Hallo,
seit ca. 3 Jahren versuche ich an meine Kaution heranzukommen. Das Mietverhältnis wurde damals mit meinem Ex-Freund, der Hausverwaltung sowie dem Eigentümer der Wohnung durch einen zusätzlichen Vertrag (der am alten Mietvertrag angehangen wurde) umgeschrieben, so dass er als alleiniger Mieter im Mietvertrag stand. Leider stand in dem Zusatzvertrag eine Klausel, dass "... wenn die Kaution durch Herrn ... ergänzt wird, ich im Gegenzug mein Kautionssparbuch ausgehändigt bekomme...". Dies ist leider bis heute noch nicht geschehen. Ich habe mehrmals versucht mit dem Ex-Freund und mit der Hausverwaltung Kontakt aufzunehmen, dass dies endlich geklärt wird. Die Hausverwaltung sagt mir aber immer, sie könne nichts unternehmen, da es eine Sache zwischen dem Ex-Freund und mir sei. Mein Ex-Freund schaltet aber auf stur und behauptet es sei eine Angelegenheit zwischen der Hausverwaltung und ihm. Um dem aber endlich ein Ende zu bereiten, bin ich mittlerweile der Meinung, dass ich einen Anwalt einschalten werde. Geht dies dann unter Mietrecht oder Zivilrecht? Hat jemand auch schon einmal so etwas durch und kann mir behilflich sein?
Danke und viele Grüße,
sternel1978
Mietkaution - Geht dies dann unter Mietrecht oder Zivilrecht?
9. Januar 2006
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Frage vom 9. Januar 2006 | 12:50
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution - Geht dies dann unter Mietrecht oder Zivilrecht?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2006 | 14:32
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Die Auskunft der Hausverwaltung ist richtig!
Einziger Weg, Du muss Deinen Ex auf
*Herausgabe* Deines Anteils an der Kaution verklagen.
Die Sache hätte damals gleich sauber getrennt werden müssen. Aber nun geht es nur noch auf dem Rechtsweg.
-- Editiert von Odil am 09.01.2006 14:33:06
#2
Antwort vom 9. Januar 2006 | 18:26
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort. Na da wird es dann sicherlich zu einer Zivilklage kommen.
Viele Grüße,
Mandy
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