Mietkaution - Mahnverfahren

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietkaution - Mahnverfahren

Hallo zusammen,

ich war Vermieter. Während der Mietdauer gab es eine Diskussion über einen Schimmelschaden (ist das Schimmel oder nicht). Mieter hat mich aufgefordert, ein Gutachten erstellen zu lassen. Gutachten hat ergeben: kein Schimmel, das waren Kalkausblühungen weil ein Schrank direkt davor stand. Allerdings neigt die Wohnung zur messbaren, nicht sichtbaren, eng umrissenen Feuchtigkeit, was aber normal aufgrund des ALters ist. Der Gutachter hat auf die Notwendigkeit ordentlichen Lüftens hingewiesen. Daraufhin ist der Mieter einige Monate später ausgezogen und hat darauf bestanden, dass im Protokoll eine Mängelfreiheit der Wohnung bescheinigt wurde. Da ich als Vermieter auch keine Mängel beseitigt habe, gab es also auch nie einen und die Forderung nach dem Gutachter war unberechtigt. Somit wurden die Kosten für den Gutachter bei der Rückzahlung der Mietkaution in Abzug gebracht und einbehalten.

2 Jahre und 11 Monate später ereilt mich ein gerichtlicher Mahnbescheid über die Gutachterkosten. Ist dieser gerechtfertigt?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich fürchte schon, Du warst der Auftraggeber und hast quasi freiwillig das Gutachten erstellen lassen. Oder gab es eine nachweisbare Vereinbarung, wer unter welchen Umständen das Gutachten bezahlt ?

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#2
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ich fürchte schon, Du warst der Auftraggeber und hast quasi freiwillig das Gutachten erstellen lassen. Oder gab es eine nachweisbare Vereinbarung, wer unter welchen Umständen das Gutachten bezahlt ?

Ich habe beim Besichtigungstermin darauf hingewiesen, dass der Mieter die KOsten zu tragen hat, falls der Gutachter den Schimmelschaden nicht bestätigt. Natürlich mündlich, aber vor Zeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Sciliar):
Mieter hat mich aufgefordert, ein Gutachten erstellen zu lassen.
Gabs darüber eine schriftliche Vereinbarung, zB zur Kostentragung?
Zitat (von Sciliar):
Allerdings neigt die Wohnung zur messbaren, nicht sichtbaren, eng umrissenen Feuchtigkeit, was aber normal aufgrund des ALters ist.
Eine alte Wohnung neigt nicht zu Feuchtigkeit aufgrund ihres Alters.
Zitat (von Sciliar):
Der Gutachter hat auf die Notwendigkeit ordentlichen Lüftens hingewiesen.
Welchen Auftrag hast du dem Gutachter denn gegeben? Was sollte er begutachten? Oben schreibst du *Schimmel oder nicht*...
Zitat (von Sciliar):
das waren Kalkausblühungen weil ein Schrank direkt davor stand.
Kalkausblühungen an Wänden in einer alten Wohnung? Seit wann blüht dort der Kalk? Ich behaupte, der blüht auch ohne Schrank davor.
Auf das Lüften soll in neuen, mittelalten und ganz alten Gebäuden/Wohnungen der Vermieter hinweisen. Erst recht, wenn er schon dran-rum-modernisiert hat.
Oft genügt ein Hinweis im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll. Durchaus ganze Broschüren zum *richtig heizen-richtig lüften* werden bei neuen Mietverträgen rübergereicht. Oder auch erst, wenn der Schaden dann da ist und definitiv durch falsches Heizen/Lüften entstand.

Zitat (von Sciliar):
Ist dieser gerechtfertigt?
Ich fürchte, das bleibt bei dir als Vermieter hängen.
Zitat (von Sciliar):
ereilt mich ein gerichtlicher Mahnbescheid
Ganz ohne vorherigen Streit mit dem Ex-Mieter ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sciliar):
Mieter hat mich aufgefordert, ein Gutachten erstellen zu lassen.
Gabs darüber eine schriftliche Vereinbarung, zB zur Kostentragung?
Zitat (von Sciliar):
Allerdings neigt die Wohnung zur messbaren, nicht sichtbaren, eng umrissenen Feuchtigkeit, was aber normal aufgrund des ALters ist.
Eine alte Wohnung neigt nicht zu Feuchtigkeit aufgrund ihres Alters.
Zitat (von Sciliar):
Der Gutachter hat auf die Notwendigkeit ordentlichen Lüftens hingewiesen.
Welchen Auftrag hast du dem Gutachter denn gegeben? Was sollte er begutachten? Oben schreibst du *Schimmel oder nicht*...
Zitat (von Sciliar):
das waren Kalkausblühungen weil ein Schrank direkt davor stand.
Kalkausblühungen an Wänden in einer alten Wohnung? Seit wann blüht dort der Kalk? Ich behaupte, der blüht auch ohne Schrank davor.
Auf das Lüften soll in neuen, mittelalten und ganz alten Gebäuden/Wohnungen der Vermieter hinweisen. Erst recht, wenn er schon dran-rum-modernisiert hat.
Oft genügt ein Hinweis im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll. Durchaus ganze Broschüren zum *richtig heizen-richtig lüften* werden bei neuen Mietverträgen rübergereicht. Oder auch erst, wenn der Schaden dann da ist und definitiv durch falsches Heizen/Lüften entstand.

Zitat (von Sciliar):
Ist dieser gerechtfertigt?
Ich fürchte, das bleibt bei dir als Vermieter hängen.
Zitat (von Sciliar):
ereilt mich ein gerichtlicher Mahnbescheid
Ganz ohne vorherigen Streit mit dem Ex-Mieter ?


Zitat aus dem Gutachten: im unteren Bereich der Schiebetüre (Holz, davor stand ein Schrank) ein geringer Kalkausblühungsanlauf zu sehen, der mit der Hand weggewischt werden konnte.

Der Auftrag war: Feststellen, ob Schimmelsporen vorhanden sind in der Wohnung und ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Zitat aus dem Gutachten: Vorgefunden habe ich verschiedene erhöhte Feuchtigkeitswerte in den Außenwänden und eine nach Feuchtigkeit riechende Raumluft. Nicht vorgefunden habe ich irgendwelche Schimmelsporen.

Natürlich beschreibt der Gutachter Maßnahmen zur Verbesserung des Hauses, schließlich ist er ja auch Bauunternehmer.

Ich habe die Kaution zurückgezahlt, und die Kosten für das Gutachten einbehalten mit den Worten (schriftlich): wird einbehalten bis ein Nachweis erfolgt, dass die vorhandenen Schäden vor Auszug beseitigt wurden und somit das Gutachten berechtigt gefordert wurde. Danach habe ich 2 Jahre und 11 Monate lang nichts gehört. Dann kommt der Mahnbescheid zur Wahrung der Verjährungsfrist.

Wie reagiert man sinnvoll darauf?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Dass ein Gutachter was riecht, mag sein. WIE hat er die Sporen denn nicht vorgefunden? Und WIE hat er die Feuchtigkeitwerte ermittelt?
Aber egal, du bist der Auftraggeber des Gutachtens und ob der Gutachter Bauunternehmer ist, spielt keine Rolle.

Zitat (von Sciliar):
wird einbehalten bis ein Nachweis erfolgt, dass die vorhandenen Schäden vor Auszug beseitigt wurden und somit das Gutachten berechtigt gefordert wurde.
Welche Schäden sollte der Mieter vor Auszug beseitigen?
Zitat (von Sciliar):
Der Auftrag war: Feststellen, ob Schimmelsporen vorhanden sind in der Wohnung und ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Zitat (von Sciliar):
Ich habe beim Besichtigungstermin darauf hingewiesen, dass der Mieter die KOsten zu tragen hat, falls der Gutachter den Schimmelschaden nicht bestätigt. Natürlich mündlich, aber vor Zeugen.
Deine Zeugen oder seine Zeugen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Ich habe beim Besichtigungstermin darauf hingewiesen, dass der Mieter die KOsten zu tragen hat, falls der Gutachter den Schimmelschaden nicht bestätigt. Natürlich mündlich, aber vor Zeugen.


Und dieser Hinweis soll jetzt das Einverständnis des Mieters bedeuten. Scheinbar hat sich der Mieter in keiner weise dazu geäußert.
Nach meiner Meinung lag es auch im Interesse des Vermieters festzustellen, ob Schimmel aufgetreten ist.
Diese ganze etwas sehr seltsame Schilderung/Begründung spricht gegen einen Anspruch des Vermieters auf Kostenübernahme durch den Mieter:
Zitat:
das waren Kalkausblühungen weil ein Schrank direkt davor stand. Allerdings neigt die Wohnung zur messbaren, nicht sichtbaren, eng umrissenen Feuchtigkeit, was aber normal aufgrund des ALters ist

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass ein Gutachter was riecht, mag sein. WIE hat er die Sporen denn nicht vorgefunden? Und WIE hat er die Feuchtigkeitwerte ermittelt?
Aber egal, du bist der Auftraggeber des Gutachtens und ob der Gutachter Bauunternehmer ist, spielt keine Rolle.
Zitat (von Sciliar):
wird einbehalten bis ein Nachweis erfolgt, dass die vorhandenen Schäden vor Auszug beseitigt wurden und somit das Gutachten berechtigt gefordert wurde.
Welche Schäden sollte der Mieter vor Auszug beseitigen?
Zitat (von Sciliar):
Der Auftrag war: Feststellen, ob Schimmelsporen vorhanden sind in der Wohnung und ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt.
Zitat (von Sciliar):
Ich habe beim Besichtigungstermin darauf hingewiesen, dass der Mieter die KOsten zu tragen hat, falls der Gutachter den Schimmelschaden nicht bestätigt. Natürlich mündlich, aber vor Zeugen.
Deine Zeugen oder seine Zeugen?


Er hätte ja die Schäden beseitigt haben können, die der Gutachter nicht festgestellt hat. Es kann ja nicht sein, dass ein Mieter einen Gutachter verlangt vom Vermieter, und der Vermieter dann die Kosten dafür übernehmen muss.

Beim Erstgespräch war ein Freund von mir mit anwesend.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Sciliar):
Es kann ja nicht sein, dass ein Mieter einen Gutachter verlangt vom Vermieter, und der Vermieter dann die Kosten dafür übernehmen muss.


Doch sehr wohl, wenn der Vermieter dies ohne eine Vereinbarung der Kostenübernahme vom Mieter einfach tut.
Es ging ja nun um einen Mangel an der Wohnung und dieser wurde vom Gutachter auch bestätigt. In einem Wohnraum, auch wenn dieser älter ist, sind Kalkausblühungen ein Mangel.

Ich weis schon, was Du meinst, kann es auch nachvollziehen, aber da hast Du leider ungeschickt gehandelt. Eine schriftliche Bestätigung des Mieters, dass er die Kosten übernimmt, wenn es kein Schimmel ist, wäre sinnvoll gewesen.

Zitat (von Sciliar):
Ich habe beim Besichtigungstermin darauf hingewiesen, dass der Mieter die KOsten zu tragen hat, falls der Gutachter den Schimmelschaden nicht bestätigt. Natürlich mündlich, aber vor Zeugen.


Und was hat der Mieter dazu gesagt ?
"Ja, das geht in Ordnung" ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

das ist 3,5 Jahre her, die genaue Antwort kenne ich nicht mehr.
Ich ziehe hier als Fazit: ja, ich bin es selbst Schuld. Genau deshalb vermieten wir auch nicht mehr.

Nebenbei: nach dem Auszug hat ein anderer Mieter dort 2 Jahre gewohnt, ohne jegliche Feuchtigkeit im Haus. Halt ordentlich gelüftet .....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Sciliar):
Nebenbei: nach dem Auszug hat ein anderer Mieter dort 2 Jahre gewohnt, ohne jegliche Feuchtigkeit im Haus. Halt ordentlich gelüftet .....


Nebenbei: In unserem letzten Mietobjekt vor unserem Hauskauf hatten wir 4 Jahre lang ein Schimmelproblem und obwohl der Gutachter (vom Vermieter mitgebracht) festgestellt hat, dass es ein bauliches Problem ist, war der Vermieter (auch heute noch !) der Meinung, man hätte einfach nur mehr lüften müssen.....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Sciliar):
Er hätte ja die Schäden beseitigt haben können, die der Gutachter nicht festgestellt hat.
Wie bitte? Ein Gutachter stellt KEINEN Schimmel fest, wischt etwas *Kalkblühstaub* von der Holzschiebetür. Der Gutachter riecht Feuchtigkeit in einer alten Wohnung.
Einige Monate später ist der Mieter ausgezogen. Welche nicht festgestellten Schäden hätte der Mieter beseitigen können? :???:
Zitat (von Sciliar):
Es kann ja nicht sein, dass ein Mieter einen Gutachter verlangt vom Vermieter,
Oh doch, ein Mieter kann ---alles und noch viel mehr ----verlangen. Wenn du wüsstest. ;)
Aber nicht unbedingt muss ein Vermieter jedem Verlangen seines Mieters nachkommen.
Und wenn, dann sollte man als Vermieter wissen, was man schriftlich vereinbart, um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Also hast du deinen Zeugen. Bringt nichts, behaupte ich mal mutig. Man könnte *richtig vermieten* durchaus lernen...

Der neue Mieter----
Zitat (von Sciliar):
kein Schimmel, das waren Kalkausblühungen weil ein Schrank direkt davor stand.

Ob nun ein Schrank vor der Schiebetür steht. Plötzlich hören die Kalkausblühungen auf? Weil der neue Mieter anders oder besser lüftet?
Gutachter gibts viele, manchmal sind die aber nicht Gut.

Zitat (von Sciliar):
Genau deshalb vermieten wir auch nicht mehr.
Was ist denn jetzt mit dem letzten Mieter passiert?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sciliar
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sciliar):
Er hätte ja die Schäden beseitigt haben können, die der Gutachter nicht festgestellt hat.
Wie bitte? Ein Gutachter stellt KEINEN Schimmel fest, wischt etwas *Kalkblühstaub* von der Holzschiebetür. Der Gutachter riecht Feuchtigkeit in einer alten Wohnung.
Einige Monate später ist der Mieter ausgezogen. Welche nicht festgestellten Schäden hätte der Mieter beseitigen können? :???:
Zitat (von Sciliar):
Es kann ja nicht sein, dass ein Mieter einen Gutachter verlangt vom Vermieter,
Oh doch, ein Mieter kann ---alles und noch viel mehr ----verlangen. Wenn du wüsstest. ;)
Aber nicht unbedingt muss ein Vermieter jedem Verlangen seines Mieters nachkommen.
Und wenn, dann sollte man als Vermieter wissen, was man schriftlich vereinbart, um später nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Also hast du deinen Zeugen. Bringt nichts, behaupte ich mal mutig. Man könnte *richtig vermieten* durchaus lernen...

Der neue Mieter----
Zitat (von Sciliar):
kein Schimmel, das waren Kalkausblühungen weil ein Schrank direkt davor stand.

Ob nun ein Schrank vor der Schiebetür steht. Plötzlich hören die Kalkausblühungen auf? Weil der neue Mieter anders oder besser lüftet?
Gutachter gibts viele, manchmal sind die aber nicht Gut.

Zitat (von Sciliar):
Genau deshalb vermieten wir auch nicht mehr.
Was ist denn jetzt mit dem letzten Mieter passiert?


der letzte MIeter ist nach 2,5 Jahren ausgezogen, weil er die Stadt beruflich gewechselt hat ..... zufrieden für beide seiten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Sciliar):
Ich ziehe hier als Fazit: ja, ich bin es selbst Schuld. Genau deshalb vermieten wir auch nicht mehr.
Achso.

Signatur:

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