Mietgegenstand Waschmaschine und andere Schäden

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
cekneb
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietgegenstand Waschmaschine und andere Schäden

Ich bin gerade in einer Diskussion mit meinem Ex-Vermieter. Ich bin aus der Wohnung in der ich 14 Jahre gelebt habe ausgezogen. Der Auszug erfolgte an einem Sonntag und ging bis spät abends. Fotos von den Räumen habe ich gemacht da es zu der späten zeit nicht möglich war den Vermieter in die alte Wohnung zu bestellen um de Übergabe zu tätigen. Einen Tag darauf musste ich ins Ausland sodass die Schlüsselübergabe auch am nächsten Tag nicht möglich gewesen wäre.

Nun hat mir der Vermieter ein Übergabeprotokoll zugeschickt.
- Wohnungstüre wurde von mir aufgebrochen aufgrund Schlüsselverlusts. Dabei ist die Zarge am Schloss kaputt und wurde notdürftig repariert.
Diese Kosten übernehme ich natürlich da ich diese auch wirklich verursacht habe.

- Wohnung war teilweise mit schönen ziertapeten tapeziert. Diese verlangt nun der Vermieter das sie entfernt werden und neu gestrichen wird. Damals beim Wohnungseinzug war glaube ich die Wohnung renoviert (damals war es noch ein anderer Eigentümer), der neue Besitzer ist erst seit einem Jahr Eigentümer der Wohnung. Der alte Mietvertrag vor 14 Jahren wurde 1:1 übernommen und ist ein Standardmietvertrag wie man ihn aus dem Schreibwarengeschäft bekommen kann. Ich habe alle 2 Jahre die Wohunung renoviert.
Ich gehe davon aus das ich die Wohnung natürlich komplett streichen muss.

-Sockelbodenleisten des Parkets sind gelöst. Der Vermieter meint das die Sockelleisten gelöst sind und ich diese alle wieder erneuern muss?! Die Leisten waren eigentlich nie richtig fest befestigt. Die Wände sind rehgipswände und diese leisten haben nie gut gehalten. Muss ich diese nun wirklich alle erneuern?

- Fehlende Schlüssel. Diese habe ich leider verloren (Wohnung und Haustüre). Dabei handelt es sich aber nicht um ein Sicherheitsschloss sondern um ganz normale Schlüssel die man überall nachmachen kann. Nun möchte der Vermieter die Schlüssel erneuern wenn ich die Schlüssel nicht mehr habe. Ich glaube das ich die Schlüssel im Ausland in unserem Haus liegen habe, aber dort ist aktuell niemand und keiner hat Zugriff aufs Haus und ich werde erst wieder im Herbst dort sein.
Darf der Vermieter Schlösser tauschen und mir in Rechnung stellen?

- Fehlender Kellerschlüssel. Ich habe zwar für den Empfang vom Kellerschlüssel im Mietvertrag unterschrieben, aber die Schlüssel die ich habe hatten nie in ein Schloss der Kellertüren gepasst, ich hatte das aber dem damaligen Vermieter nie genannt, weil ich den Keller nie nutzte. Nun möchte der Vermieter einen Schlüssel haben - ich habe zwar einen aber der passt ja nicht. Darf er nun hier auch die Schlösser tauschen?

Und zu guter Letzt die Waschmaschine. Diese wurde damals beim Wohnungseinzug vom Vermieter gestellt (Waschmaschine und Kühlschrank) - das steht auch so im Mietvertrag. Es gab vor vielen Jahren einen Wasserschaden da an der Waschmaschine kein Aquastopp vorhanden war. Den Schaden des Mieters unter meiner Wohnung hatte der Vermieter seiner Versicherung gemeldet. Den in meiner Wohnung aufgequollenen Parkett hat er aber nicht repariert - naja war auch nicht so schlimm und die Sache war erledigt. Kurz danach ging dann die Waschmaschine kaputt Sie ging gar nicht mehr an und ich denke das das Relais kaputt war. Da die Maschine recht alt war ging ich davon aus das sich eine Reperatur durch den Vermieter nicht lohnt und ich habe sie entsorgt und mir eine neue gekauft.
Nun möchte der neue Besitzer (Vermieter) aber eine Waschmaschine haben und ich habe ihm schon einige Male gesagt das kurz nach dem Wasserschaden die Waschmaschine kaputt ging und ich diese entsorgen musste da ich sie ja nicht in der Wohnungstehen lassen kann und ich auch keinen Keller hatte (kein Schlüssel passte).

Nun ja ich glaube das ich einige Sachen selber verbockt hatte. Glaube das mit der Waschmaschine hätte der damalige Vermieter übernommen, Auch das mit den Sockelleisten. Die Renovierung und auch die Reparatur der Wohnungstüre muss ich übernehmen.

Heute erhielt ich eine Email vom Vermieter und er gibt mir eine Frist bis Ende der Woche um alle Mängel zu beseitigen. Ich frage mich wie ich das machen soll, ich bin arbeitstätig und kann nur am Wochenende Reperaturen leisten. Dann kommt noch hinzu das ich ende dieser Woche auf Geschäftreise in die USA muss. Kann der Vermieter oder darf er so kurzfristig eine Frist setzen oder muss er in Absprache mit mir einen Zeitpunkt absprechen? Ich werde ja wohl ganz sicher die Wohnung streichen müssen und die Zarge reparieren.

Ich wäre euch dankbar wenn ihr mir einige Infos zukommen lassen könntet, vor allem das mit der Waschmaschine interessiert mich. Einige meinen da es zum Mietgegenstand dazugehörte hätte der Vermieter diese reparieren oder ersetzen müssen oder ich hätte Recht auf Mietminderung gehabt. Was muss ich nun machen? Muss ich ihm eine neue Waschmaschine kaufen? Oder gibt es Paragraphen die mich schützen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Klingt eher so, als ob du nicht nur einige Sachen selber verbockt hast, sondern so ziemlich alles.

Zitat (von cekneb):
vor allem das mit der Waschmaschine interessiert mich. Einige meinen da es zum Mietgegenstand dazugehörte hätte der Vermieter diese reparieren oder ersetzen müssen oder ich hätte Recht auf Mietminderung gehabt. Was muss ich nun machen? Muss ich ihm eine neue Waschmaschine kaufen? Oder gibt es Paragraphen die mich schützen?
Nehmen wir also mal die Waschmaschine
Klar: die gehört zum Mietgegenstand
Klar: gibt es Paragraphen, die dich schützen - du musst dich aber natürlich auch selbst an die Paragraphen halten!
Wenn die mitvermietete Waschmaschine ohne Verschulden des Mieters kaputtgeht, dann muss sie der Vermieter durch eine gleichwertige/gleichalte ersetzen.
Der Mieter hat entsprechenden Mietminderungsanspruch, ab dem Zeitpunkt ab dem der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt wurde.
Also: wann ist das geschehen? d.h. wann/wie ist der Mieter seiner Verpflichtung zur Anzeige des Mangels nachgekommen? (Schreiben an den Vermieter, Zugangsnachweis)
Hat der Mieter seine Mängelanzeigepflicht nicht erfüllt, dann besteht auch kein Mietminderungsanspruch > [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html]BGB § 536 c (2)[/link] - und die §§ drumherum
Bei Rückgabe schuldest du eine ebenso alte Waschmaschine. Dein Problem, wenn du die vermietereigene Maschine einfach entsorgt hast.

Für die Klärung/(Wieder)Herstellung des vertragsgemäßen Rückgabezustandes hat der Mieter i.A. mindestens 3 Monate Zeit (die gesamte Kündigungsfrist über).
Das Gejammer von wegen "einen Tag darauf musste ich ins Ausland sodass die Schlüsselübergabe auch am nächsten Tag nicht möglich gewesen wäre" oder gesetzte Nachfrist zu kurz "ich frage mich wie ich das machen soll, ich bin arbeitstätig und kann nur am Wochenende Reperaturen leisten. Dann kommt noch hinzu das ich ende dieser Woche auf Geschäftreise in die USA muss." ist kindisch - jedenfalls ziehen deine ganzen persönlichen "Hinderungsgründe" rechtlich nicht.
Der Vermieter muss bei geschuldeten Leistungen eine Nachfrist setzen (wegen anderer §§) - aber auch bei Renovierung einer gesamten Wohnung wird i.A. eine Frist von 14 Tagen für ausreichend erachtet. Du bist auch keineswegs gezwungen da selbst Hand anzulegen - es steht dir frei eine Firma damit zu beauftragen.

Es geht aber noch einfacher: Wenn du die Nachfrist nicht nutzen willst/kannst, dann wandelt sich ein Leistungsanspruch des Vermieters in einen Schadenersatzanspruch in Geld.
Wenn du die Zeit der Nichtnutzbarkeit der Wohnung bis zur erfolgten Wiederherstellung/Schadensbeseitigung verkürzen möchtest (dafür schuldest du nicht mehr Miete sondern Nutzungs(ausfall)entschädigung), dann steht es dir sogar noch frei, dem Vermieter direkt mitzuteilen, dass er bitte die Schadensbeseitigung auf deine Kosten für dich vornehmen lassen möchte (dazu musst du nicht mal Herumjammern "keine Zeit").

Ich frage mich aber vor allem, wann denn nun überhaupt die Rückgabe der Wohnung erfolgt sein soll.
Einfach mit Auszug und Tür hintersichzuziehen ist das jedenfalls nicht getan.
Der Mieter muss sich da schon selbst aktiv darum kümmern, dass ein Termin für die Rückgabehandlung (Wohnung und Schlüssel) an den Vermieter zustandekommt und auch stattfindet. "Ich hatte aus irgendwelchen Gründen keine Zeit" - das zieht auch hier nicht.
Ein Versäumnis könnte hier noch ganz erhebliches weiteres Lehrgeld bedeuten ...
Wann war das Mietende? Wann wurden Wohnung und Schlüssel an den Vermieter zurückgegeben? Wie kannst du das beweisen?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von cekneb):
sodass die Schlüsselübergabe auch am nächsten Tag nicht möglich gewesen wäre.
Was hast du denn mit den Schlüsseln und den Fotos gemacht? War es vor diesem Sonntag nicht möglich, mit dem Vermieter die Übergabe zu vereinbaren? Oder sie zu hinterlegen?
Zitat (von cekneb):
Nun hat mir der Vermieter ein Übergabeprotokoll zugeschickt.
Das ist also eine Auflistung der Dinge, die der Vermieter gesehen/beanstandet hat. Übernahmeprotokoll .
Vielleicht schreibst du mal, was der Vermieter dir geschrieben hat, statt deine Interpretationen einzuflechten?
Zitat (von cekneb):
Nun ja ich glaube das ich einige Sachen selber verbockt hatte.
Kann man so sagen, ja. Wohl so gut wie alles.
Zitat (von cekneb):
Ich frage mich wie ich das machen soll,

Frage lieber den Vermieter, ob er dir aus wichtigem Grund noch ein längere Frist gibt. Das schützt dich evtl. vielleicht nicht nur vor Einbehalt einer Kaution, sondern auch noch vor späteren Schadenerstazforderungen.

Das mit der WaMa ist ja oberwitzig. :augenroll:
Ich stimme @Lolle zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von cekneb):
Der Auszug erfolgte an einem Sonntag und ging bis spät abends.


Zitat (von cekneb):
zu der späten zeit nicht möglich war den Vermieter in die alte Wohnung zu bestellen um de Übergabe zu tätigen. Einen Tag darauf musste ich ins Ausland sodass die Schlüsselübergabe auch am nächsten Tag nicht möglich gewesen wäre.


Dann hätte man dem VM die Schlüssel mit einem kleinen Schreiben id Briefkasten werfen können (müssen).

Zitat (von cekneb):
- Wohnungstüre wurde von mir aufgebrochen aufgrund Schlüsselverlusts. Dabei ist die Zarge am Schloss kaputt und wurde notdürftig repariert.
Diese Kosten übernehme ich natürlich da ich diese auch wirklich verursacht habe.


Und warum ist das nicht schon direkt "nach der Tat" geschehen?

Zitat (von cekneb):
Sockelbodenleisten des Parkets sind gelöst. Der Vermieter meint das die Sockelleisten gelöst sind und ich diese alle wieder erneuern muss?! Die Leisten waren eigentlich nie richtig fest befestigt. Die Wände sind rehgipswände und diese leisten haben nie gut gehalten. Muss ich diese nun wirklich alle erneuern?


Ja, wenn die vorher dran waren ... die werden ja noch das sein oder?

Zitat (von cekneb):
Kurz danach ging dann die Waschmaschine kaputt Sie ging gar nicht mehr an und ich denke das das Relais kaputt war. Da die Maschine recht alt war ging ich davon aus das sich eine Reperatur durch den Vermieter nicht lohnt und ich habe sie entsorgt und mir eine neue gekauft.


... und dann in der Wohnung gelassen? Wie Lolle schon schrieb, das haben sie verbockt.

Ehrlich gesagt, wenn man beruflich in die Staaten muss und eh keine Zeit hat, dann sollte man sich mit dem VM monetär einigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die Schlüssel müssen Sie natürlich ersetzen. Ist das nicht möglich, kann der Vermieter ein neues Schloss auf Ihre Kosten einbauen lassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die Schlüssel müssen Sie natürlich ersetzen. Ist das nicht möglich, kann der Vermieter ein neues Schloss auf Ihre Kosten einbauen lassen.


Eher neue Schlüssel, für ein neues Schloss sehe ich zZt keine Rechtfertigung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Offenbar gibt es für den Keller derzeit keinen Zugang

Zitat (von cekneb):
Ich habe zwar für den Empfang vom Kellerschlüssel im Mietvertrag unterschrieben, aber die Schlüssel die ich habe hatten nie in ein Schloss der Kellertüren gepasst, ich hatte das aber dem damaligen Vermieter nie genannt, weil ich den Keller nie nutzte. Nun möchte der Vermieter einen Schlüssel haben - ich habe zwar einen aber der passt ja nicht. Darf er nun hier auch die Schlösser tauschen?


Da der Mieter die falschen Kellerschlüssel niemals bemängelt hat, muss er sich das nun anlasten lassen. Den Beweis, dass diese Schlüssel niemals passten, kann er mit Sicherheit nicht führen.

Da aber nunmehr keiner in den Keller kann, muss ein neues Schloss eingebaut werden. Auf Kosten des Mieters.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Da aber nunmehr keiner in den Keller kann, muss ein neues Schloss eingebaut werden. Auf Kosten des Mieters.


???

Wieso sollte denn "keiner" id Keller können? Wer ist "keiner" und was ist "der Keller"??

Üblicher Weise hat jeder Mieter (es handelte sich um eine Mietwohnung) der zugangsberechtigt ist einen Schlüssel zum Keller (wenn dieser denn verschlossen ist).

Nochmal, wieso sollte der Mieter hier ein neues Schloss ersetzen? Wenn es sich um das (Vorhänge-)Schloss für sein Kellerabteil handelt, soll er halt ein anderes im Baumarkt kaufen, so es denn die knappe Zeit vor dem beruflichen Aufenthalt in Übersee zulassen wird .. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Lesen Sie doch mal den Eingangspost.

Er hat für den Keller, der zu seiner Wohnung gehört, Schlüssel erhalten. Offenbar die falschen; der Mieter stellt irgendwann fest, daß die Schlüssel nicht passen. Ist ihm aber egal, er sagt es den Vermieter nicht und belässt es dabei. Also kommt keiner in den Keller rein. Denn die Schlüssel passen nicht.

Dann zieht der Mieter aus und soll alle Schlüssel abliefern. Da er die falschen Kellerschlüssel nicht reklamiert hat, wird er nicht schlüssig darlegen können, daß er niemals passende Schlüssel hatte... In so fern wird der Mieter so behandelt, als hätte er die Schlüssel verloren. Er präsentiert ja nur "irgendwelche Schlüssel", die nicht passen.

Der Vermieter hat daher nach meiner Auffassung das Recht, das Schloss austauschen zu lassen. Ob das jetzt ein Vorhängeschloss oder ein normales Türschloss ist, spielt doch keine Rolle. Oder der Mieter wechselt das Schloß selbst, wie auch immer.

Jedenfalls wird der Keller auf des Mieters Kosten zugänglich gemacht werden (entweder Schloß und eigene Arbeit oder Schloß und Hausmeister /Handwerker, oä).

Jetzt klarer? :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Er hat für den Keller, der zu seiner Wohnung gehört, Schlüssel erhalten.


Zitat (von fb367463-2):
etzt klarer? :)


Ja in der Tat ;) ... dennoch sollte sich der bald in den Staaten weilende Mieter nochmal melden .... : Falls es sich umein Vorhängeschloss handelt, fahren Sie id Baumarkt und kaufen eins, 5 EUR müssten ja drin sein ...

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