Mietkaution - Kaution abwohnen

13. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
catwomanfeli
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Mietkaution - Kaution abwohnen

Hallo,

jetz schreib ich gleich noch ein neues Thema, bevor ichs wieder vergesse...
Unser Vater/Mann ist vor kurzem gestorben und wir müssen jetzt seine Wohnung ausräumen und uns um alles kümmern. Er hatt schon zu Ende Juli gekündigt, weil er in eine betreute Wohnung ziehen wollte. Die Miete betrug 300€ und Nebenkosten 120€. Weil der Vermieter die Kaution von 900€ nicht angelegt hat mein Vater gesagt er zahlt für Mai, Juni, Juli keine Miete mehr und er soll die Kaution dafür hernehmen. Die 120€ NK hat er aber noch gezahlt. Jetzt will der VM von uns die 900€ Miete und die Kaution gibt er uns dann, wenn wir die Wohnung schön und weiß ihm wieder übergeben haben. Da das so ein dubioser Zeitgenosse ist will meine Mutter erst sehen, dass er das Geld überhaupt hat. Nicht dass sie ihm jetzt die Miete zahlt und die Kaution kriegen wir nich weil er das Geld nich hat... Was macht man denn da am besten?

Danke schonmal, feli

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Die Kaution darf man nicht abwohnen. Wenn Zweifel über das Verbleiben der Kaution bestehen, darf man vom VM einen Nachweis über die korrekte Anlage der Kaution verlangen.
Wenn der VM die Kaution korrekt angelegt hätte, der Vater sie aber abgewohnt hat, und der VM die Kaution mit der Miete verrechnet hat (was er kann, aber nicht muss) dann kann der VM die Kaution ja nicht mehr haben. Die ist ja weg, da abgewohnt. Mit welchem Recht wollt ihr also vom VM den Nachweis, dass er die Kaution noch hat? Er kann sie ja gar nicht mehr haben, wenn er sie mit den ausbleibenden Mieten verrechnet hat.
Das geht plus minus null aus. Kaution ist weg, da Mieten dadurch bezahlt. Die Erben müssen eben dann für irgendwelche Schäden oder noch zu tätigenden Renovierungsarbeiten selber aufkommen. Da der VM sich nicht mehr aus dem Kautionskonto bedienen kann, läuft das dann direkt über die Erben, wenn Kosten entstehen.

Ansonsten die Wohnung zurückgeben wie vertraglich vereinbart und die Formulierung "schön und weiss" im MV überprüfen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
catwomanfeli
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, er will ja die Miete von uns haben für die 3 Monate. Also wir sollen ihm jetzt 900€ für Miete zahlen und er gibt uns dann 900€ Kaution wenn wir ihm die Wohnung Ende des Monats übergeben. Auf Nachfragen meiner Mutter hat er auch zugegeben, dass er die Kaution nicht auf einem Sparkonto angelegt hat. Ist er dazu nicht eigentlich verpflichtet?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Doch ist er schon, kann er aber auch jetzt noch tun, wobei die Verzinsung zu berücksichtigen ist. Er könnte also morgen zu Bank gehen, ein Kautionskonto anlegen und euch morgen nachmittag schon den entsprechenden Nachweis erbringen. Was ich an seiner Stelle auch machen würde, wenn ihr ihm dafür die Miete zahlt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.07.2010 10:44:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
catwomanfeli
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)

Die NK hat er noch für Mai und Juni gezahlt.
Er kann gerne zur Bank gehn und das anlegen. Wir wollen einfach nur sicher sein, dass wir die Kaution auch bekommen, wenn wir die Miete zahlen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Und so ein bischen lesen, hier im Forum, hilft nicht, sind immerhin über 21000 Einträge, da könnte man vielleicht eine Antwort finden.

Leider muss man sich dabei eben auch durch den ganzen Müll durchquälen, den du verzapfst.

quote:
Die 120€ NK hat er aber noch gezahlt.
wer hat die bezahlt? dein toter vater?

Schon klar, dass du nicht weisst, dass man Daueraufträge auch ändern kann.

@cat
nicht auf die Frau hören, die taucht unter ständig wechselnden Namen immer wieder hier auf, aber das was sie so von sich gibt ändert sich nicht



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.07.2010 10:44:39
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12313.07.2010 10:52:57
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Der Mieter hat hinsichtlich der von ihm zu leistenden Miete ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der Kaution, bis ihm der VM die ordnungsgemäße Anlage der Kaution nachweist. Die TE könnte also drei Monatsmieten solange zurückhalten, bis geklärt ist, was der VM mit der Kaution gemacht hat. Im Ergebnis könnte dies dann auf „Abwohnen" hinauslaufen.

Die TE sollte dem VM mitteilen, dass Sie von dem o.a. angegebenem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, bis die Kautionsanlage nachgewiesen ist.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.128 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen