Mietkaution Rückzahlung - Wohnung wurde nie bezogen und Nebenkosten sind nicht angefallen

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Terxon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution Rückzahlung - Wohnung wurde nie bezogen und Nebenkosten sind nicht angefallen

Hallo,

folgendes Problem:
Wir haben für unsere Tochter eine Wohnung ab 01.06.2006 gemietet und darüber einen Mietvertrag abgeschlossen. Bedingt durch allerlei Umstände kommt es jedoch nun nicht zu dem Umzug, so daß wir die Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist wieder gekündigt haben.
Als Mietkaution waren 6 Kaltmieten ( = 1.800 € ) zu hinterlegen, was auch geschehen ist.
Nach der Kündigung teilte uns der Vermieter mit, daß er 3 WARMmieten ( = 1.230 € ) einbehält. Ist das in Ordnung, auch wenn die Wohnung gar nicht bezogen wird und keine Nebenkosten anfallen ?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Terxon




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 32x hilfreich)

kann man sich eigentlich nur so vorstellen, dass für die Mietdauer (auch ohne dass jemand tatsächlich dort wohnt) auch Nebenkosten anfallen.
Reinigung Treppenhaus/ reine Betriebskosten der Heizung/ Müllgebühr etc.
Schließlich muss ja jemand, der im Urlaub ist, in dieser Zeit diese Abgaben auch zahlen.
Aber:
eine Monatsmiete hätte dafür auch gereicht.

Sechs Kaltmieten als Kaution finde ich ohnehin ausverschämt.

-- Editiert von latte99 am 11.05.2006 13:42:55

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#2
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

...Sechs Kaltmieten als Kaution finde ich ohnehin ausverschämt....

sind ja auch ungesetzlich, daher hat er schnell mal drei zurückgezahlt.

Für den Rest hat er 6Monate Zeit, in diesem Fall natürlich auch blöd.

det11

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#3
 Von 
Cussy
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 32x hilfreich)

Er hat doch aber 3 Warmmieten zurückbehalten, das darf er doch wiederrum nicht, oder sehe ich das verkehrt? Ich dachte immer, das max. seien 3 Kaltmieten als Kaution.

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 296x hilfreich)

Das Mietverhältnis kann meines Wissens erst zu Vertragsbeginn gekündigt werden, d.h. für drei Monate wäre also ohnehin die Warmmiete fällig. Könnte es sein, dass der Vermieter hier Kaution mit Miete verrechnet (was normalerweise nicht erlaubt ist)?

Er darf die Miete für die drei Monate während der Kündigungsfrist übrigens nur verlangen, wenn die Wohnung in dieser Zeit nicht vermietet ist. Falls er zu einem früheren Zeiptunkt als dem Kündigungstermin vermietet, darf er die Miete nicht doppelt kassieren. Es wäre doch bestimmt möglich, zu einem früheren Zeitpunkt als 1.9. einen neuen Mieter zu finden - ihr solltet ihn darauf ansprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 990x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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