kam ein Schreiben von der Sparkasse mit dem Betreff "Auzahlung Ihrer Mietkaution auf dem Konto ......... an den Vermieter"
Hallo,
und zwar wie oben geschrieben, will der ehemalige Vermieter die Auszahlung der Mietkaution. Er wurde über die ganzen Jahre hinweg, mehrmals angeschrieben, die kaution auszubezahlen, wo er aber nie darauf reagierte.
Die damalige Mietwohnung wurde Mängelfrei übergeben, wo aber nie die Kopie des Übergabeprotokolls zugesendet wurde, und auch Nebenkosten standen nicht aus.
Jetzt habe ich gelesen, daß ich eine einstweilige Verfügung beantragen kann. Nun meine Frage, brauche ich da unbedingt einen Anwalt oder kann ich das auch ohne machen. Was brauche ich zur einstweiligen Verfügung (Unterlagen etc.)?
Mietkaution (Kautionssparbuch) nach über 8 Jahren vom Vermieter nicht bezahlt,jetzt..
Fragen zur Miete?
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Danke erstmal für Eure Antworten!
War heute bei RA und er meinte, das es zwar schwierig werden könnte, aber man schon ein Chance hätte, da ich vor dem 01.01.2002 ausgezogen (genau im April 2001) bin,weil da ja das Verjährungsgesetz geändert wurde und Rückscheine von Einschreiben etc. habe.
Was mich nur wundert ist, das es in Sachsen keine einstweilige Verfügung gibt.
Naja mal schauen, wie es weiter geht, erstmal will er den Vermieter anschreiben und die Sparkasse, und wenn keine Reaktion vom Vermieter kommt wird eine Klage eingereicht.
LG
-- Editiert von schnetti am 29.01.2008 13:18:47
da ich vor dem 01.01.2002 ausgezogen (genau im April 2001) bin,weil da ja das Verjährungsgesetz geändert wurde
Super Idee. Der Anwalt scheint sich ja wirklich gut mit der Wirkung der geänderten Verjährungsfristen auszukennen. Er möge sich doch bitte einmal den Art. 229 § 6 BGB-EG anschauen.
Die Verjährung ist nämlich auf jeden Fall eingetreten, da die jetzt gültige 3-jährige Verjährungsfrist spätestens am 01.01.2002 begonnen hat, auch wenn vorher eine längere Verjährungsfrist gegolten hätte.
Die große Preisfrage hier ist doch vielmehr, wer sich hier aus welchem Grund auf die Verjährung berufen kann. Schließlich läuft das Konto doch auf Deinen Namen und ist nur an den Vermieter verpfändet. Wer hat nun Anspruch auf das Kontoguthaben, nachdem inzwischen alle gegenseitigen Ansprüche verjährt sind?
Was mich nur wundert ist, das es in Sachsen keine einstweilige Verfügung gibt.
Wer hat das denn behauptet? Dein Anwalt? Für den konkreten Fall wirst Du aber ohnehin keine einstweilige Verfügung bekommen, auch nicht in anderen Bundesländern.
Dieser Anwalt scheint ja mal der echte Knaller zu sein. In Sachsen gibts keine einstweilige Verfügung ?? *Brüll*
Das BGB und die ZPO sind Bundesgesetze, das was da drin steht, gilt für ganz Deutschland.
Wie mein Vorredner schon sagte, eine einstweilige Verfügung kommt vorliegend ohnehin nicht in Betracht, es sei denn, man will damit verhindern, dass die Bank das Geld an den Vermieter ausbezahlt ! Dann kann das schon sinnvoll sein, aber das ändert nichts an der Grundproblematik, die hh ja schon erläutert hat.
In Sachsen gibts keine einstweilige Verfügung
Die haben die einfach nur verlegt; werden sie schon wiederfinden.
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Mit der einstweiligen Verfügung meinte ich gegenüber der Sparkasse (Sparbuch), habe es einfach vergessen dazu zu schreiben und mich dabei falsch ausgedrückt.
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Hallo,
würde mich mal interessieren, wie das ausgegangen ist. Wir haben nämlich genau dasselbe Problem. Schreib doch mal, ob Ihr das Sparbuch letztendlich bekommen habt.
Hallo,
momentan ist noch nichts passiert. Der Rechtsanwalt hat gesagt, Vermieter ist nicht auffindbar, Brief war zurückgekommen. Obwohl die Adresse auch hier im Internet steht. Sparkasse hat auch nur die Adresse wie der RA. Naja, sie versuchen ihr bestes und wollen erstmal die Adresse rausbekommen.
Werde Euch auf dem Laufenden halten.
LG
-- Editiert von schnetti am 28.02.2008 21:38:51
So nun mal neues zu dem Fall. Der Anwalt hat dieses vor das Gericht gebracht und das Recht wurde uns zugesprochen. Was sich herausstellte war das der, der die Kaution an der Sparkasse gefordert hat, nicht derjenige ist, der dafür zuständig ist, warum ist mir auch noch unklar. Ein anderer wurde dafür verantwortlich gemacht. Dieser ist nun verpflichtet zu zahlen! Daraufhin hat der Anwalt ihm den Gerichtsvollzieher vor die Nase gesetzt, aber er konnte nicht zahlen und hat die eidesstaatlicher abgegeben.(Angemerkt, dieser Mann besitzt sehr viele Grundstücke, welche alle auf dem Namen seiner Frau laufen). Erst im Jahr 2010 können wir ihm erneut den Gerichtsvollzieher vor die Nase setzen. Bis dahin haben wir jetzt Strafanzeige bei der Polizei erstellt und hoffen so, dass er wegen Unterschlagung verurteilt wird.
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Was hat das jetzt bitte mit dem Thema zu tun?
Ich habe das Vermögensverzeichnis vor mir liegen. Er alleine ist nicht mehr Besitzer, sondern seine Frau mit und so kann der Gerichtsvollzieher nichts holen!
-- Editiert von schnetti am 16.08.2008 16:52:55
...der, der die Kaution an der Sparkasse gefordert hat... ???
...Dieser ist nun verpflichtet zu zahlen! ...
...Er alleine ist nicht mehr Besitzer, sondern seine Frau mit und so kann der Gerichtsvollzieher nichts holen!...
Was ist denn das für ein Kauderwelsch?
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