Mietkaution - Abwohnen möglich?

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ronny.smolle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution - Abwohnen möglich?

Hallo!

Habe mal eine Frage.

Es ist so, dass wir am 14.12. in unserer Wohnung (im Kinderzimmer) Schimmel entdeckt haben. Am gleichen Tag haben wir unserem VM diesen "Fund" telefonisch mitgeteilt. Dieser wollte sich daraufhin nochmals bei uns melden, tat dies aber nicht. Am 16.12. sendeten wir ihm dies schriftlich inkl. Fotos - keine Reaktion. Am 20.12. haben wir ihn telefonisch endlich wieder erreicht (vorher haben wirs versucht auf Festnetz und Handy - nie jemanden erreicht und auch keinen Rückruf erhalten)
Das Telefonat wurde kurz etwas lauter, da er uns Vorwürfe gemacht hat, dass es an uns läge etc. Es ist aber nur sehr seltsam, dass der Schimmel genau an der Ecke aufgetreten ist, wo wir ihn bei Einzug drauf aufmerksam gemacht haben, dass dort ein Fleck ist und er sagte, dass es "Dreck" wäre, der sich immer wieder durch Farbe und Tapete durch drücke. Nachdem wir mit fristloser Kündigung lt. §543 BGB gedroht haben, wurde er ruhiger und wollte sich den Schimmel auch ansehen.
Dadurch, dass unser VM uns nicht ernst genug genommen und sich nicht richtig um die Sache gekümmert hat, haben wir die Wohnung fristgerecht zum 31.03. gekündigt.
Bis zum 10.01. geschah dann wieder nix bzw. er stand nachmittags ohne Vorankündigung plötzlich mit seiner Frau vor unserer Wohnungstüre. Er sah sich den Schimmel an, gab mir ein Schimmelspray in die Hand (eins mit Chlor, welches ich ganz sicher im Kinderzimmer anwenden werde *ironie*) und fragte mich, warum wir denn das Kinderzimmer und nicht das Schlafzimmer (wie auf Grundriss geplant) da reingemacht hätten. Als ob es 1. meinen VM was angeht, wie wir die Zimmer belegen und 2. ist da Teppich drin - unser Sohn sollte eigentlich in dem Zimmer schlafen und spielen und mit noch nicht ganz 2 Jahren spielt man viel auf dem Boden.
Naja, egal - zurück zur Sache.
Nun ist es so, dass durch ungünstige Umstände Anfang diesen Monats die Miete für diese Wohnung nicht rausgegangen ist.
Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dass der VM diese eine ausstehende Miete von der Mietkaution zu begleichen oder nicht.
Denn wir denken nicht, dass er uns die volle Mietkaution am Ende unserer Mietzeit auszahlen wird, obwohl die Wohnung sonst in einem sehr gepflegten Zustand ist. Zudem werden keine Nebenkostennachzahlungen erwartet (wohnen ja erst seit Mai 08 in dieser Wohnung) und unsere bedenken sind eben, dass wir unsere Mietkaution nicht vom VM wieder zurückbekommen.
Es ist einfach zuviel passiert mit dem VM und das lässt uns an seiner Kompetenz, Zuverlässigkeit und auch Glaubwürdigkeit als VM zweifeln. Denn ehrlich gesagt, sehe ich uns jetzt schon in 6 Monaten mit dem wegen der Kaution streiten und darauf hab ich echt keine Lust. Schließlich haben wir im März nun unseren Umzug vor uns und im Juli noch unsere Hochzeit, weswegen wir genug Stress im Moment haben. Nebenbei gehen wir beide Arbeiten und ein Kleinkind ist auch noch zu versorgen und täglich zur Kinderkrippe zu bringen etc.
Daher nochmal meine Frage...ist es möglich, dass man EINE Monatsmiete abzgl. Mietminderung von der Mietkaution (3 KM) begleicht, wenn wir die restlichen Mieten mit Mietminderung (Schimmel wurde ja bisher immer noch nicht beseitigt) bezahlen?

Ich hoffe, dass wir uns einigermaßen verständlich ausgedrückt haben ;)




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Abwohnen geht nicht. In Sonderfällen kann die Miete maximal einbehalten werden und nachträglich gezahlt werden. Eure Gründe scheinen dies nicht zu rechtfertigen.

"jetzt schon in 6 Monaten mit dem wegen der Kaution streiten und darauf hab ich echt keine Lust."
Anwalt nehmen und auf Kosten des Vermieters Spaß haben. 6 Monate ist übrigens nur ein Richtwert.

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#2
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1149 Beiträge, 219x hilfreich)

Es gibt eine Möglichkeit die Kaution abzuwohnen, aber nur in einem gekündigten Mietverhältnis.

Nach der Kündigung (anscheinend habt ihr schon gekündigt), fordert ihr euren VM mit Frist von zwei Wochen auf, euch den Verbleib eurer Kaution nachzuweisen. Der VM ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen aufzubewahren. Kommt der VM eurer Aufforderung nicht nach, so seid ihr berechtigt die Kaution abzuwohnen, da davon auszugehen ist, dass es die Kaution nicht mehr gibt. Hierzu gibt es auch ein Urteil, welches ich leider im Moment nicht zur Hand habe.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1443x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 177x hilfreich)

Endu: abwohnen geht nicht! Es geht nur Miete einzubehalten*! (Kommt zwar mehr oder minder aufs Gleiche raus, doch sollte man tunlichst auf die genaue Bezeichnung achten.)

*Diese wird dann bezahlt, wenn der Vermieter über die Kaution abgerechnet hat.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50250 Beiträge, 17588x hilfreich)

Außerdem setzt das Ganze voraus, dass der Vermieter diesen Nachweis nicht erbringen kann. Die meisten Vermieter sind aber durchaus in der Lage, nachzuweisen, dass die Kaution getrennt vom restlichen Vermögen angelegt wurde.

Wenn gleichzeitig noch eine Mietminderung gemacht wird, würde ich dazu raten, alle Mieten zu zahlen.

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#6
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 635x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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