Person A einen separten PKW Stellplatz Mietvertrag zu seiner Mietwohnung.
Mietwohnung und Stellplatz gehören einer Wohnungsgenosschenschaft.
Mündlich wurden damals beim Abschluss 60€ als Miete genannt, weil der Parkplatz etwas breiter als die anderen auf dem Grundstück ist, welche nur 50€ kosten.
Seit nicht ganz 3 Jahren werden die 60€ per Lastschrift monatlich eingezogen.
Nun fiel Person A beim Studium des Mietvertrags auf das dort nur 50€ Mietzahlung vereinbart wurden.
Anscheinend wurde der Mietvertrag nicht auf die 60€ angepasst. Auch gibt es keine weiteren Hinweise darauf, dass der Stellplatz etwas "Besonderes" sei und deshalb jeden Monat 10€ mehr kostet als die anderen Stellplätze.
Der Stellplatz soll nun gekündigt werden.
Hat Person A trotz "mündlicher Vereinbarung" die Möglichkeit auf die schriftlich festgehaltenen 50€ zu bestehen und nachträglich die 10€ monatlich "zu viel" bezahlen Mietzahlungen zurück zu fordern?
Mietgebühr für Parkplatz - Schriftlich weniger vereinbart als tatsächlich gezahlt wird
22. August 2024
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Frage vom 22. August 2024 | 18:04
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietgebühr für Parkplatz - Schriftlich weniger vereinbart als tatsächlich gezahlt wird
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#1
Antwort vom 22. August 2024 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (127602 Beiträge, 40842x hilfreich)
ZitatHat Person A trotz "mündlicher Vereinbarung" die Möglichkeit auf die schriftlich festgehaltenen 50€ zu bestehen und nachträglich die 10€ monatlich "zu viel" bezahlen Mietzahlungen zurück zu fordern? :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles fordern und verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatAuch gibt es keine weiteren Hinweise darauf, dass der Stellplatz etwas "Besonderes" sei :
ZitatMündlich wurden damals beim Abschluss 60€ als Miete genannt, weil der Parkplatz etwas breiter als die anderen auf dem Grundstück ist, welche nur 50€ kosten. :
Finde den Widerspruch ...
#2
Antwort vom 22. August 2024 | 18:26
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 1x hilfreich)
Immer hab ich Ärger mit Harry
Es geht hier einzig und allein um das Thema schriftlich vs mündlich!
Schriftlich hat Person A vorliegen - schwarz auf weiss - da steht 50€
Mündlich schwer nachweisbar.
Eventuell hat's die mündliche Ankündigung nie gegeben, A erinnert sich nicht, täuscht sich, hat's vergessen und die höheren Mietzahlungen fallen ihm erst jetzt auf.
Wie möchte Vermieter V also nachweisen, dass für den Parkplatz 60€ vereinbart wurden?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. August 2024 | 13:16
Von
Status: Gelehrter (10381 Beiträge, 4608x hilfreich)
ZitatMündlich wurden damals beim Abschluss 60€ als Miete genannt :
Finde den Widerspruch. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass hier im Forum Prozessbetrug goutiert wird. Und nichts anderes wäre es, wenn A wider besseren Wissens vor Gericht die mündliche Vereinbarung verneint.ZitatEventuell hat's die mündliche Ankündigung nie gegeben, A erinnert sich nicht, täuscht sich, hat's vergessen :
Wenn der Mieter unmittelbar nach dem ersten Einzug die 10 Euro zuviel moniert hätte, dann hätte es noch Chancen gegeben zu argumentieren, dass der schriftliche Mietvertrag, welcher nach den mündlichen Absprachen unterschrieben wurde, würde die richtige Miete beinhalten. Nun hat der Mieter das 3 Jahre lang toleriert. Mir kann doch keiner erklären, dass er nicht mindestens mal die erste Abbuchung der Miete kontrolliert. Aus meiner Sicht ist es jetzt zu spät, um sich noch auf den Betrag im schriftlichen Mietvertrag zu berufen.ZitatSeit nicht ganz 3 Jahren werden die 60€ per Lastschrift monatlich eingezogen. :
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