Mietkaution Rückzahlung - 1 Jahr Zeit?

22. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
4126bettina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution Rückzahlung - 1 Jahr Zeit?

Habe nach Tod meines Bruders seine Wohnung in Ordnungs gemäßem Zustand dem Vermieter am 31.05.2010 übergeben. Übergabe Protokoll + Zeuge vorhanden . Übergabe Protokoll wurde aber vom Vermieter nicht unterschrieben.Laut Übergabe Protokoll + Zeuge sollte die Schlußrechnung bis 30.10.2010 erfolgen. Da ich nichts vom Vermieter gehört habe hatte ich Ihn per Einschreiben gebeten mir die Schlußrechnung zu zusenden. Auch darauf hin hörte ich nicht von Ihm. Darauf hatte ich den Vermieter angerufen,dieser sagte mir er habe 1 Jahr Zeit die Abrechnung zumachen. Außerdem müßte ich noch 1 Monatsmiete bezahlen für den Monat Juni obwohl er die Schlüssel bereits am 31.05. 2010 bekommen hat.
Ist die zulässig.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50268 Beiträge, 17591x hilfreich)

quote:
Übergabe Protokoll wurde aber vom Vermieter nicht unterschrieben.


Das spielt jetzt keine Rolle mehr, da der Vermieter nach mehr als 6 Monaten ohnehin keine Schäden mehr geltend machen kann.

quote:
Darauf hatte ich den Vermieter angerufen,dieser sagte mir er habe 1 Jahr Zeit die Abrechnung zumachen.


Für die Nebenkostenabrechnung ist das richtig. Dafür hat er wahrscheinlich bis zum 31.12.2011 Zeit. Für die Kautionsabrechnung ist das nicht richtig. Die muss spätestens nach 6 Monaten erfolgen, wobei ein angemessener Betrag für eine mögliche Nebenkostennachzahlung einbehalten werden darf und auch nur so lange, bis es ihm zumutbar ist, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

quote:
Außerdem müßte ich noch 1 Monatsmiete bezahlen für den Monat Juni obwohl er die Schlüssel bereits am 31.05. 2010 bekommen hat. Ist die zulässig?


Sofern die Kündigung zum 30.06.2010 erfolgt ist, ist das zulässig auch wenn die Wohnung vorher übergeben wurde. Voraussetzung ist außerdem, dass die Wohnung auch nicht vor dem 01.07.2010 weitervermietet wurde. Der Vermieter darf nicht doppelt Miete kassieren.


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