuen Mieer eine NK-Abrechnung für einen einzigen Monat - und zwar mit zusätzlichen Kosten wie "Kostentrennung Nutzerwechsel" (bei der Heizkostenabrechnung) oder "Servicegebühr" (bei der Ermittlung des Warmwasserverbrauchs.
Ist es nicht ein Gebot der Wirtschaftlichkeit, bei Mietbeginn zum 1. Dezember eines Jahres die erste Nebenkostenabrechnung zum Ende des Folgejahres zu erstellen - also für 13 Monate? Oder steht dies im Widerspruch zum Gesetztestext (jährliche Abrechnung)?
Noch eine Frage: Gibt es inzwischen eine einheitliche Rechtsprechung zur Frage, wer bei Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Ablesekosten zu tragen hat?
Danke & sonnige Grüße
Dave
Mieterwechsel - Zeitraum Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
'Oder steht dies im Widerspruch zum Gesetztestext (jährliche Abrechnung)?
'
Genau das ist der Grund, warum Sie eine Abrechung für nur einen Monat erhalten.
'Gibt es inzwischen eine einheitliche Rechtsprechung zur Frage, wer bei Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Ablesekosten zu tragen hat?
'
Nein, bei fehlender vertraglicher Vereinbarung werden in Rechtsprechung (siehe <a href="http://www.aareon-energiemanagement.de/sixcms/detail.php/124575?l1=118555&l2=118726"><font color="blue">hier</font></a> und Literatur weiterhin alle denkbaren Möglichkeiten vertreten. Es würde aber m.E. dem in der HeizKostV herrschenden Verursacherprinzip widersprechen, wenn alleine der Nachmieter die Kosten des Nutzerwechsels zu tragen hätte, denn es ist ja gerade der Vormieter, dessen Auszug während der Abrechnugsperiode eine Zwischenablesung notwendig macht.
MfG Gruwo
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