Hi,
wir haben folgendes Problem:
1.Will unsere eh.Hausverwaltung ein Teil unserer Kaution für evtl. NK einbehalten. Da wir aber bisher immer Rückzahlungen(Guthaben) erhalten haben, ist dies doch nicht zulässig, solange der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag nicht konkret vorträgt, oder? (AG Hamburg, 43b C 367/97
, Urteil v. 15.5.1998, MieterJournal 4/98 S.8)
2.Da wir uns absprechen mussten wohin die Kaution überwiesen wird(beide im Mietvertrag usw.), haben wir diese Information zum 31.10. der Hausverwaltung mitgeteilt. Nun sagt die HV, dass die Info zu spät kam und immer zum Ende des Monats abrechnet wird. Somit soll unsere Kaution, auch erst Ende diesen Montas überwiesen werden.
Ist das zulässig?
Zur Info. Wir sind zum 15.April 07 aus der Wohnung ausgezogen, dementsprechend sind nun über sechseinhalb Monate verstrichen.
Vielen Dank im Voraus
Mietkaution Rückzahlung - Hausverwaltung will Teil der Kaution für evtl. NK einbehalten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
achso..schönheitsreparaturen o.ä.waren nicht mehr vorzunehmen, die Whg haben wir in besserem Zustand hinterlassen, als wir sie angetroffen hatten
Wie lag denn bei Euch der Abrechnungszeitraum für die Heizkosten ?
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Abrechnungszeitraum für die Heizkosten:
ich glaub immer zum Ende des Jahres, aber ist das nicht egal, wenn man zuvor ein Guthaben hatte? So wie in dem o.g. Gerichtsurteil?
Zu Punkt 2 bitte auch meldungen...wir brauchen das Geld dringendst und es kann doch wohl nicht angehen, dass wir jetzt nun nochmal en Monat länger auf die Kohle warten müssen!
Da Ihr diesmal den Winter in den Kosten habt, ohne 'Überzahlungen' in den Sommermonats-Vz gegenrechnen zu können, kann aus einer Erstattung leicht eine Nachzahlung werden.
Was wollt Ihr denn zu Punkt 2 unternehmen ?
Den VM verklagen ? Würde auf jeden Fall länger als bis zum Monatsende dauern.
Morthingale:
zu 1.
mag sein, aber ist das Gerichtsurteil nicht eindeutig? Soll heißen, wenn der Vermieter einen zu erwartenden Nachzahlungsbetrag nicht konkret vorträgt, ist die diese Praxis doch nicht zulässig, oder??
zu 2.
ist das nicht rechtswidrig? also könnten wir nicht die Überweisung der Kaution anmahnen?
Wäre toll, wenn sich noch jemand anderes zum unserem Fall äussern würde.
--- editiert vom Admin
hallo, ich weiß das Thema Mietkaution Rückzahlung in das Forum sehr oft ist, aber passt keine zu meine Problem. Was soll ich noch machen?? Vielleicht bin ich blöd , aber seit 2003 warte ich immer noch das meine Mietkaution
zurückbezahlt wird. Nach Übergabe der Wohnung was alles ok ,es gibt noch ein Übergabeprotokoll ,die Wohnung war sofort weiter vermietet .Meine damaliges Vermieterin hat mir gesagt das ich bekomme mein Geld nach dem nebenkostenabrechnung. Was ich noch unverschämt finde ist das ich hab gekriegt von seine Anwalt eine Mahnungkosten , nach meine schreiben das ich meine Geld zurück will (damals 1200 DM ) mit zinsen ,passiert wieder nichts. WAS SOLL ICH NOCH MACHEN ?? Bin ich blöd oder was??? Ah es geht noch das ich hab die Abrechnung kosten nicht bezhalt, weil ich hab die Abrechnung gekriegt vor meine Umzug, und ich hab gesagt da sie nach dem gesetzlichen Zeitraum eingetroffen sind, das Gleiche betrifft die Jahre 2000,2001,2002 , in denen ich nicht aufgefordert wurde zu bezahlen. Das einzige was ich bezahlen muss sind die Nebenkosten für 2004 ,den Restbetrag sollte sie auf meine Konto überweisen . Seit diese Schreiben keine Antwort mehr.
--- editiert vom Admin
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