Hallo,
ich bin im März 2009 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Hatte während der Mietzeit den Vermieter mehrmals mündlich auf diverse Schäden hingewiesen die aber nie behoben wurden. Als ich in die Wohnung einzog war diese unrenoviert und total verdreckt. Bei meinem Auszug habe ich die Wohnung komplett geputzt, die EBK gründlich gereinigt und alle Fußleisten von kleinen Farbspritzern befreit. Habe davon auch Fotos gemacht. Bei der Übergabe hat der Vermieter mich dann übelst "angemacht" dass die Wohnung ja total versifft wäre. Das stimmt definitiv nicht. Die Wohnung war in einwandfreiem Zustand, habe dafür Zeugen und Bilder, bis auf die Schäden, die ich ja schon mündlich mehrmals bemängelt hatte. Auf jeden Fall haben wir kein Protokoll gemacht, ich habe mich dann noch mit ihm gestritten und bin ausgezogen.
Die Mietkaution habe ich bis heute nicht gesehen. Habe ihn jetzt angeschrieben dass er sie bitte innerhalb von Wochen incl. Zinsen auf mein Konto überweisen solle. In der ganzen Zeit kam kein Schreiben von ihm wegen eventuell von mir verursachten Schäden (es gab ja auch keine).
Meine Frage: Wie verhalten ich mich wenn er innerhalb dieser Frist nicht zahlt? Seine evtl. Ansprüche mir gegenüber sind ja längst verjährt. Muss ich dann einen Anwalt hinzuziehen? Möchte ich eigentlich ungerne weil ich keine Rechtschutz habe und die Kosten scheue. Kann mir jemand einen Tipp geben??
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Mietkaution Rückzahlung - Wie verhalten ich mich wenn er innerhalb dieser Frist nicht zahlt?
23. Juli 2011
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Frage vom 23. Juli 2011 | 17:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution Rückzahlung - Wie verhalten ich mich wenn er innerhalb dieser Frist nicht zahlt?
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#1
Antwort vom 23. Juli 2011 | 18:48
Von
Status: Praktikant (879 Beiträge, 276x hilfreich)
quote:
Meine Frage: Wie verhalten ich mich wenn er innerhalb dieser Frist nicht zahlt?
Entweder Sie klagen es ein, oder sie verzichten.
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#2
Antwort vom 24. Juli 2011 | 01:58
Von
Status: Unbeschreiblich (120212 Beiträge, 39848x hilfreich)
quote:
Wie verhalten ich mich wenn er innerhalb dieser Frist nicht zahlt?
Am besten ihn korrekt in Verzug setzen
quote:
Habe ihn jetzt angeschrieben dass er sie bitte innerhalb von Wochen incl. Zinsen auf mein Konto überweisen solle.
Die Formulierung 'innerhalb von Wochen' stellt keinen Frist dar, das viel zu unbestimmt.
Selbst eine Formulierung 'innerhalb von 4 Wochen' wäre ungeeeignet.
Man sendet also ein Einschreiben-Rückschein in dem man zur Erstattung des bereits gezahlten Betrages nebst Zinsen auffodert.
Dafür setzt man eine Frist nach Datum bestimmt (von 14-20 Tagen).
Für den fruchtlosen Fristablauf kündigt man die Einleitung juristischer Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche an.
Die Forderung von Schadensersatz behält man sich ausdrücklich vor.
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#3
Antwort vom 26. Juli 2011 | 11:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
also schicke ich nach der 2 Wochen Frist jetzt nochmal einen Brief indem ich ihm ein konkretes Datum nenne bis zu dem es zurückgezahlt werden muss? Wenn er sich bis dahin nicht muckt dann Mahnbescheid??
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#4
Antwort vom 26. Juli 2011 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120212 Beiträge, 39848x hilfreich)
Das könnte man auch sofort machen oder erst in 2 Wochen.
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