Mietkaution / Mietrückstand

1. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution / Mietrückstand

Hallo :)
Ich habe eine Frage zu unserer Mietkaution. Ich bin vor 5 Jahren mit 2 Freundinnen in eine WG gezogen (neuer Mietvertrag). Wir waren alle 3 Hauptmieter (ein Vertrag mit einer Summe, überwiesen haben wir immer jeweils ein Drittel), uns wurde das so erklärt, dass wenn eine von uns ausziehen möchte, wir einfach einen Nachmieter für das jeweilige Zimmer stellen sollen. Die Mindestlaufzeit waren 24 Monate. Nachdem dann eine von uns (nennen wir sie X) ausziehen wollte (im Streit) und kein passender Nachmieter gefunden wurde, ist X einfach ausgezogen und hat wohl auch eine Kündigung eingereicht (was ja eigentlich nicht geht, da wir alle 3 Hauptmieter sind). Von den Vermietern wurde uns gesagt, dass sie die Kaution von X einbehalten und wir uns keine Sorgen um die Miete machen sollen, uns sogar Zeit lassen sollen bei der Suche eines Nachmieters, damit es auch langfristig in der WG funktioniert. Das hat dann auch etwas gedauert, nach ca. einem halben Jahr ist dann jemand (nennen wir ihn Y) eingezogen der einen eigenen Vertrag (in unserem Vertrag war immer noch X, bzw. wir haben keinen neuen Vertrag bekommen) bekommen hat über 1 Zimmer. Er hat dementsprechend einfach seinen Teil der Miete überwiesen, der ein Drittel der Gesamtmiete ausgemacht hat.

Jetzt sind wir letztes Jahr alle ausgezogen, und nachdem ich nach der Kaution gefragt hatte, kam eine Rechnung über 4000 Euro, davon ca. 1000€ Nebenkosten (nicht genauer gesagt ob an mich und meine Freundin oder an uns 3, inkl. Y) und ca. 3000€ Mietrückstand in Bezug auf die Monate in denen das Zimmer leer stand... ich war natürlich sehr enttäuscht von den Vermietern und frage mich jetzt in wie weit das so richtig ist, und wenn an wen diese 3000€ gerichtet sind (an X? Oder weil wir alle Hauptmieter waren auch an uns?).. Ich hatte mich dann etwas informiert und gemerkt dass die Hälfte des Mietrückstands auch schon verjährt ist. Das habe ich dann den Vermietern geschrieben und seit dem (2 Monate her) keine Antwort mehr.. ich denke dass sie das aussitzen wollen und die Kaution einbehalten.

Ich weiß wirklich nicht weiter ob wir da noch rechtlich vorgehen sollen oder ob uns das am Ende auf die Füße fällt... vielleicht hat hier ja jemand einen Rat.

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27 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124204 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
nicht genauer gesagt ob an mich und meine Freundin oder an uns 3, inkl. Y)

Das findet sich eigentlich in der Abrechnung selber.



Zitat (von metalli98):
Jetzt sind wir letztes Jahr alle ausgezogen, und nachdem ich nach der Kaution gefragt hatte, kam eine Rechnung über 4000 Eur

Wenn seit dem Auszug über 6 Monate vergangen sind und es keine hemmenden Maßnahmen gab, dann ist diese Abrechnung verjährt da zu spät.
Man kann die Kaution also alleine deswegen schon einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso tut mir leid es war 2020 als wir eingezogen sind, und der Mietrückstand bezieht sich auf 2020 und auf 2021. Der Teil aus 2020 müsste verjährt sein. Ausgezogen sind wir zum 01.01., die Abrechnung kam im April also innerhalb der 6 Monate.

Die "Abrechnung" war einfach nur ein Einzeiler. Eine vernünftige Abrechnung habe ich angefragt aber da wurde nicht mehr geantwortet...

Für mich stellt sich halt die Frage ob der Mietrückstand an mir und meiner Freundin oder an X hängen bleiben würde...

In den Jahren in denen wir nach X Auszug noch da gewohnt haben wurde nicht einmal gesagt dass wir einen Mietrückstand haben!! Und wir haben auch immer nur ein Drittel der Miete überwiesen. Im Vertrag stand es aber natürlich auch anders...

-- Editiert von User am 1. Juli 2024 14:41

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
Eine vernünftige Abrechnung habe ich angefragt aber da wurde nicht mehr geantwortet...
Schriftlich angefragt? Was versteht man unter vernünftig?
Zitat (von metalli98):
Ausgezogen sind wir zum 01.01.
Also nicht letztes Jahr, sondern zum 1.1.24.
Die BK/NK-Abrechnung für 2023 und die Forderungen sind damit nicht verjährt.

-Was kostete denn die Wohnung überhaupt? Kaltmiete + NK=???
-Wie viel Kaution hat jeder Mieter gezahlt bei Einzug?
-An wen ist die Abrechnung adressiert?

Zitat (von metalli98):
Für mich stellt sich halt die Frage ob der Mietrückstand an mir und meiner Freundin oder an X hängen bleiben würde...
Kommt drauf an. Man müsste mal Fakten haben.
Dazu müsste man hier exakte Angaben zu Datum, Summe und Wortlaut der Vereinbarungen lesen können.
Zitat (von metalli98):
wurde nicht einmal gesagt dass wir einen Mietrückstand haben!!
Ja,richtig, weil die Vermieter die Kaution von X als Mietzahlung bei Leerstand genommen hatten.
Der neue Mieter Y hat dann seinen Vertrag erst ab xxDatum geschlossen. Und hat vermutlich auch eine Kaution gezahlt.
Zitat (von metalli98):
davon ca. 1000€ Nebenkosten (nicht genauer gesagt ob an mich und meine Freundin oder an uns 3, inkl. Y)
Es gab 1 Vertrag mit 1 Summe ab Einzug in 2020. Jeder hat 1 Drittel gezahlt. Y später auch immer 1 Drittel.
Warum sollten die Vermieter nun die NK aufteilen? Die gelten für die gemietete Wohnung und zwar für 2023, die Mieter sollen je 1 Drittel davon nachzahlen.
Zitat (von metalli98):
und ca. 3000€ Mietrückstand in Bezug auf die Monate in denen das Zimmer leer stand..
6 Monate mal Mietanteil von X sind evtl. bei 1500,- p.M. sogar korrekt? X hatte evtl. 500,- mtl. zu zahlen?
Vielleicht hatten die Vermieter vergessen, dass sie im Jahre xx die Kaution von X behalten hatten? Das lässt sich klären.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja schriftlich angefragt. Mit vernünftig meine ich eine detailliertere Auflistung (in dem Schreiben stand nur ~1000€ für 2021-2023), und an wen die Forderung adressiert ist. Da Y einen eigenen Vertrag hatte, wusste ich nicht ob er dann auch eine eigene Abrechnung bekommt. Eigentlich war die Vertragssituation ja an sich schon merkwürdig, da unser Vertrag über die gesamte Wohnung weiterlief und Y einen eigenen Vertrag hatte für 1 Zimmer.

Wir haben insgesamt 2000€ Kaution gezahlt. Also jeder ca. 670€.

Kaltmiete (1050) + NK (150) = 1200

Eingezogen sind wir am 01.04.2020. X ist ausgezogen am 01.10.2020. Das Zimmer stand dann leer für 7 Monate, 400x7 = 2800 Euro Mietrückstand. Wobei ja hier eigentlich auch ein Nebenkostenrückstand entstanden ist, das wird aber nicht getrennt. Im Schreiben ist von Mietrückstand von 2800 und Nebenkostenrückstand ~1000€ die Rede.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124204 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
(in dem Schreiben stand nur ~1000€ für 2021-2023

Das ist keine Nebenkostenabrechnung.

Ich würde dazu neigen jetzt einfach die Füße stillzuhalten und bis Januar 2025 zu warten, dann sind auch die Nachforderungen der Nebenkosten aus 2023 nicht mehr einforderbar.

Dann grichtsfestere Aufforderung zur Auszahlung der Kaution und Aufforderung zur Erstellung rechtskonformer Nebenkostenabrechnungen, falls nichts davon passiert, Klage erheben.


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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Das schließe ich mich mal uneingeschränkt dem Vorposter HvS an.

Schreiben aufbewahren, nichts mehr unternehmen.

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#7
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dankeschön. Eine Sache frage ich mich noch, die Information zu dem Mietrückstand hat X ja gar nicht bekommen. Wenn wir bis nächstes Jahr warten, kann es sein, dass der Mietrückstand aus 2021 für X verjährt ist, für uns, da wir ja auch Hauptmieter sind, aber noch nicht? Wir haben die Information ja bekommen. Hoffe das ist verständlich ausgedrückt..

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#8
 Von 
Spezi-2
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(6608 Beiträge, 2334x hilfreich)

Mir ist der Sachverhalt unklar. Insbesondere fehlen mir genaue Daten.
Nach der Schilderung gab es einen Vertrag mit 3 gemeinsame Mietern.
Dann ist ein Mieter ausgezogen und der Vermieter soll mit einen neuen Mieter einen extra Vertrag abgeschlossen haben. Dies würde erfordern, daß der ursprüngliche Vertrag aufgelöst/geändert wurde. Davon ist aber keine Rede.
Die nicht erfolgte Rückzahlung der Kaution an den ausgezogenen MIeter spricht aber deutlich dagegen.

Bis zum Einzug des neuen Mieters am ??? bestand der alte Vertrag weiter und alle 3 MIeter schuldeten weiter die vereinbarte Miete. Der Vermieter konnte sich aussuchen, von welchem Mieter er die Miete fordert.-Wurde denn
von den beiden verbleibenden Mietern weiter die volle Miete gezahlt oder nur 2/3 davon ??
Wenn nur 2/3 der Miete gezahlt wurde, wie kam es dazu. Auch dazu fehlen Angaben.

MIr scheint es so als daß mit dem neuen Mieter KEIN Extramietvertrag abgeschlossen wurde.
Vermutlich war es nur eine Genehmigung in den alten Mietvertrag einzutreten. Wurde dieser Vertrag mal gesehen ? Kann ma eine Kopie davon beschaffen ?

Meiner Meinung nach ist der Sachverhalt noch zu unlar und muß weiter aufgeklärt werden, um zu einer Beurteilung zu kommen.

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist richtig, dass der Vermieter mit dem neuen Mieter einen neuen Vertrag geschlossen hat. Unser Vertrag wurde aber weder aufgelöst noch geändert. Ich denke, dass da von dem Vermieter unsauber gearbeitet wurde.

Das Einbehalten der Kaution von dem ausgezogenen Mieter hat denke ich auch damit zutun, dass der Mieter gar nicht hätte ausziehen können (24 Monate Mindestlaufzeit des Mietvertrags). Dieser ist aber einfach ausgezogen und hat aufgehört seinen Teil der Miete zu zahlen. Um den Mietausfall zu begrenzen meinten die Vermieter würden sie seinen Teil der Kaution einbehalten.

Es ist auch richtig, dass wir nach seinem Auszug nur 2/3 der Miete gezahlt haben. Das hat damit zu tun, dass uns (mündlich) gesagt wurde, dass es nicht unsere Schuld / unser Problem ist. Nach unserem Auszug wird aber die Summe, 1/3 der Miete, welche 7 Monate nicht gezahlt wurde, zurückgefordert.

Der alte Mieter ist am 30.09.2020 ausgezogen und der neue Mieter am 01.05.2021 eingezogen.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6608 Beiträge, 2334x hilfreich)

Zitat:
Es ist richtig, dass der Vermieter mit dem neuen Mieter einen neuen Vertrag geschlossen hat. Unser Vertrag wurde aber weder aufgelöst noch geändert. Ich denke, dass da von dem Vermieter unsauber gearbeitet wurde
.
Wenn dies richtig wäre, hätte der Vermieter das Zimmer des neuen Mieeers 2x vermeitet.
Deshalb kann ich den Sachverhalt so wie er jetzt geschildert ist auch nicht recht glauben.
Zitat:
Das Einbehalten der Kaution von dem ausgezogenen Mieter hat denke ich auch damit zutun, dass der Mieter gar nicht hätte ausziehen können (24 Monate Mindestlaufzeit des Mietvertrags).

Natürlich konnte er ausziehen, ist ja auch geschehen. Nur Beenden konnte er den Vertrag als einer der 3 Mieter nicht allein.
Zitat:
Um den Mietausfall zu begrenzen meinten die Vermieter würden sie seinen Teil der Kaution einbehalten.

Also haben die beiden anderen Mieter auchnicht mehr den vollen Mietzins entrichtet. Tatsächlich waren alle 3 aber Gesamtschuldner, jeder schuldete dem Vermieter die volle Miete. Bei Nichtzahlung konnte sich der Vermieter den Schuldner welchen er notfalls verklagt selbst aussuchen.
Zitat:
Es ist auch richtig, dass wir nach seinem Auszug nur 2/3 der Miete gezahlt haben. Das hat damit zu tun, dass uns (mündlich) gesagt wurde, dass es nicht unsere Schuld / unser Problem ist.

Komische Formulierung. warum nicht: "daß wir nur noch 2/3 der MIete zahlen müssen" ?? Beweisbar ??

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#11
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm okay ich habe den 3. Mieter jetzt nochmal nach seinem Vertrag gefragt, er meinte aber damals er hätte einen eigenen Vertrag für sein Zimmer.

Das wir nur noch 2/3 der Miete zahlen sollen bis ein 3. Mieter eingezogen ist, ist leider nicht beweisbar bzw. wird auch jetzt abgestritten von dem Vermieter. Es wurde aber auch während der Zeit in der wir noch dort gewohnt haben nie erwähnt dass wir einen Mietrückstand haben. Erst bei Nachfrage bzgl. der Kaution.

Der Mietrückstand ist ja zum Teil aus 2020 und zum anderen Teil aus 2021. Der 2020-Teil müsste ja bereits verjährt sein (da bis zu diesem Jahr nie eingefordert). Ich frage mich, ob wir den Teil aus 2021 von dem ausgezogenen Mieter X einfordern können, bzw. die Forderung an ihn weiterleiten können.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
Es ist richtig,
Bevor der Vermieter keine nachvollziehbare Schlußabrechnung (zu NK von 2023 und zu allem anderen) vorgelegt hat, muss man sich darüber keinen Kopf machen.

Was kann der Vermieter tun, wenn keiner der 3 Mieter jetzt reagiert?
Er kann mahnen, er kann die Kautionen der 3 einbehalten. Er kann einen Mahnbescheid veranlassen. Er kann klagen gehen.
Was ist das für ein Vermieter?
Eine Gesellschaft? Privatleute... ?

Und leider beantwortest du einfach nicht, an wen dieses Schreiben adressiert ist.
DU hast es zumindest gelesen. Ist es also an DICH als Person gerichtet ?
Haben die beiden anderen Mitbewohner sich bei dir wegen eines solchen Schreibens gemeldet?

Zitat (von metalli98):
Wir haben die Information ja bekommen.
Welche jetzt und von wem?
Dass die Vermieter die Kaution von X einbehalten hätten, weißt du seit 2021.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6608 Beiträge, 2334x hilfreich)

Zitat:
er meinte aber damals er hätte einen eigenen Vertrag für sein Zimmer.

Kann er so verstanden haben, muß aber nicht stimmen. War ne komplizierte bis unmögliche Sache ohne Zustimmung der alten Vertragspartner in einen Vertrag einzutreten.
Gab es seitens der 2 Mieter dazu evtl. doch eine bisher unbekannte besondere Erklärung ?
Zitat:
, ob wir den Teil aus 2021 von dem ausgezogenen Mieter X einfordern können, bzw. die Forderung an ihn weiterleiten können.

Wäre denkbar, käme auf den Inhalt der "besondere Erklärung" an .
Ich würde aber erstmal alles daran setzen eine Kopie dieses 2. Vertrages zu erhalten.
Der Vermieter müßte doch auch ein Exemplar haben.

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#14
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine dass ich und meine Freundin, die von Anfang bis Ende letzten Jahres noch zusammen dort gewohnt haben, die Information über den Mietrückstand mit dem Schreiben dieses Jahres bekommen haben. Das Schreiben war die Reaktion auf meine Nachfrage zur Kaution, und nur an mich adressiert. Mit meiner Freundin habe ich noch guten Kontakt, daher weiß sie auch Bescheid. X, die bereits 2020 ausgezogen ist, weiß von dem Schreiben noch nichts. Kein Kontakt vorhanden, kein gutes Verhältnis (im Streit auseinander), ich weiß auch nicht wo sie wohnt.

Ich habe jetzt Y, der im Nachhinein eingezogen ist und ebenfalls Ende letzten Jahres mit uns ausgezogen ist, nach seinem Vertrag gefragt.

Die Vermieter haben mich, nachdem ich nach einer nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung und dem Adressaten der Forderung gefragt habe, auf WhatsApp blockiert. Es sind private Vermieter. Es kam also ein Schreiben mit einer Forderung über ~4000€, nachdem ich mich geweigert habe es zu zahlen und ein paar Rückfragen gestellt habe, wurde ich blockiert. Für mich sieht es so aus, als ob sie die Sache aussitzen wollen, also den Mietrückstand nicht einfordern und die Kaution nicht rausrücken. Eventuell ja auch weil sie Mist gebaut haben was die Vertragssituation angeht, und der Mietrückstand aus 2020 bereits verjährt sein müsste? Daher für sie finanziell auch nicht lukrativ das Ganze vor Gericht o.ä. zu klären?
Ich möchte mich schriftlich bzw. mit Anwalt noch nicht melden, da ich ja nicht weiß, ob der Mietrückstand dann am Ende bei mir hängen bleibt..

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124204 Beiträge, 40337x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
Ich denke, dass da von dem Vermieter unsauber gearbeitet wurde.

Das ist ganz offensichtlich so.



Zitat (von Spezi-2):
Wenn dies richtig wäre, hätte der Vermieter das Zimmer des neuen Mieeers 2x vermeitet

Ja - es gibt halt viele untalentierte Vermieter.



Zitat (von Spezi-2):
Der Vermieter müßte doch auch ein Exemplar haben.

Der wird den nicht rausrücken.
Muss er auch nicht, wegen Datenschutz darf er es je nach Inhalt auch nicht.



Zitat (von metalli98):
Für mich sieht es so aus, als ob sie die Sache aussitzen wollen, also den Mietrückstand nicht einfordern und die Kaution nicht rausrücken.

Richtig.
Nur das der Mieter am längeren Hebel sitz, wenn er es richtig macht.



Zitat (von metalli98):
Ich möchte mich schriftlich bzw. mit Anwalt noch nicht melden,

Auch richtig, der ideale Zeitpunkt wurde ja schon vorgeschlagen ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Mietrückstand würde am Ende nicht bei mir hängen bleiben? Sollte ich hierfür versuchen, der Person X, die 2020 ausgezogen ist, Bescheid zu geben?

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
Es wurde aber auch während der Zeit in der wir noch dort gewohnt haben nie erwähnt dass wir einen Mietrückstand haben.
Muss ja auch nicht. Du musst es auch nicht mehrfach wiederholen. :sad:

1. Das Schreiben war also an dich persönlich adressiert. Von dir fordern die Vermieter diese ca 4000,- für alte und neue nicht nachvollziehbare Kosten.
2. Alles nur über WhatsApp--- und nun vom Vermieter blockiert? Ist doch super.
3. WANN wollen sie das Geld von dir haben?
4. Ist eine Zahlungsfrist im Schreiben genannt?

Die NK-Abrechnung und die Rückforderungen sind für dich als Person nicht nachvollziehbar. Die anderen Personen haben keine Post erhalten. Von denen wollen die Vermieter NICHTS. Nur von dir.

Zitat (von metalli98):
Ich frage mich, ob wir den Teil aus 2021 von dem ausgezogenen Mieter X einfordern können, bzw. die Forderung an ihn weiterleiten können.
Ja, das das kannst DU tun. Nicht du+deine Freundin. Denn nur DU hast dieses Schreiben an deine neue Adresse erhalten.
X lacht sich schief, wenn du was forderst. Kommt evtl. noch mit---längst verjährt, hab die Kaution abgwohnt o.s.ä--- um die Ecke.

>>>> Das klingt nun so, als möchtest du den Ratschlägen des Forums nicht folgen---> (Still sein, gar nichts tun). Das geht. Also mach, was du dich fragst und was ihr 3 euch da denkt....koste es, was es wolle.

ODER: Mach nichts, lass X+Y in Ruhe, besprich nichts mit deiner Freundin, zahle keine NK nach, fordere keine Kaution zurück.

Neue Fragen:
-Was hat die Wohnungs-und Schlüsselübergabe am 1.1.24 bzw. zum Auszugstag ergeben?
-Existiert darüber ein Protokoll?
-Wer hat wann die Zählerstände für Strom/Gas/Wasser notiert oder fotografiert?
-Wurden Mängel an der Mietsache/Wohnung protokolliert?
-War die WG lt. Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
-Wurde die Wohnung bei Einzug im April 2020 renoviert übergeben?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber der Rat war doch bis Januar zu warten und dann die Kaution zurückzufordern? Der Mietrückstand ist dann ja aber immer noch offen oder nicht? Das frage ich mich noch.

Das Schreiben war vom 02.04.24 und die Zahlungsfrist der 30.04.24. Ich habe allerdings geschrieben, dass ich erst einmal eine detaillierte Nebenkostenabrechnung haben will sowie den Mietvertrag von Y. Und dass ich die Dokumente bis zum 15.05. haben möchte. Daraufhin wurde ich blockiert und es kam auch nichts an. Es lief alles über WhatsApp bis auf der Brief mit der Zahlungsaufforderung über die 4000€.

Ein Protokoll existiert nicht und es wurden auch keine Mängel beanstandet.

Die Zählerstände haben die Vermieter fotografiert. Ich habe aber auch Fotos gemacht.

Schönheitsreparaturen führt laut Mietvertrag der Mieter durch und die Wohnung war renoviert. Wir haben bei dem Auszug die Wohnung wie vereinbart gestrichen.

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#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2402 Beiträge, 369x hilfreich)

Bei der Verjährung solltest Du auch folgendes beachten:

Zum einen muss man die Einrede der Verjährung erheben, dass eine Forderung verjährt ist.

Zum Anderen:
Wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, tilgt Jede Mietzahlung die älteste Schuld.
Die jetzt noch offene älteste Schuld dürfte wohl noch nicht verjährt sein.

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#20
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay interessant.. sollte ich dann aber nicht jetzt schon mich bei Y melden und den Mietrückstand einfordern, da sie ja von dem Schreiben gar nichts weiß? Habe ich nicht das Risiko, dass mein Anspruch gegenüber Y verjährt, aber der Anspruch der Vermieter mir gegenüber nicht?

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
Der Mietrückstand ist dann ja aber immer noch offen oder nicht?
Ist doch jetzt in dieser gesamten verkorksten Kiste wirklich wurscht. Die NK-Forderung ist doch auch seit 1.5. offen. Na und?
Zitat (von metalli98):
Das Schreiben war vom 02.04.24 und die Zahlungsfrist der 30.04.24.
Danke für die Info.
Zitat (von metalli98):
Ich habe allerdings geschrieben,
Danke auch für diese Info.
Da nun aber weder seit Mai eine Mahnung vorliegt und von Vermieterseite auch kein Klärungsbedarf vorhanden ist, sondern du sogar blockiert wurdest--- sehe ich keinerlei Anlass für irgendwelche Rotationen.
Zitat (von metalli98):
sollte ich dann aber nicht jetzt schon mich bei Y melden
Warum denn bei Y? Meinst du evtl. die X, die schon 2021 ausgezogen ist?
Y hatte doch einen eigenen Vertrag und bisher keinen Mietrückstand.
Zitat (von metalli98):
Habe ich nicht das Risiko, dass mein Anspruch gegenüber Y verjährt,
Eher nicht.

Ob und wann die Vermieter schreiben, dass sie dich als Gesamtschuldner betrachten und deshalb an dich geschrieben haben, kannst du auch abwarten.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist doch jetzt in dieser gesamten verkorksten Kiste wirklich wurscht. Die NK-Forderung ist doch auch seit 1.5. offen. Na und?

Naja, wenn der Mietrückstand an mir hängen bleiben würde, würde ich das ganze jetzt einfach so ruhen lassen. Wenn ich ihn von X einfordern kann, würde ich im Januar die Kaution einfordern und damit ja auch das Thema Mietrückstand wieder hochholen.


Zitat (von Anami):
Warum denn bei Y? Meinst du evtl. die X, die schon 2021 ausgezogen ist?
Y hatte doch einen eigenen Vertrag und bisher keinen Mietrückstand.


Sorry ja ich meinte X

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
Naja, wenn der Mietrückstand an mir hängen bleiben würde,
Warum WÜRDE er ?
Erkennst du an irgendwas seit 2020, dass du und deine Freundin Gesamtschuldner für die gesamte WG seid?
Zitat (von metalli98):
Ich meine dass ich und meine Freundin,...die Information über den Mietrückstand mit dem Schreiben dieses Jahres bekommen haben
Dann gibt es also 2 Schuldner. Dann blieben Schulden theoretisch an euch beiden hängen (was ich aber praktisch noch nicht sehe)

Zitat (von metalli98):
Wenn ich ihn von X einfordern kann,
Können kannst du das auch schon heute. Ganz unabhängig von allem anderen. Aber wenn schon, dann im Namen von euch beiden.

Ich vermute aber weiterhin, X würde nur lachen oder euch n Vogel zeigen oder blockieren oder sachlich erklären: Hey, ich habe keinen Mietrückstand bei diesen Vermietern und erst recht nicht bei euch.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja dass der Mietrückstand erstmal bei mir hängen bleiben würde verstehe ich, aber ich verstehe nicht warum ich den Betrag nicht von X einfordern kann (mit Erfolgsaussicht). Wir haben während wir da gewohnt haben ja immer jeweils 1/3 der Miete gezahlt und er hat aufgehört zu überweisen und ist ausgezogen ohne ordentlich zu kündigen. Ein Gericht oder wie der Weg dann auch immer ist, müsste mir doch da recht geben?

Wenn dem nicht so ist, dann sollte ich ja auch nicht im Januar die Kaution einfordern oder? Sondern sollte lieber einfach die Füße stillhalten?

-- Editiert von User am 2. Juli 2024 21:12

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
aber ich verstehe nicht warum ich den Betrag nicht von X einfordern kann
Ich schrieb:
Können kannst du das auch schon heute. Ganz unabhängig von allem anderen. Aber wenn schon, dann im Namen von euch beiden.Damit bist du und deine Freundin gemeint, da das VM-Schreiben an euch beide ging.
Also machs doch. Es kostet so gut wie nichts. Den Erfolg für wen auch immer siehst du viel später!!

Zitat (von metalli98):
Ein Gericht oder wie der Weg dann auch immer ist, müsste mir doch da recht geben?
Keine Ahnung. Ich gebe grundsätzlich keine Wunschantworten.
Ein Gericht kann erst entscheiden, wenn eine Klage bei Gericht vorliegt und die Sache an der Reihe ist. Dann hat das Gericht beide Seiten (Kläger und Beklagte) und deren Argumente zu lesen, anzuhören, zu prüfen und zu bewerten--- und dann zu entscheiden.
Ein Gericht ist nicht dabei, wenn du heute von X etwas forderst, zB die Miete+NK für die Zeit der Leerstands-Monate.

Man kann davon ausgehen, dass viel später (falls du gegen X doch Klage erhebst) auch ein Gericht den Mietvertrag, die Abrechnungen, die Forderungen und alle Schreiben von allen Beteiligten sehen will. Das sind Nachweise/Beweise.

Zitat (von metalli98):
Wenn dem nicht so ist, dann sollte ich ja auch nicht im Januar die Kaution einfordern oder? Sondern sollte lieber einfach die Füße stillhalten?
Ich weiß heute nicht, ob dem irgendwann so ist. Vermutlich hat im Januar 25 kein Gericht etwas dazu entschieden.

Was also hat ein Gericht mit dem zu tun, was du heute/jetzt von X fordern kannst??

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#26
 Von 
metalli98
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine, was ich machen soll.

Option 1: Die Sache ruhen lassen.
Option 2: Im Januar die Kaution einfordern, und damit auch das Thema Mietrückstand wieder hochholen.

Option 2 ist ja nur sinnvoll, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Mietrückstand am Ende von X bezahlt wird. Es wurde hier ja aber gesagt, dass ich im Januar die Kaution einfordern soll. Also ist es doch wichtig für mich zu wissen, bzw. ungefähr einschätzen zu können, ob ich hierbei Erfolgsaussichten habe. Sonst wäre ja Option 1 sinnvoller.

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#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34090 Beiträge, 5886x hilfreich)

Zitat (von metalli98):
Ich meine, was ich machen soll.
Das ist regelmäßig die eigene Entscheidung.
Von einem Forum erwartest du vermutlich zuviel.
Sorry, ich bin hier raus, denn wenn du nach Antwort 26 noch immer nicht weißt, was du machen sollst oder kannst, tuts mir echt leid.

Und bis Januar 25 hast du ja noch jede Menge Zeit für Überlegungen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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