Miethaus und rechte des Mieters

22. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)
Miethaus und rechte des Mieters

habe kurz eine Frage darf er Vermieter Kaminreperatur(wurde vor unserem Einzug gemacht)auf unsere NK abwältzen???
Vor unserem Einzug war vereinbart das wir das Badezimmer neu verfliesen(und wenn die dann monatlich pünktlich immer eingeht würde es verrechnet werden),nun streiten die dies ab,dies war aber unbewohnbar-überall nur löcher man sah wirklich nur löcher und totaler dreck und total veraltet.
Dann die Toieletten und Duschvorrichtung wollte der Vermieter übernehmen bis auf eine Toilette sollte wir übernehmen dann kamm eine Kopie der Rechnung die npoch nicht mal auf unseren Namen ist (1000 Euro )die wir nun an den Vermieter zu zahlen haben.Viehundert haben wir nun bezahlt,mehr zahlen wir nicht,Anwalt sagte uns das wir schönheitsrepperaturen nicht zahlen müssen sondern der Vermieter.Wie ist das können wir das geld uns wiederholen zweck von der Miete abzioehen???

Haben sogar mehrfach den Vermieter daraufhingewiesen das es hier im HAus zieht an allen Fenstern dies würden wir uns einbilden,sagte die und mehr nicht.Dann sahen wir das schimmelbildung im WZ ist,Vermieter sagte das käme vom Bügeln(hatte grade Bügelbrett dort stehen und hatte auch wohl vorher gebügelt)aber dadurch kommt doch keine Schimmelbildung.

jetzt will ich das schriftlich aufsetzen,kann man dann auch Mietkürzung schreiben????
und wie sieht es mit dem gesundheitsamt aus kann man da auch mal nachfragen?????

knallbunt

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Sorry, aber Du schreibst wie Du heißt.

Muß erstmal zwei Kopfschmerztabletten nehmen.

Bis später.

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#2
 Von 
knallbunt
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 1x hilfreich)

danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Reparaturen am und im Haus darf der VM nicht auf die NK abwälzen.

Wenn ihr das Badezimmer saniert, weil alt aber trotzdem noch funktioniert, geht das zu euren Lasten, es sei denn, ihr könnt eine Vereinbarung mit dem VM beweisen.

Der kaputte Schornstein darf der VM euch nicht in Rechnung stellen.

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Weil die Reperatur
- wahrscheinlich eine Instandsetzung ist
- vor dem Einzug des Mieters erfolgte, somit der Mieter wohl nichts damit zu tun hat.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn du bereits bei einem Anwalt warst, dann würde ich mit dem das Thema Mietkürzung besprechen.
Hoffe, du hast Fotos vom Zustand der Wohnung vor eurer Renovierung.
Für alle Abmachungen sollte man schriftliche Nachweise oder Zeugen haben, sonst wird es schwierig.
Und nein, vom Bügeln kommen keine Schimmelflecken sondern nur wenn man z.B. nie lüftet.
Grundsätzlich solltet ihr aber an einen Umzug denken, denn mit dem Vermieter sind die Probleme vorprogrammiert.
Für zugige Fenster gibt es Gutachter, die das belegen können (vielleicht reicht ja auch schon ein Test mit brennender Kerze und Luftzug).

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