Mietkaution. Ex Vermieter schiebt Verantwortung ab. Was tun ?

5. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietkaution. Ex Vermieter schiebt Verantwortung ab. Was tun ?

Hallo,

mein Ex Vermieter wohnt in der Schweiz. Nach der Wohnungsübergabe sagte er er wird mir schnellstmöglich die komplette Kaution überweisen. Nach 2 Wochen ohne Geld, fragte ich nach. Wäre noch in Arbeit. Die Bank braucht noch Dokumente ?. Wieder 1 Woche später ohne Geld weitere Nachfrage. Alle Unterlagen seien eingereicht. Die Bank vor Ort ( dort sei das Geld angelegt ) wird die Überweisung tätigen. Wieder 1 Woche rum, kein Geld. Nachfrage. Er schreibt : Die Bank vor Ort ist wegen Corona geschlossen. Daher kann das Geld nicht überwiesen werden. Ich solle mich an die Bank wenden und nachhaken. Er kann nichts mehr tun.

Ist das so OK ? Oder MUSS der VM sich drum kümmern das die Kaution überwiesen wird. Oder was kann ich noch tun ?

Gruß

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Er schreibt : Die Bank vor Ort ist wegen Corona geschlossen. Daher kann das Geld nicht überwiesen werden. Ich solle mich an die Bank wenden und nachhaken. Er kann nichts mehr tun.


Die Bank ist doch lt.VM geschlossen, also warum solltest Du Dich an die Bank wenden? Nicht mehr als dumme Ausreden, der VM will die Kaution
wahrscheinlich nicht zurückzahlen, mit dem Hintergedanken, dass er vor
rechtlichen Schritten deinerseits in der Schweiz nicht greifbar ist.
So habe ich den Verdacht.

Zitat (von Markus1988):
Ist das so OK ? Oder MUSS der VM sich drum kümmern das die Kaution überwiesen wird. Oder was kann ich noch tun


Du hast den Vertrag mit dem VM, nicht mit der Bank. Der VM schuldet Dir die Rückzahlung der Kaution; sofern diese auszahlungsreif ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Heisst ich kann jetzt nichts tun ? Auch eine Gang zum Anwalt würde kein Sinn machen ? Würde das nicht in Deutschland verhandelt werden ?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Dass eine Bank einfach mal geschlossen hat (ohne telefonisch oder online erreichbar zu sein), halte ich fuer eine sehr schlechte Ausrede.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Fangen wir doch mal vorne an: Wann wurde die Wohnung zurückgegeben, was wurde nachweisbar dabei zur Rückzahlung der Kaution vereinbart und was findet sich dazu im Mietvertrag?

Hintergrund: Ohne besondere Vereinbarung hat der Vermieter in der Regel bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit, versteckte Schäden zu suchen und über die Kaution abzurechnen. Man müsste also erstmal feststellen, ob die Kaution zur Rückzahlung fällig ist.

Unabhängig davon: Wo befindet sich die Wohnung? Deutschland oder Schweiz?

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#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie lange ist denn der Auszug her?Der Vermieter hat 6 Monate zeit die Kautionsabrechnung zu machen

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#6
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Da er die Wohnung verkaufen will, haben wir eine schnelle Übergabe gemacht. Vor Ort getroffen, durchgelaufen und die Sache war gegessen. Er hat nicht mal ein Protokoll ausgefüllt. Er sagte : Ich überweise dann die Kaution komplett. Verkaufe die Wohnung sowieso.

Auch kurz danach hat er mir, nach der ersten Nachfrage, per Email bestätig das die Auszahlung in Arbeit ist. Ich verstehe nicht welche Dokumente hier noch überhaupt wichtig sein sollten !?

Nun sagt er das es an der Bank vor Ort liegt ( wo die Wohnung ist ). Sie sei wegen Corona zu und die Mitarbeiter in Kurzarbeit. Und genau einem dieser Mitarbeiter schickte er die ganzen Unterlagen und die Anweisung die Überweisung vor zu nehmen

Wohnung ist in Deutschland. Auszug ist 6 Wochen her

-- Editiert von Markus1988 am 05.08.2020 16:34

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#7
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Dann hat er noch einige Monate Zeit, um dir die Kaution zurückzugeben

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#8
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Also kann ich ihn noch nicht anmahnen ? Ab wann könnte ich das tun ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Er hat 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit, also noch 4 1/2 Monate.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Dann hat er noch einige Monate Zeit, um dir die Kaution zurückzugeben
Das ist so nicht korrekt.

Der Vermieter muss die Kaution zurückgeben, wenn sein Sicherungsinteresse erloschen ist. Das ist spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache der Fall. Es kann aber auch früher der Fall sein. Insbesondere muss sich der Vermieter wie jeder andere auch an seine Zusagen halten. Wenn er die Rückzahlung der Kaution zugesagt hat, dann muss er dies auch durchführen.

Normalerweise wäre die Beweisbarkeit ein Thema. Nur gibt es hier ja offenbar eine Bestätigung des Vermieters per email. Damit könnte zumindest theoretisch eine Klage gegen den Vermieter Erfolg haben.

Ich habe aber absichtlich theoretisch geschrieben. Wenn der Mieter nicht dringend auf die Kaution angewiesen ist, dann ist es immer einfacher und sinnvoller 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache abzuwarten. Dann sind nämlich Forderungen des Vermieters z.B. auf Schadensersatz verjährt und der Mieter kann sich einige Diskussionen ersparen.

Unabhängig davon wird eine Klage so einfach wohl nicht sein, wenn der Vermieter in der Schweiz lebt. Schon alleine deswegen würde ich persönlich dazu raten, auf Prinzip Hoffnung zu setzen und abzuwarten. Aber klar, die Gefahr ist da, dass der Vermieter dann irgendwann nicht mehr zu fassen ist. Dieses rumlamentieren und um Ausreden suchen ist schon mal kein besonders gutes Zeichen.

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#11
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Wo liegt denn das juristische Problem das er in der Schweiz wohnt ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Wo liegt denn das juristische Problem das er in der Schweiz wohnt ?
Zumindest für mich ist nicht so einfach festzustellen, wo du eigentlich Klage einreichen müsstest. Hier (https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/internationales-wirtschaftsrecht/internationale-liefergeschaefte/die-grenzueberschreitende-forderungsbeitreibung-676020#titleInText0) habe ich was zum internationalen Mahnverfahren gefunden. Ich scheitere aber schon an der Frage, wo der Erfüllungsort ist. Ich vermute, dass ist der Ort der Mietsache. Aber sicher bin ich mir da nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Er schreibt : Die Bank vor Ort ist wegen Corona geschlossen. Daher kann das Geld nicht überwiesen werden.
Es mag sein, dass Banken noch nicht wieder für den kompletten Publikumsverkehr geöffnet haben.
Zitat (von Markus1988):
Und genau einem dieser Mitarbeiter schickte er die ganzen Unterlagen und die Anweisung die Überweisung vor zu nehmen
Das glaubst du nicht?

Klagen kostet Geld und dauert lange.
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p.s. Eine Wohnungsübergabe am 31.1.2020 . Sicher zugesagt und im Protokoll vermerkt war die schnellstmögliche komplette Kautionsrückzahlung. Wohnung, Vermieterin und Bank in Deutschland.
Am 6.7. hat die Vermieterin bestätigt, dass nun endlich alles bzgl. des Mietkautionskontos erledigt werden konnte. Die hat ganz sicher keine Verantwortung abgeschoben. Am 29.7. war die Kaution auf dem Konto.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Also kann ich ihn noch nicht anmahnen ?

Doch ist halt nur nicht wirklich sinnvoll.



Zitat (von Markus1988):
Ab wann könnte ich das tun ?

Jederzeit. Aber siehe oben. Besser warten bis die Abrechnungsfrist verjährt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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