Hallo, diesmal habe ich ein Frage zu einer Wohnung, aus der ich schon seit Juni09 ausgezogen bin.
Der Vermieter hat uns die Kaution immer noch nicht zurückgezahlt.
Bei der Schlüsselübergabe hat er sich die Wohnung angesehen und geschaut ob sie auch komplett ausgeräumt ist, zu Mängeln hat er nichts gesagt. Er hat mir mündlich zugesichert, die Kaution in nächster Zeit zu überweisen, ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.
Nach unserem Auszug wurde das Bad komplett von ihm und Böden in 2 von 3 Zimmern und der Wandanstrich von den Nachmietern renoviert. Das Bad sollte eigentlich schon als Modernisierungsmaßnahme während der Zeit gemacht werden in der wir dort gewohnt haben, wurde es aber nicht, und das war auch nur mündlich kurz angesprochen worden. Ebenso wie das Austauschen der Fenster, die aber wohl bis heute nicht erneuert wurden (wir kennen die Nachmieter flüchtig) und die Übernahme unserer selbst gekauften Küche zur Weitervermietung, die wir dann aber unerwartet und kurzfristig doch ausbauen mussten.
Er hat also immer gerne Dinge angekündigt, die aber nie passiert sind.
Ich habe 3 Monate nach Auszug bei seiner Sekretärin angerufen (er ist Immobilienmakler und hat sein Privathaus mit den Mietwohnungen über die Firma laufen) und mich erkundigt wie es um die Rückzahlung der Kaution stünde. Sie wusste nicht dass das noch nicht erledigt wurde und sagte mir, sie werde den VM darauf ansprechen, damit er das klärt und erledigt.
Weitere 4 Monate geschah nichts, ich habe auch hier im Internet gelesen, dass ein VM bis zu 6 Monaten die Kaution zurückbehalten kann.
Vor einigen Wochen habe ich dann eine Email geschrieben, mit der Forderung, die Kaution endlich zurückzuzahlen. Keine Reaktion. Seitdem hat mein damaliger Mitmieter auch mehrmals nur seine Sekratärin erreicht mit der Zusage, der VM sei gerade nicht zu sprechen (Konferenz, Kundengespräch, außer Haus...) und werde sich bei uns melden. Nichts dergleichen geschah. Er war sogar einmal persönlich im Büro, wurde aber dort auch abgewimmelt, der VM sei beschäftigt und nicht zu sprechen.
Als wir noch Geld an ihn zu zahlen hatten war er zu jeder Tages- und Nachtzeit zu erreichen, es ist also offensichtlich dass er sich verleugnen lässt und uns aus dem Weg geht.
Wie gehen wir nun am besten vor?
Mein Plan war ein Fax oder Einschreiben mit der Zahlungsforderung (Frist 14 Tage) zu schicken, wenn dann keine Reaktion kommt, werden wir wohl oder übel einen Anwalt einschalten müssen, oder?
Wer würde die Anwaltskosten tragen?
Sind wir komplett im Recht, dass wir die volle Kaution zurückverlangen, da es keine Beanstandungen bei der Schlüsselübergabe gab und auch keine mehr nachzuweisen sind, da die Wohnung fast komplett von den Nachmietern renoviert wurde?
Die Vereinbarung mit den Nachmietern war wohl so, dass sie das Material für den Bodenbelag von ihm gestellt bekommen haben und die ersten paar Mieten etwas vergünstigt waren, wegen dem Arbeitsaufwand. Kann er diese Kosten berechtigt auf uns abwälzen?
Im Mietvertrag stand, die Wohnung solle besenrein übergeben werden, Renovierung bei Einzug. Unsere Vormieter hatten die Wohnung relativ frisch renoviert, wir haben nur ein Jahr darin gewohnt und deshalb in der Richtung auch nichts unternommen.
Danke im Voraus,
Viele Grüße,
Mayado
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-- Editiert am 24.02.2010 10:52
-- Editiert am 24.02.2010 10:54
Mietkation wird nicht zurückgezahlt
--- editiert vom Admin
Der VM kann einen Teil der Kaution noch zurückbehalten wenn bei der nächsten Abrechnung der Betriebskosten eine Nachzahlung zu erwarten ist. Der Rest der Kaution muss er ausbezahlen.
Fordert den VM mit Fristsetzung auf euch die Kaution, unter Abzug einer evtl. Nachzahlung über die Betriebskosten, auszubezahlen. Frist so 14 Tage. Kündigt an, dass der nächste Schritt bei Nichtzahlung der Mahnbescheid ist und die Kosten die durch den Betrieb der Forderung entstehen auch von ihm zu tragen seien.
Da bis heute vom VM keine Mängel angezeigt wurde, kann er auch keine weiteren Kosten mehr von der Kaution abziehen. Selbst wenn, hätte er euch die Möglichkeit geben müssen diese Mängel selbst abzustellen.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
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Das mit der Frist geht iO. Der Einbehalt wegen der fehlenden Abrechnung begründet nur einen Prozentsatz x ( z.B. 20%) von der Kaution, der Rest ist fällig. Über einen Mahnbescheid hast Du zuerst überschaubare Kosten, kommt es zum Widerspruch musst Du einen Anwalt nehmen, verliert der ehemalige VM zahlt der alles. Mach dem Vogel Feuer unter dem Ar....., viel Glück.
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"H.-J.Sp."
--- editiert vom Admin
Danke erstmal,
dass die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung noch in Frage kommt hatte ich ganz vergessen.
Aber selbst wenn da noch eine Rechnung kommt (ich meine dass das immer Anfang der Jahres war), kann der Betrag nicht hoch sein, im Gegenteil, wir sollten noch etwas rausbekommen. Wir haben im April, Mai und Juni schon nicht mehr in der Wohnung gelebt, d.h. auch nichts verbraucht, aber die Nebenkosten noch mit der Miete überwiesen.
Kann mir jemand Genaueres zu einem Mahnbescheid sagen, was genau das ist und wie ich den erstelle? Ich werde googeln, wäre aber trotzdem dankbar für eine Auskunft.
Wir haben beim Studentenwerk eine kostenlose Rechtberatung, die werde ich auch nochmal zu Rate ziehen.
Danke für eure Einschätzungen soweit, und weitere Tips nehme ich gerne an!
Viele Grüße
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quote:
Wir haben im April, Mai und Juni schon nicht mehr in der Wohnung gelebt
Das wird keinen großen Unterschied machen.
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Wie ist das gemeint?
Es macht doch insofern einen Unterschied, dass keine Betriebskostennachzahlung mehr zu erwarten ist, die er mit der Kaution verrechnen könnte.
Wie gesagt kam die Abrechnung Anfang des Jahres 09 (habe die Abrechnung nicht hier, werde aber in Erfahrung bringen, wann genau). D.h. wir haben über die Hälfte der Zeit, für die noch eine Abrechnung aussteht, nicht in der Wohnung gelebt, also weder Strom, Wasser, noch Wärme (Heizung) verbraucht.
Wieso macht das keinen Unterschied?
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--- editiert vom Admin
Wie gesagt habe ich die Abrechnung nicht hier. Soweit ich mich erinnere sind wir mit der Vorauszahlung hingekommen, ich glaube wir hatten eine kleine Nachzahlung in Höhe von ca. 50 - 70€. Allerdings basierte die Vorauszahlung auf der Abrechnung unserer Vormieter, die wohl etwas weniger verbraucht haben, und wurde dann entsprechend für 2009 angeglichen.
Ich verstehe was du meinst (Milchmädchenrechnung). Aber es ist doch auch logisch, dass man weniger verbraucht wenn man nicht da ist, oder mache ich jetzt irgendwo einen groben Denkfehler?
Wir waren während der Zeit regelmäßig (mind. 1x/Woche) in der Wohnung, heizen mussten wir aber nicht, so kalt ist es nicht geworden.
Naja aber die Frage war ja, ob der Ex-VM damit das Recht hat, die Kaution einzubehalten...
Viele Grüße
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--- editiert vom Admin
Aber es ist doch auch logisch, dass man weniger verbraucht wenn man nicht da ist, oder mache ich jetzt irgendwo einen groben Denkfehler?
Ja.
Du verursachst Müll, du fährst Aufzug, du lässt das Gras wachsen, lässt es schneien, verbrauchst ordentlich Grundsteuer und Versicherungen. Und um ganz genau zu sein: deine Wohnfläche verbraucht 30 % der Heizkosten und 30% der Warmwasserkosten.
War die Kaution evt. eine Bankfürgschaft ooder ähnliches ?
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Ich habe ja nicht angenommen, man verursacht gar keine Kosten wenn man nicht in der Wohnung lebt. Ich gehe nur davon aus, dass weniger verbraucht wird, als wenn man da ist. Und da die Vorauszahlung ja darauf basiert, wieviel wir verbraucht als wir dort auch tatsächlich gelebt und verbraucht haben, sollte das ja zu viel sein, was wir vorausgezahlt haben.
Jedenfalls tut das ja im Wesentlichen auch nix zur Sache, oder?
Ich will meine Kaution zurück, und mit dem Thema Betriebskostenabrechnung hab ich nur so genau angefangen, weil es weiter oben hieß, der VM könne die Kaution damit verrechnen, falls eine Nachzahlung zu erwarten ist. Ich dachte, dadurch, dass wir eben nicht da waren und weniger verbraucht haben als wenn wir dagewesen wären, sei keine Nachzahlung zu erwarten .
Und selbst wenn das der Fall wäre, müsste er uns wenigstens darüber informieren, oder? Es geht doch nicht dass er sich einfach verschanzt und nicht mehr reagiert. Dan kann ich ja nicht einfach davon ausgehen, jaja der wird das wohl machen weil noch ne Nachzahlung ausstehen könnte ...
Fast vergessen:
Die Kaution haben wir ihm in bar gegen eine Quituung gegeben.
-- Editiert am 24.02.2010 16:12
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