Mietfrist durch neue Nachbarn aushebeln?

5. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietfrist durch neue Nachbarn aushebeln?

Hi alle,
unsere Vermieterin ist schon krass drauf. Nach unserem Einzug gab es "plötzlich" Instandsetzungsmaßnahmen, so dass direkt ein großer Raum nicht mehr nutzbar war. Egal, wir haben genug Platz.

Das Ding ist: wir haben beim Einzug darauf geachtet, eine ruhige Gegend zu wählen. Die Nachbarn (ein schwules Ehepaar) waren kinderlos, sie waren tagsüber nicht da und es gab nie Parties.
Nachdem wir bereits den Mietvertrag (der eine Mindestfrist von einem Jahr hat) unterschrieben hatten, erzählten uns die Nachbarn, dass sie ausziehen, weil die Vermieterin keine Mängel beseitigt, ihr Hund ständig bellt und Reparaturen auf die Mieter abwälzen will.

Nun ist eine Familie eingezogen, mit 3 Kindern, die entsprechend laut sind - was Kinder ja auch sein sollen, aber wir wären nie eingezogen, hätten die bereits hier gewohnt.

Doch: deren Terrasse zeigt zu unseren Fenstern, die EINEN Meter entfernt sind. Der Vermieterin ist bewusst, dass wir 2 Home-Office haben.

Unsere neuen Nachbarn rauchen zudem sehr stark, so dass wir unsere Fenster nicht mehr öffnen können. Wir sind Nichtraucher und das ist auch ein Nichtraucher-Haus.

Wir wollen so schnell wie möglich weg, aber der Mietvertrag schreibt eine Mindestmiete von einem Jahr vor. Sind neue Nachbarn ein Grund für eine Friständerung?
Oder auch die weiteren gemeinsamen Punkte wie der ständig bellende Hund der Vermieterin (sie wohnt auch nebenan und wir haben ein Protokoll) oder Baumaßnahmen?

Wir haben den Vertrag im Dezember abgeschlossen. Unsere Miete hat zum 01.5. begonnen. Im Vertrag steht, dass eine ordentliche Kündigung erst zum 01.05.2025 möglich sei.

Beste Grüße!

-- Editiert von User am 5. August 2024 17:42

-- Editiert von User am 5. August 2024 17:53

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(955 Beiträge, 112x hilfreich)

Mieterwechsel ist in einem Mietshaus ein ganz normaler Vorgang, ebenso wie das man mit den einem Mitmieter besser und dem anderen halt nicht zu gut klarkommen, das ist kein Grund für eine außergewöhnliche Kündigung.

Einen Ansatzpunkt sähe ich nur bei unangekündigten Instandsetzungsarbeiten, sofern diese zum Mietzeitpunkt schon bekannt waren und von größeren Umfang sind. Was soll denn konkret gemacht werden und wie lange wird die Nutzungseinschränkung voraussichtlich dauern.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3801 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Nun ist eine Familie eingezogen, mit 3 Kindern, die entsprechend laut sind - was Kinder ja auch sein sollen, aber wir wären nie eingezogen, hätten die bereits hier gewohnt.

Kann ihnen in jeder Mietwohnung passieren. Ist auch kein Grund, für einen früheren Auszug.
Was das Rauchen betrifft, mit den Nachbarn höflich reden, evtl. suchen sie eine andere Raucherecke.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
, so dass direkt ein großer Raum nicht mehr nutzbar war

Spontan hätte ich gesagt "Mietminderung", aber die ist ja nur bei mietrechtlichen Mängeln anwendbar.



Zitat (von PascalB):
weil die Vermieterin keine Mängel beseitigt

Sie muss nur mietrechtlich relevante Mängel beseitigen und das auch nur denn wenn es zumutbar ist (die Hürde für eine Unzumutbarkeit liegt allerdings recht hoch)

Ansonsten muss der Mieter einfach nur seine Rechte nutzen.



Zitat (von PascalB):
Reparaturen auf die Mieter abwälzen will.

Völlig legal wenn man es richtig macht.
Vermieten ist keine caritative Tätigkeit, der Bau, Instandsetzungen, Reparaturen etc. sind alles von den Mietern finanzierte Angelegenheiten



Zitat (von PascalB):
Der Vermieterin ist bewusst, dass wir 2 Home-Office haben.

Genau wie euch bewusst war, das jederzeit andere Mieter einziehen können.



Zitat (von PascalB):
Sind neue Nachbarn ein Grund für eine Friständerung?

Nö, insbesondere nicht, wenn sie sich wie diese offenbar sich ganz normal verhalten.



Zitat (von PascalB):
Unsere neuen Nachbarn rauchen zudem sehr stark, so dass wir unsere Fenster nicht mehr öffnen können.

Zitat (von PascalB):
der ständig bellende Hund

Mit dem Vortrag solcher Argumentation steigert man seine Glaubwürdigkeit nicht wirklich - im Gegenteil ...



Zitat (von PascalB):
und das ist auch ein Nichtraucher-Haus.

Es gibt kein "Nichtraucher-Haus" im Mietrecht, insofern kann man damit keinen Blumentopf gewinnen.



Zitat (von PascalB):
Oder auch die weiteren gemeinsamen Punkte wie der ständig bellende Hund der Vermieterin

Abmahnung / Unterlassungsklage waren erfolglos?



Zitat (von PascalB):
Baumaßnahmen

Welche konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8028 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Sind neue Nachbarn ein Grund für eine Friständerung?


nein

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5366 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Nach unserem Einzug gab es "plötzlich" Instandsetzungsmaßnahmen, so dass direkt ein großer Raum nicht mehr nutzbar war


In eurer Wohnung?

Zitat (von PascalB):
Wir sind Nichtraucher und das ist auch ein Nichtraucher-Haus.


Gibbet nicht.

Geht zum VM klärt das so, wie man es unter erwachsenen Menschen macht. Sagt, dass ihr schnellstmöglich rauswollt und lotet die Bedingungen einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnis aus. Und immer daran denken: WER WAS WILL , SOLLTE FREUNDLICH SEIN !

:smile:

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#6
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
der ständig bellende Hund

Mit dem Vortrag solcher Argumentation steigert man seine Glaubwürdigkeit nicht wirklich - im Gegenteil ...


Du findest es normal, wenn ein Hund 6 Stunden am Stück, 7 Tage die Woche, bellt, jault und gegen die Fensterscheiben springt? Das ist eine ernst gemeinte Frage.
Wir haben selber 2 Hunde, die natürlich zwischendurch bellen. Wenn man aber im gesamten Haus (keine Übertreibung, sondern Beschreibung) das Bellen so laut hört, als würde er neben einem stehen...?
Wenn der Hund über den Zaun springt und auf deine Terrasse kommt, immer wieder und die Vermieterin nur sagt "Ach Jacky"... dann ist das schon sehr respektlos den Mietenden gegenüber die über 1.200 Euro kalt zahlen.

Und nein, ich finde nicht, dass Vermieter caritative Zwecke erfüllen. Aber man zahlt Miete und laut Mietrecht darf man gewisse Mangelbehebungen erwarten. Beispielsweise eine Haustür, die nicht schließt, ein Fenster, das nicht schließt, Risse über den Türen, durch die die Mäuse kommen...
Wenn es dann aber heißt "ist ein altes Haus, das müsst ihr übernehmen" finde ich das schon frech.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Wir sind Nichtraucher und das ist auch ein Nichtraucher-Haus.


Dass bei euch im Haus keine Raucher wohnen, kann sich jederzeit ändern.

Grundsätzlich könnt ihr überall mit Nachbarn konfrontiert werden, an denen euch das eine oder andere nicht passt.

Wollt ihr das vermeiden, müsst in ein freistehendes EFH ziehen, wo rundherum möglichst auch keine anderen Häuser stehen.

Und, nein, eure Situation ist kein Grund, einen Mietvertrag mit rechtswirksam geschlossenem Kündigungsverzicht vorzeitig zu beenden.

-- Editiert von User am 5. August 2024 19:48

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(955 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Du findest es normal, wenn ein Hund 6 Stunden am Stück, 7 Tage die Woche, bellt, jault und gegen die Fensterscheiben springt?

Zitat (von PascalB):
Wenn der Hund über den Zaun springt und auf deine Terrasse kommt,

Zitat (von PascalB):
Beispielsweise eine Haustür, die nicht schließt, ein Fenster, das nicht schließt, Risse über den Türen, durch die die Mäuse kommen...


Das sind aber Vorkommnisse und Mängel die nicht im EP stehen.
Antworten können nur auf Basis der gegebenen Informationen gegeben werden.

In so einem Fall könnte man all dies sammeln und dem VM signalisieren das man dies nicht klaglos hinnehmen wird, insbesondere nicht das der Hund auf eure Terrasse läuft.
Ggf. bietet der VM dann ja von sich aus schon eine vorzeitige Auslösung des Mietvertrages an.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Du findest es normal, wenn ein Hund 6 Stunden am Stück, 7 Tage die Woche, bellt, jault und gegen die Fensterscheiben springt?

6 Stunden sind nur ein Bruchteil von "ständig". Springen, bellen und jaulen wird er mangels Kondition wohl auch nicht 6 Stunden ununterbrochen hinbekommen, sondern mit Pausen dazwischen?
Das er gegen die Fensterscheiben springt dürfte mangels relevanter Lärmentwicklung mietrechtlich unbeachtlich sein.



Zitat (von PascalB):
Wenn man aber im gesamten Haus (keine Übertreibung, sondern Beschreibung) das Bellen so laut hört, als würde er neben einem stehen...?

Mangender Lärmschutz - geschuldet wird aber - verkürzt gesagt - nur der Lärmschutz des Baujahres / des Jahres der Kernsanierung, sofern es keine anderweitige vertragliche Vereinbarung vorliegt.
Wird der erfüllt, hat man bei auch bei sehr hellhörigen Häusern Pech gehabt.



Zitat (von PascalB):
Wenn der Hund über den Zaun springt und auf deine Terrasse kommt

Dann gibt es eine Ermahnung, dann Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung und notfalls eine Unterlassungsklage.



Zitat (von PascalB):
eine Haustür, die nicht schließt, ein Fenster, das nicht schließt, Risse über den Türen

Wenn die Mängel schon vor Anmietung bei Besichtigung vorhanden waren, kann es gut sein, das "genietet wie besehen" gilt. In Solchen Fällen hat man die Mängel quasi mit gemietet, also weder Rechte auf Minderung noch aus Beseitigung.



Zitat (von PascalB):
Wenn es dann aber heißt "ist ein altes Haus, das müsst ihr übernehmen" finde ich das schon frech.

Das kann durchaus sein (siehe oben), müsste man dann aber im jeweiligen Einzelfall prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Nach unserem Einzug gab es "plötzlich" Instandsetzungsmaßnahmen, so dass direkt ein großer Raum nicht mehr nutzbar war.


Du wurdest danach ja schon gefragt, hast aber keine Antwort gegeben. Was für Instandsetzungsmaßnahmen, in welchem Umfang, dauern die noch an oder sind die abgeschlossen? Ist da tatsächlich was plötzlich aufgetreten oder war es der Vermieterin bereits vorher bekannt und sie hat es euch schlichtweg verschwiegen? Das könnten essentielle Infos sein. Ob sich daraus ein Recht ableiten lässt, dass ihr die Mindestmietdauer nicht einhalten müsst, halte ich zwar nicht für besonders wahrscheinlich, aber ganz ausschließen kann man das mit den mangelnden Informationen zum Sachverhalt auch nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die Mängel schon vor Anmietung bei Besichtigung vorhanden waren, kann es gut sein, das "genietet wie besehen" gilt. In Solchen Fällen hat man die Mängel quasi mit gemietet, also weder Rechte auf Minderung noch aus Beseitigung.


Ja, aber... das "gemietet wie besehen" wird oft arg überstrapaziert. Es kommt sehr darauf an, unter welchen Umständen die Besichtigung vor Vertragsabschluss stattfand.

Zitat (von PascalB):
Wir haben den Vertrag im Dezember abgeschlossen.


Daraus schließe ich, dass auch eine Besichtigung im Winter stattfand, vielleicht auch noch irgendwann nach Feierabend, mit entsprechend schlechter Beleuchtung und in einer noch bewohnten Wohnung mit Einrichtung des Vormieters? Unter solchen Umständen ist es absolut legitim, dass einem Mieter nicht alles auffällt, was eventuell ein Mangel sein könnte. Und dass man bei einer Wohnungsbesichtigung dazu verpflichtet wäre, alle Fenster und Türen auf Gängigkeit zu überprüfen, ist auch einfach lebensfremd. Im Gegenteil, solange ein Mangel nicht sehr offensichtlich ist oder vom Vermieter explizit genannt wird, kann ein Mieter davon ausgehen, dass die ihm überlassene Mietsache mängelfrei ist. Wie auffällig das hier alles war:

Zitat (von PascalB):
Beispielsweise eine Haustür, die nicht schließt, ein Fenster, das nicht schließt, Risse über den Türen, durch die die Mäuse kommen...


lässt sich aus der Ferne nur ganz schwer beurteilen. Kann sein, dass "gemietet wie gesehen" hier greifen würde, kann aber auch sein, dass dem nicht so ist. Gibt es vielleicht ein Protokoll vom Einzug in dem irgendwas vermerkt ist?

Zitat (von PascalB):
Das Ding ist: wir haben beim Einzug darauf geachtet, eine ruhige Gegend zu wählen.


Haben wir auch. Und zwar, in dem wir uns was in einer Kleinstadt und da in einem reinen Wohnviertel am Ende einer Sackgasse gesucht haben. Ist hier auch wirklich viel ruhiger als an unserem vorherigen Wohnort in der Mitte einer deutlich größeren Stadt, direkt gegenüber von der Polizei (mit ständig Sirenengeheul). Aber daraus kann man ganz sicher nicht das Recht ableiten, dass man für immer und ewig nur ruhige Nachbarn hat. Menschen machen Geräusche, das muss man hinnehmen. Nur in den seltensten Ausnahmefällen kann man dagegen was machen.

Zitat (von PascalB):
Du findest es normal, wenn ein Hund 6 Stunden am Stück, 7 Tage die Woche, bellt, jault und gegen die Fensterscheiben springt?


Nein, das finde ich nicht, und ich kann auch die entsprechenden Kommentare der anderen User dazu nicht ganz nachvollziehen. Es gibt ein paar Urteile zu dem Thema, und das sehen unterschiedliche Gerichte auch immer wieder anders, aber als grobe Faustregel:
1. Nicht länger als 10-15min am Stück
2. Nicht länger als 1-2 Stunden pro Tag
Und das gilt natürlich auch für den Hund der Vermieterin, nicht nur für Hunde ihrer Mieter. Da ihr ja eh so schnell wie möglich weg möchtet, würde ich auf ein gutes Verhältnis zur Vermieterin auch keine Rücksicht mehr nehmen, sondern sie abmahnen (ja, das kann man auch als Mieter gegenüber dem Vermieter). Ein Lärmprotokoll hattet ihr ja gemacht. Wenn sie diesen Umstand nicht abstellt, dann könntet ihr da ggf. tatsächlich nach einiger Zeit das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung ableiten. Vielleicht nicht fristlos, aber mit der üblichen Frist von 3 Monaten durchaus.

Zitat (von PascalB):
Wenn der Hund über den Zaun springt und auf deine Terrasse kommt, immer wieder und die Vermieterin nur sagt "Ach Jacky"


Das würde ich analog betrachten. Wenn ihr die Terrasse mitgemietet habt, sie also keine Gemeinschaftsfläche ist, dann darf die Vermieterin sie weder nutzen noch betreten ohne eure Erlaubnis. Und das gilt natürlich auch für ihren Hund. Auch hier würde ich die Vermieterin abmahnen und bei weiteren Vorfällen könnte auch hier ggf. für euch ein Recht auf außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestmietdauer gegeben sein.
Zitat (von PascalB):
Der Vermieterin ist bewusst, dass wir 2 Home-Office haben.


Ich bin auch im Homeoffice, habe um mich rum lauter spielende Kinder, bellende Hunde, besonders im Sommer jede Menge Benzinrasenmäher, Laubbläser, und immer mal wieder bei einem der Nachbarhäuser auch Bauarbeiten, etc. Und ich kann trotzdem ganz hervorragend arbeiten.

Zitat (von PascalB):
Unsere neuen Nachbarn rauchen zudem sehr stark, so dass wir unsere Fenster nicht mehr öffnen können.


Kann ich mir kaum vorstellen. Oder möchtet ihr die Fenster den ganzen Tag auf Kipp stellen? Macht die einfach zu und gut ist. Dann riecht ihr den Rauch nicht mehr, oder zumindest viel weniger, und ruhiger ist es auch. Denn ein Recht, die Fenster permanent auf Kipp zu haben, ohne durch irgendwas "belästigt" zu werden, gibt es nicht. Überhaupt ist die Kippstellung für Fenster nicht zu empfehlen. Lieber 2-3x am Tag mit offenem Fenster Stoßlüften. Aber es gab auch schon Urteile, wo das Rauchen zeitlich eingeschränkt wurde, da ein Gericht eine übermäßige Beeinträchtigung der Nachbarn gesehen hat. Wie das in euerm Fall zu bewerten ist, ist aus der Ferne quasi unmöglich, aber eben auch nicht zu 100% auszuschließen, dass ihr vielleicht doch eine Handhabe habt.

Andererseits braucht das alles ziemlich lange, mindestens ein paar Wochen wenn nicht sogar Monate, bis ihr damit relativ sicher auch in einem Prozess durchkommen würdet mit einer früheren Kündigung. U.U. seit ihr dann also im Endeffekt 2 Monate früher raus, habt aber im Gegenzug jede Menge extra Stress. Ich bin mir nicht sicher, ob sich das dann wirklich so lohnt, wenn man zusätzlich zu dem Lärm auch noch persönlichen Anfeindungen und ggf. sogar Schikane durch die Vermieterin ausgesetzt ist.

Zitat (von PascalB):
Unsere Miete hat zum 01.5. begonnen.


Ihr wohnt also gerade erst 3 Monate da und euer Nervenkostüm liegt jetzt schon blank. Bitte nicht falsch verstehen, aber dann scheint ihr davon generell nicht besonders viel zu haben. Da würde ich tatsächlich davon abraten, die Situation noch zusätzlich für euch zu verschlimmern. Ihr könnt ja schon sehr bald ganz regulär kündigen.

Zitat (von PascalB):
Im Vertrag steht, dass eine ordentliche Kündigung erst zum 01.05.2025 möglich sei.


Mit anderen Worten, ihr könnt ganz regular Ende April raus sein, und eure Kündigung könnt ihr bereits Ende Januar aussprechen. Das ist jetzt auch nicht mehr so lange, ein durchschnittlich belastbarer Mensch sollte das aushalten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Du wurdest danach ja schon gefragt, hast aber keine Antwort gegeben. Was für Instandsetzungsmaßnahmen, in welchem Umfang, dauern die noch an oder sind die abgeschlossen? Ist da tatsächlich was plötzlich aufgetreten oder war es der Vermieterin bereits vorher bekannt und sie hat es euch schlichtweg verschwiegen? Das könnten essentielle Infos sein. Ob sich daraus ein Recht ableiten lässt, dass ihr die Mindestmietdauer nicht einhalten müsst, halte ich zwar nicht für besonders wahrscheinlich, aber ganz ausschließen kann man das mit den mangelnden Informationen zum Sachverhalt auch nicht.
:)


Sorry :)
Also: beim Einzug (nicht Besichtigung) wurde uns gesagt, dass 1 Fenster ausgetauscht werden und eine Wand trocknen muss. Es ist Fachwerk.
Das Fenster wurde nicht ausgetauscht, sondern ein kompletter Balken, so dass eine Außenwand rausgenommen, der Balken freigelegt und ausgetauscht werden muss.

Das Fenster ist noch das Alte, da es Lieferverzögerungen gab, die Wand ist das, was nicht angekündigt wurde aber laut Handwerker bereits bekannt war.
Das bedeutet, dass wir nun noch auf den Austausch des Fensters warten und bis dahin rund um das provisorisch eingesetzte Fenster "Löcher" sind: also nur ein paar Holzkanten halten das Fenster, der Rest ist offen, direkt nach draußen. Frühestens Mitte August geht es da weiter. Es ist seit Anfang Juni eine Baustelle.

Weiter hieß es, dass der Mann der Vermieterin noch die Steinplatten auf der Terrasse zu ende verlegen muss. Was wir nicht wussten: da wird eine Drainage gelegt, der Handwerker dazu verputzt auch die Wand und sagte uns dann, dass das was länger dauert. Wie lange hängt vom Wetter ab.
Das ist vermutlich "gemietet wie gesehen", aber unter falschen Vorraussetzungen.

Danke für deine ausführliche Antwort. Denn ja, unsere Nerven liegen komplett blank. Und sind total überrascht von der Vermieterin und ihrem Verhalten.
So Kleinigkeiten wie "ihr dürft keinen Grünschnitt in die Biotonne werfen" und sie dann selbst mit Gartenschnitt voll machen ist gar nicht in der Auflistung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
ich kann auch die entsprechenden Kommentare der anderen User dazu nicht ganz nachvollziehen.

Nun, wenn man Schilderungen liest die nicht glaubwürdig sind, kann man es ignorieren oder kommentieren. Spätestens vor Gericht fährt der Fragesteller dann vor die Wand.
Und schon in der ersten Antwort ging es von ständig auf 6h runter - eine Reduktion um 75 % ist schon beachtlich.
Und auch an den 6 Stunden am Stück habe ich noch meine Zweifel, denn zum einen müsste der Hund dafür ein beachtliche Kondition haben, zum anderen dürfte er nach 6 Stunden bellen und jaulen am Stück erst mal so heiser sein, das die nächsten 1-2 Tage mal Ruhe ist.



Zitat (von PascalB):
So Kleinigkeiten wie "ihr dürft keinen Grünschnitt in die Biotonne werfen" und sie dann selbst mit Gartenschnitt voll machen ist gar nicht in der Auflistung.

Bei uns ist das z.B. verboten.
Der Mieter der sich nicht daran hält kann z.B. abgemahnt werden.
Der Vermieter hingegen darf so viele Ordnungswidrigkeiten begehen wie er mag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Ich versuche es mal etwas realistisch einzuschätzen. Man ist aus was für Gründen auch immer auf eine halbe Baustelle gezogen. Als Laie ohne Sach- und Fachkenntnisse weiß man mit Sicherheit nicht, wie lange was dauert, wann es überhaupt durchgezogen werden kann. Das kann auch die Vermieterin falsch eingeschätzt haben. Für eine einigermaßen Sicherheit hätte man die Beendigung z.B. der Bauarbeiten an Terrasse im Vertrag mit einbringen müssen. Wovon Ihr ausgegangen seid, vielleicht auch die Vermieterin, was dann doch nicht geklappt hat, das ist nicht relevant.

Der bellende Hund: könnte es sein, dass er immer dann bellt, wenn Ihr Eure Hunde im Garten habt? Oder er eine sonstige Bewegung in "seinem" Revier beobachtet? Könntet Ihr das vielleicht selbst etwas steuern?

Ein altes Fachwerkhaus mit vielen sichtbaren Mängeln, ganz ehrlich, das ist so etwas wie eine Wundertüte. Deshalb wäre mir das Prozessrisiko zu groß. Rechne doch mal:1/4 der Mietzeit ist schon vorbei; eine Überschneidung von 1-2 Monaten ist ohnehin häufig nicht zu vermeiden. Es bleiben also ein paar Monate übrig. Evtl. Mietminderung wegen des nicht nutzbaren Raumes.

Wäre das für Euch ein Weg?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(955 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man ist aus was für Gründen auch immer auf eine halbe Baustelle gezogen.

Laut EP wurden die Bauarbeiten erst nach Einzug bekannt gegeben.

Zitat (von wirdwerden):
Für eine einigermaßen Sicherheit hätte man die Beendigung z.B. der Bauarbeiten an Terrasse im Vertrag mit einbringen müssen.

Was schwer möglich ist wenn der VM solche Arbeiten verschweigt, oder der VM bei Vertragsabschluss selber noch nichts von der Notwenigkeit solcher Arbeiten Bescheid wusste.

Zitat (von wirdwerden):
Der bellende Hund: könnte es sein, dass er immer dann bellt, wenn Ihr Eure Hunde im Garten habt? Oder er eine sonstige Bewegung in "seinem" Revier beobachtet? Könntet Ihr das vielleicht selbst etwas steuern?

Warum sollte der Mieter dies bei dieser Gesamtkonstellation tun. Eher wäre bei fortwährendem ungebetene Hundebesuch auf der vermieteten Terrasse eine Unterlassungsaufforderung angesagt.

Zitat (von wirdwerden):
Es bleiben also ein paar Monate übrig. Evtl. Mietminderung wegen des nicht nutzbaren Raumes.

Wieso "ein paar Monate", nach meiner Rechnung wären es mindestens acht, und wieso "Evtl. Mietminderung"? Das hier eine erhebliche Mietminderung ansteht sollte doch keine Frage sein.


Insgesamt sollte der Mieter versuchen mit dem VM ein frühzeitiges Mietende zu vereinbaren um aus der nun ungeliebten Wohnung herauszukommen.

-- Editiert von User am 6. August 2024 18:08

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der bellende Hund: könnte es sein, dass er immer dann bellt, wenn Ihr Eure Hunde im Garten habt? Oder er eine sonstige Bewegung in "seinem" Revier beobachtet? Könntet Ihr das vielleicht selbst etwas steuern?


Der Hund bellt immer dann, wenn die Vermieter nicht da sind oder im Garten sind. Sie hören das Bellen, stören sich aber nicht daran. Und ja, es sind meistens 6 Stunden, dann bspw. 2 Stunden Pause und dann geht's weiter.
Zu dem Kommentar: ja, das ist eine beachtliche Kondition des Hundes und ja, er ist eine echt arme Sau. Ja, ich habe mit meiner Hundetrainerin darüber gesprochen aber nein, es liegt gänzlich außerhalb unserer Kontrolle.



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124660 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
ja, er ist eine echt arme Sau.

Ohne Zweifel.

Man könnte bei Anzeichen von Tierquälerei auch einfach mal Anzeige erstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von PascalB):
Also: beim Einzug (nicht Besichtigung) wurde uns gesagt, dass 1 Fenster ausgetauscht werden und eine Wand trocknen muss. Es ist Fachwerk.


Ach, der Fall! Jetzt erinnere ich mich :grins:

Also, ohne mich hier nochmal zu allen einzelnen Punkten zu äußern, ich denke, dass eure Chancen, dass ihr die Mindestmietdauer nicht einhalten müsst, zumindest nicht bei 0 liegen. Ihr könnt, wie schon gesagt, alles abmahnen, was sich so ansammelt, und dann nach einer angemessenen Zeit, wenn die Mängel nicht behoben wurden, eine außerordentliche Kündigung aussprechen (vielleicht sogar eine fristlose, schwer zu beurteilen).

Je nachdem, wie versiert und risikofreudig ihr seid, macht ihr das entweder alles in Eigenregie, oder holt euch fachliche Hilfe. Denn ich gehe davon aus, die Vermieterin wird das auf keinen Fall akzeptieren, dass ihr früher kündigt. Und dann zumindest eure Kaution einbehalten (die ihr per Klage zurückfordern müsstet) oder verklagt euch schlimmsten Falls auf die ausstehenden Mieten bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Mindestmietdauer.

Euer Fall ist doch ein bisschen speziell, mit wahnsinnig vielen Einzelbaustellen, ein Forum, in dem Laien sich zu juristischen Problemen auslassen, kann da nur bis zu einem gewissen Punkt weiterhelfen (und ggf. sogar schaden, da wir hier alle eben keine Juristen sind und gelegentlich absolut falsch liegen).

Alternativ findet ihr mit der Vermieterin eine einvernehmliche Lösung und macht vielleicht einen Aufhebungsvertrag. Das würde ich aber lieber nicht machen, ehe ihr nicht eine neue Bleibe gefunden habt, in die ihr dann auch ziemlich sofort einziehen könnt.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
PascalB
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von GefährlichesHalbwissen):
Ach, der Fall! Jetzt erinnere ich mich


Ja, es wird immer wilder :D

Wir geben das ganze jetzt an eine Anwältin weiter und erarbeiten eine Strategie, die für uns zielführend und mit möglichst wenig Stress verbunden ist. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, deswegen sehen wir dem entspannt entgegen.

0x Hilfreiche Antwort

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