Mietinteressent-Anforderung persönlicher Daten

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Frau Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietinteressent-Anforderung persönlicher Daten

Ich möchte eine Wohnung mieten und alle Interessenten sind im Vorfeld aufgefordert Schufa-Bonitätsauskunft, Kopie des Personalausweises, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Selbstauskunft und Vorvermieterbescheinigung einzureichen. Bei beiden letzteren geh ich ja mit, man kann sich ein erstes Bild machen und falsche Angaben nützen im Endeffekt ja nichts. Aber alles andere fände ich erst erforderlich, wenn tatsächlich ein Mietverhältnis zustande kommt. Vor der eigentlichen Unterzeichnung des Vertrages selbstverständlich. Ist das wirklich so üblich?

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43 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Eigentlich sollte das üblich sein.
Du musst das ja nicht beibringen.....

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#2
 Von 
Frau Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, wenn ich es nicht einreiche, habe ich sicher keine Chance auf die Wohnung. Ich finde es nur eher seltsam, dass von, was weiß ich, 20 oder mehr potenziellen Mietern, so detaillierte Informationen angefordert werden. Und man man selbst ist ja auch nicht nur an einer Wohnung interessiert, Hinz und Kunz hat dann diese Daten. Ich hab da ein komisches Gefühl. Da ich eben nicht jedes Jahr umziehe, bin ich wohl nicht so auf dem Laufenden.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Mir selber würde es zu weit gehen von jedem Bewerber sofort sämtliche Unterlagen zu fordern.
Im Vorfeld reicht die Selbstauskunft. Da steht alles drin und danach und nach dem persönlichen Bauchgefühl kann man sich dann seinen Mieter aussuchen. Und daraufhin bekommt ein Mieter dann eine Zusage unter der Bedingung, dass die Angaben stimmen und die Schufa sauber ist.
Die Unterlagen dienen nur zur Kontrolle vor Vertragsabschluss.


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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Im Gegenzug muesste der Vermieter ebenfalls eine Schufaauskunft vorlegen, denn schon so mancher Mieter sass schon ohne Heizung und Wasser in seiner Wohnung.

In dem Wissen, dass man ohne Mieter sich die Huette gar nicht leisten koennte, gibt es auch keinen Grund, von oben herab zu schauen.

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das sind die üblichen Unterlagen, die ein Mietinteressent beizubringen hat. Und sie erst bei Vertragsunterzeichnung vorzulegen ist ja wohl ziemlich unsinnig. Wonach soll denn bitte der Vermieter eine Auswahl treffen, wenn nicht nach diesen Unterlagen? Die Gehaltsbescheinigungen und die Schufa sind natürlich auch im Vorfeld nötig, da er ja sonst nicht abschätzen kann, ob der Mietinteressent die Miete überhaupt zahlen kann.

quote:
Da steht alles drin und danach und nach dem persönlichen Bauchgefühl kann man sich dann seinen Mieter aussuchen. Und daraufhin bekommt ein Mieter dann eine Zusage unter der Bedingung, dass die Angaben stimmen und die Schufa sauber ist.


Klasse, und wenn man dann feststellt, dass der Mieter gelogen hat, hockt er bereits in der Wohnung, zahlt im ungünstigsten Fall keine Miete und man darf dann Monate damit verbringen, ihn rauszuklagen. Sorry, aber das ist naiv.

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article121709528/Vermieter-darf-Interessenten-nicht-nach-Kindern-fragen.html

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#7
 Von 
Frau Mayer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ kathi2008 und meri, danke, so seh ich das auch

und

@ anjuli 123
ich lege die Unterlagen selbstverständlich vor Unterzeichnung des Mietvertrages vor, aber doch nicht sämtlichen potienziellen Vermietern

das Abendblatt möchte ich in diesem Zusammenhang auch nicht abbonieren, lieber Hamburger

Vielen Dank euch allen!

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Im Gegenzug muesste der Vermieter ebenfalls eine Schufaauskunft vorlegen, denn schon so mancher Mieter sass schon ohne Heizung und Wasser in seiner Wohnung.

Das lässt sich aber prima mit der Miete verrechnen. Womit soll der Vermieter verrechnen? Mit dem bisschen Kaution?

quote:
Und sie erst bei Vertragsunterzeichnung vorzulegen ist ja wohl ziemlich unsinnig. Wonach soll denn bitte der Vermieter eine Auswahl treffen, wenn nicht nach diesen Unterlagen? Die Gehaltsbescheinigungen und die Schufa sind natürlich auch im Vorfeld nötig, da er ja sonst nicht abschätzen kann, ob der Mietinteressent die Miete überhaupt zahlen kann.

In der Selbstauskunft gibt der Mieter doch schon an, wieviel er verdient und wenn er der Spitzenkandidat für die Wohnung ist, dann kann man in Vorfeld fragen, ob die Schufa in Ordnung ist.
Ist sie das nicht, oder hat er bezüglich Gehalt gelogen, erfährt man das schon noch rechtzeitig.

quote:
Klasse, und wenn man dann feststellt, dass der Mieter gelogen hat, hockt er bereits in der Wohnung, zahlt im ungünstigsten Fall keine Miete und man darf dann Monate damit verbringen, ihn rauszuklagen. Sorry, aber das ist naiv.


Zusage unter der Bedingung, dass die Daten stimmen. Ohne Überprüfung der Schufa und der Gehaltsbescheinigungen bekommt er weder Vertrag noch Schlüssel.
Nix Wohnung ohne Überprüfung. Für wie blöd hältst du mich?

Nur brauch ich nicht von allen Bewerbern gleich die Gehaltsbescheinigungen und die Schufa.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
das Abendblatt möchte ich in diesem Zusammenhang auch nicht abbonieren, lieber Hamburger


Da hat anscheinend der Link nicht funktioniert!


https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Flyer_Datenerhebung_bei_der_Vermietung_von_Wohnraum_01.pdf

https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Fragerecht_des_Vermieters_-_Stand_November_2013_01.pdf

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Ist sie das nicht, oder hat er bezüglich Gehalt gelogen, erfährt man das schon noch rechtzeitig.


Wenn das in der Vertragsunterzeichnungsphase ist, hat er zu dem Zeitpunkt den anderen Interessenten bereits abgesagt. Wenn dann was nicht stimmt, fängt er wieder von vorne an mit der Suche.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Wenn dann was nicht stimmt, fängt er wieder von vorne an mit der Suche.



VM-Risiko!

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kopie des Personalausweises, <hr size=1 noshade>

Das sollte man nicht machen.

Zum einen ist das kopieren des neuen Personalausweises für diesen Zweck nicht erlaubt (§ 14 PAuswG), zum anderen enthält er Daten die nicht an Dritte weitergegeben werden sollten (z.B. die Zugangsnummer).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:

VM-Risiko!


Das vermeidbar ist. Kurz: Wer bei uns die eingangs erwähnten Unterlagen bei Bewerbung nicht einreicht, kommt nicht in die engere Wahl. Ganz einfach.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Kurz: Wer bei uns die eingangs erwähnten Unterlagen bei Bewerbung nicht einreicht, kommt nicht in die engere Wahl. Ganz einfach.



Dann verhalten Sie sich einfach RECHTSWIDRIG!




"Hamburgs Datenschützer registrierten in den vergangenen beiden Jahren vermehrt Beschwerden über allzu wissbegierige Vermieter. Daraufhin richtete die Behörde einen Fragebogen an 21 Makler, Hausverwaltungen und Genossenschaften. "Als wir nach der Auswertung feststellten, was gängige Praxis ist, wurde deutlich: Wir müssen etwas unternehmen", sagt der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar.

Am Freitag veröffentlichte seine Behörde einen Flyer und eine Broschüre "Fragerecht des Vermieters". Darin wird Schritt für Schritt aufgedröselt, was zulässig ist und was zu weit geht. Eines ist klar: "Vermieter, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und Schufa-Auskünfte verlangen, verhalten sich rechtswidrig", sagt Caspar. Auch Fragen nach Herkunft, Ethnie oder sexuelle Orientierung sind im Prinzip tabu.

Rund drei Millionen Mietverträge werden deutschlandweit jedes Jahr geschlossen. Dass ein Wohnungsbesitzer gern wissen möchte, wem er seine Immobilie vermietet, ist verständlich. Allerdings dürften Vermieter oder Makler lediglich die Daten verlangen, "die sie zum jeweiligen Zeitpunkt des Vermietungsprozesses tatsächlich benötigen", schreiben die Datenschützer. Eine Art "Vorratsdatenspeicherung" sei nicht erlaubt. So gehen Familienstand oder Familienplanung, die Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Verein und Vorstrafen den Vermieter nichts an.

Die Datenschützer unterscheiden drei Phasen. Vor dem Besichtigungstermin darf der Vermieter lediglich den Namen des Interessenten und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse abfragen. Erst nach der Besichtigung darf er eine Anschrift und das Geburtsdatum verlangen. Die Frage nach Beruf und Arbeitgeber ist genauso zulässig wie die nach Einkommen oder Privatinsolvenz. Erst kurz vor Vertragsschluss darf der Vermieter Kontoauszüge und die letzten drei Lohnabrechnungen anfordern. In der Praxis kann die Datenschutzbehörde rechtswidriges Vorgehen nicht verhindern. Caspar rät jedoch Mietern, unzulässige Fragen direkt bei der Besichtigung anzusprechen. Wird ein solcher Fall der Datenschutzbehörde gemeldet, kann sie gegebenenfalls Geldbußen verhängen. "Bekommen wir etwas von unseriösen Praktiken mit, werden wir rasch tätig." "


Quelle:https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article121709157/Nach-Kindern-darf-ein-Vermieter-nicht-fragen.html

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
"Vermieter, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und Schufa-Auskünfte verlangen, verhalten sich rechtswidrig"


Tun wir ja nicht, sondern wenn sich die Mietinteressenten nach der Besichtigung für die Wohnung bewerben.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)


quote:
Tun wir ja nicht, sondern wenn sich die Mietinteressenten nach der Besichtigung für die Wohnung bewerben.



Ist und bleibt RECHTSWIDRIG!


Lesen Sie hier nach (S. 21 unter d.):

https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Fragerecht_des_Vermieters_-_Stand_November_2013_01.pdf

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-- Editiert hamburger-1910 am 13.09.2014 23:51

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Anscheinend verstehen Sie nicht, dass "nach Besichtigung" und "vor Vertragsunterzeichnung" ein extrem kurzer Zeitraum ist. Die Wohnung wird besichtigt, wer Interesse an der Anmietung hat, gibt seine Bewerbungsunterlagen ab, diese werden gesichtet, es wird entschieden wer die Wohnung kriegt, der Vertrag wird unterzeichnet. D.h. zwischen Besichtigung und Unterzeichnung liegen manchmal nur 2-3 Tage. Schon allein die Einholung der Schufa-Auskunft durch den Mieter dauert oftmals länger, weshalb es unsinnig ist, so etwas z.B. erst bei Vertragsunterzeichnung zu verlangen, sondern es ist für den potentiellen Neumieter günstiger, diese gleich mit den Unterlagen einzureichen. Ebenso sind die Einkommensverhältnisse praktisch das Wichtigste bei der Auswahl des Mieters. Diese erst BEI Vertragsunterzeichnung zu verlangen ist idiotisch. Wonach soll denn der Vermieter sonst eine Auswahl treffen?

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zwischen Anzeigenschaltung und Besichtigung liegen manchmal auch nur 1-2 Tage.
Und nein, es ist für einen Interessenten nicht günstiger sowas gleich mal pauschal mit einzureichen. Er gibt nämlich persönliche Daten raus, ohne zu wissen, ob er überhaupt eine CHANCE hat die Wohnung zu bekommen.


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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Anscheinend verstehen Sie nicht, dass "nach Besichtigung" und "vor Vertragsunterzeichnung" ein extrem kurzer Zeitraum ist. Die Wohnung wird besichtigt, wer Interesse an der Anmietung hat, gibt seine Bewerbungsunterlagen ab, diese werden gesichtet, es wird entschieden wer die Wohnung kriegt, der Vertrag wird unterzeichnet. D.h. zwischen Besichtigung und Unterzeichnung liegen manchmal nur 2-3 Tage. Schon allein die Einholung der Schufa-Auskunft durch den Mieter dauert oftmals länger, weshalb es unsinnig ist, so etwas z.B. erst bei Vertragsunterzeichnung zu verlangen, sondern es ist für den potentiellen Neumieter günstiger, diese gleich mit den Unterlagen einzureichen. Ebenso sind die Einkommensverhältnisse praktisch das Wichtigste bei der Auswahl des Mieters. Diese erst BEI Vertragsunterzeichnung zu verlangen ist idiotisch. Wonach soll denn der Vermieter sonst eine Auswahl treffen?


Sie wollen anscheinend bestehende gesetzliche Regelungen nicht verstehen und beachten!

VM und Makler dürfen sich dann nicht wundern, wenn der Gesetzgeber Regelungen erlässt, die immer mehr einschränken.

Hoffentlich wird bald auch das „Bestellerprinzip" eingeführt!

Man kann nur allen Mietinteressenten empfehlen, unseriöse Praktiken den zuständigen Datenschutzbehörden zu melden, damit diese entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

quote:
Und nein, es ist für einen Interessenten nicht günstiger sowas gleich mal pauschal mit einzureichen. Er gibt nämlich persönliche Daten raus, ohne zu wissen, ob er überhaupt eine CHANCE hat die Wohnung zu bekommen.


Völlig RICHTIG!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Er gibt nämlich persönliche Daten raus, ohne zu wissen, ob er überhaupt eine CHANCE hat die Wohnung zu bekommen.


Vermieter können erst abschätzen, ob die Interessenten
Chance hat, wenn die relevanten Daten offengelegt sind.
Das sind nun mal Schufaauskunft, Lohnabrechnungen und Zahlungsbelege.
Schufaauskunft - Bonität und bestehende Schulden
Lohnabrechnungen - Zahlungsfähigkeit
Zahlungsbelege - Zahlungsdisziplin
Personalausweis dagegen spielt erst beim Vertragsabschluß eine Rolle.

Hoher Lohn aber hohe Schulden, notorische Zahlungsverweigere, das sind keine gute Voraussetzungen.
Selbstauskunft, Bestätigungen von Vorvermieter, ... sagen nicht viel aus.

Seriöse Mieter können selbst abschätzen, ob sie
Chance hätten, und nicht um die Wohnung werben, die sie sowieso nicht leisten können.
Aber es sind einfach zu viele unseriöse Mieter, die nur rein aber hinterher nicht zahlen wollen. Auch viele, die nur aus Langeweile und Neugier die Wohnungen besichtigen wollen.

Warum soll man Bedenken haben die Unterlagen einzureichen. Bei Nichtzustandekommen des Vertrags
werden diese ja zurückgegeben.
Welche Interesse könnten denn die Vermieter haben diese zu behalten ?

Könnte es sein, dass Mieter mit ihren Bedenken versuchen die Vermieter um die Mietverträge zu überlisten ?

-- Editiert icecycle am 15.09.2014 17:01

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Vermieter können erst abschätzen, ob die Interessenten
Chance hat, wenn die relevanten Daten offengelegt sind.
Das sind nun mal Schufaauskunft, Lohnabrechnungen und Zahlungsbelege.

Das erfahr ich durch die Selbstauskunft, die die Mieter nach einer Besichtigung mit nach Hause nehmen dürfen um sie in Ruhe dort auszufüllen, wenn sie Interesse an einer Wohnung haben. Und ich frage in der Selbstauskunft nach dem ungefähren monatlichen Einkommen und nach der Bereitschaft eine Schufaauskunft vorzulegen.
Den tatsächlichen BEWEIS für die richtigen Angaben und eine Schufaauskunft benötige ich aber garantiert nicht von 20-60 Leuten, sondern nur von den Personen, für die ich mich am Ende entscheide.

quote:
Warum soll man Bedenken haben die Unterlagen einzureichen. Bei Nichtzustandekommen des Vertrags
werden diese ja zurückgegeben.

Sorry, aber Unterlagen an 20-60 Personen zurückzuschicken?


quote:
Welche Interesse könnten denn die Vermieter haben diese zu behalten ?

Welches Interesse haben Vermieter diese BEWEISE von jedem Interessenten überhaupt zu erhalten?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Selbstauskunft taugt nicht viel. Die Mieter schreiben
was die Vermieter gern lesen. Dss ist meine Erfahrung.
Wenn man tiefer bohrt, dann sieht auf einmal ganz anders aus.
Durch das Hin und Her, die Tatsachen ausstottern verlieren beide Parteien nur Zeit.
Wenn dann 20-60 Leute sind, noch schlimmer. Also wirksam und effizient muß sein.

Wenn man um Arbeitstelle bewirbt, muß auch den Lebenslauf, alle Erfahrungen berichten.
Sonst bekommt derjeniger den Job, der schneller offen und ehrlich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Selbstauskunft taugt nicht viel. Die Mieter schreiben
was die Vermieter gern lesen. Dss ist meine Erfahrung.

Das mag zutreffen, wenn es darum geht, ob jemand ein Musikinstrument spielt. Wer wird schon zugeben, dass er beabsichtigt in der Wohnung Schlagzeug zu spielen.
Vielleicht wird auch gelogen, wenns ums Rauchen geht, aber da darf gelogen werden, kann man aber riechen, denn die meisten "Nichtraucher" drücken ihre Kippe kurz vor der Besichtigung aus.
Bei Beruf, Einkommen und Schufa sieht es aber anders aus, denn spätestens nach dem Ausfüllen der Selbstauskunft sollte dem Interessenten klar sein, dass man seine Angaben prüfen wird. Hier zu lügen führt höchstens zu Stress mit dem pot. Vermieter, aber garantiert nicht zu einem Mietvertrag.

quote:
Wenn man tiefer bohrt, dann sieht auf einmal ganz anders aus.
Durch das Hin und Her, die Tatsachen ausstottern verlieren beide Parteien nur Zeit.

Was willst du tiefer bohren als die Selbstauskunft hergibt? Kannst du da mal ein Beispiel nennen?



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Sie wollen anscheinend bestehende gesetzliche Regelungen nicht verstehen und beachten!


Nach welchem Gesetz und welchem Paragraphen ist die Forderung nach einer Schufa verboten?

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Nach welchem Gesetz und welchem Paragraphen ist die Forderung nach einer Schufa verboten?

Soweit ich das verstanden habe geht es um den Zeitpunkt der Schufaauskunft.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
quote:Nach welchem Gesetz und welchem Paragraphen ist die Forderung nach einer Schufa verboten?


Soweit ich das verstanden habe geht es um den Zeitpunkt der Schufaauskunft .



Genauso ist es!

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Der Link ist echt originell. Zum Beispiel das:

quote:
Dem Mieterverein behagen die detaillierten Fragebögen grundsätzlich nicht. Sie dienten in erster Linie dazu, "unbequeme Mieter herauszufiltern", sagt Geschäftsführer ...
Das muss ja auch völlig geheim sein, toll, dass uns der Mieterverein darüber endlich aufklärt! Ist ja auch zutiefst zu verurteilen, dass man "bequeme" Mieter haben will!

Falls man Ärger mit dem Datenschutz vermeiden will, kann man ja einfach in die Anzeige scheiben "zu gegebener Zeit wird vor Abschluss eines Mietvertrags die Vorlage folgender Dokumente erwartet: - und dann die Liste. Der geneigte Mietinteressent kann das dann interpretieren, wie er will.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)

Da bin ich froh, dass es bei uns auf dem Land nicht so schlimm ist bzw. zu sein scheint.

Nach dem Auszug aus dem Elternhaus habe ich zwei eigene Wohnungen gehabt, jetzt ziehen mein Freund und ich bald in ein Haus und noch nie, auch jetzt nicht, habe ich irgendetwas vorlegen müssen.
Hier geht anscheinend noch echt sehr viel über Sympathie.
Aber in den ländlichen Regionen kommen auch nicht 20-50 Bewerber auf eine Wohnung wie in den Großstädten.
Hier braucht man sich für eine Bleibe nicht komplett nackig machen.

Wobei ich es nachvollziehen kann, dass VM sich möglichst absichern wollen. Gehaltsnachweise und Schufa-Auskunft ok, aber Ausweis kopieren ist nicht.
Angucken ja, kopieren nein.
Zumal man die Neuen ja eh nicht kopieren soll.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Was sagt denn eine Schufa-Auskunft aus...nichts, da z .B. Inkassobuden dort 'einmelden' um angebliche Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Wie viele wissen, haben diese Buden weder die Fähigkeit, noch die Berechtigung, festzustellen, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht. Auch der sagenumwobene, angeblich auf mathematischer Grundlage bestehende Score, den auch Mathematiker nicht nachvollziehen können sagt nichts aus.

Weiterhin ist vielen bekannt, dass der Score mit dem Lebensalter und dem bisherigen Wohnsitz zusammenhängt.
Wenn also ein Gutverdiener in einem 'unterdurchschnittlichen' Wohngebiet wohnt, hat er einen miesen Score. Ist er dann auch noch 'alt', sieht es ganz übel aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Aber in den ländlichen Regionen kommen auch nicht 20-50 Bewerber auf eine Wohnung wie in den Großstädten
Die Mietinteressenten, die man NICHT haben will, kommen auf dem Lande auch nicht so häufig vor. Solche Leute ziehen (leider) lieber in die Anonymität der Stadt.

@Noraia: Woher wissen Sie, das der Vermieter sich nicht "hinten rum" erkundigt hat, was für Leute Sie eigentlich sind? Das ist in der Stadt nun mal schwieriger und datenschutzrechtlich auch nicht soooo unbedenklich, also fragt man lieber den Mieter direkt.

0x Hilfreiche Antwort

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