Mietkaution Rückzahlung/Auszug einer Mietpartei

20. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ttekok
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution Rückzahlung/Auszug einer Mietpartei

Guten Tag,

angenommen folgender Fall tritt ein:

Pärchen A und B schließen gemeinsam einen Mietvertrag ab wobei eine Mietkaution i.H. von 1500€ fällig wird. Die beiden leihen sich das Geld dafür bei dem Großeltern von Person A. Geld wurde von den Paar an die Vermieterin überwiesen.

Nun trennen sich die beiden und Person A zieht aus und kümmert sich um nichts. Person B bleibt in der ehemals gemeinsamen Wohnung wohnen. Ein Jahr später wird der Mietvertrag auf Person B umgeschrieben und Person A ist nicht mehr im Vertrag erwähnt.

Die Mietkaution liegt weiterhin bei der Vermieterin. Person B hat allerdings zwischenzeitlich die Hälfte der Kaution an die Großeltern von Person A bezahlt. Nun fordern die Großeltern von Person B, da sie ja dort alleine wohnen geblieben ist, die andere Hälfte der Kaution auch noch.

Person B ist doch aber nur der Vermieterin die andere Hälfte schuldig oder? im schlechtesten Fall könnte doch Person A die Hälfte der Kaution bei der Vermieterin zurückfordern, selbst wenn Person B den Rest auch noch an die Großeltern zahlen würde.

Die Großeltern drohen mittlerweile mit dem Anwalt wenn der Rest nicht an Sie bezahlt wird. Ist dies rechtens? Eigentlich müssten diese sich doch an Person A, also Ihren Enkel wenden oder? Person A müsste sich dann wegen der anderen Hälfte mit Person B bzw. der Vermieterin einigen oder?

Vielen Dank für die Unterstützung und Hilfe. Beste Grüße

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Person B ist doch aber nur der Vermieterin die andere Hälfte schuldig oder? im schlechtesten Fall könnte doch Person A die Hälfte der Kaution bei der Vermieterin zurückfordern, selbst wenn Person B den Rest auch noch an die Großeltern zahlen würde.


Wieso ist B der Vermieterin nur 50% der Mietkaution schuldig ?
B hat doch einen neuen Vertrag und dort wird die Mietkaution doch zu 100% stehen.
Zitat:
Ein Jahr später wird der Mietvertrag auf Person B umgeschrieben und Person A ist nicht mehr im Vertrag erwähnt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
ttekok
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gemeinsam von A und B gezahlte Kaution wurde von der Vermieterin nicht ausgezahlt. Sondern einbehalten und nur der Vertrag umgeschrieben.

Die Frage ist nur, ob die Großeltern von A irgendeinen Rechtsanspruch auf das Geld von B haben.

Das B die Hälfte an A zahlen muss steht außer Frage. A sollte sich nur selber mal um die Angelegenheit kümmern und nicht alles bei B klären lassen. A könnte ja dann theoretisch die Hälfte auch bei B einfordern, zur Not auch mit Anwalt. Oder eben von der ehemaligen Vermietern einfordern und diese holt sich die zweite Hälfte dann von B oder?

Vielen Dank und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von ttekok):
Die gemeinsam von A und B gezahlte Kaution wurde von der Vermieterin nicht ausgezahlt. Sondern einbehalten und nur der Vertrag umgeschrieben.



Das ist zwar gängig, rechtlich allerdings nicht so ganz sauber...

Zitat:

Die Frage ist nur, ob die Großeltern von A irgendeinen Rechtsanspruch auf das Geld von B haben.


Zitat:

Die beiden leihen sich das Geld dafür bei dem Großeltern von Person A.


Gegenfrage: Warum sollten sie auf das von Ihnen verliehene Geld keinen Rechtsanspruch mehr haben? Hat A oder B etwa privatinsolvenz anbgemeldet?

Zitat:
Das B die Hälfte an A zahlen muss steht außer Frage.


Na wenn du das sagst. Da A die Kaution bei Auszug offensichtlich nicht zurück gefordert hat, könnte A theoretisch Geld ja auch an B geschenkt haben... Was sagt denn A dazu?

Zitat:

A sollte sich nur selber mal um die Angelegenheit kümmern und nicht alles bei B klären lassen. A könnte ja dann theoretisch die Hälfte auch bei B einfordern, zur Not auch mit Anwalt. Oder eben von der ehemaligen Vermietern einfordern und diese holt sich die zweite Hälfte dann von B oder?


Theoretisch alles möglich. Aber das Ergebnis bliebe letztlich doch immer das gleiche:
1. A muss die zweite Hälfte der Kaution ebenfalls zahlen.
2. Die Großeltern haben anspruch auf das verliehene Geld

Auf welchen Umweg das nun geschieht, ist doch letztlich Jacke wie Hose.


Vielen Dank und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von ttekok):
Die gemeinsam von A und B gezahlte Kaution wurde von der Vermieterin nicht ausgezahlt. Sondern einbehalten und nur der Vertrag umgeschrieben.



Das ist zwar gängig, rechtlich allerdings nicht so ganz sauber...

Zitat:

Die Frage ist nur, ob die Großeltern von A irgendeinen Rechtsanspruch auf das Geld von B haben.


Zitat:

Die beiden leihen sich das Geld dafür bei dem Großeltern von Person A.


Gegenfrage: Warum sollten sie auf das von Ihnen verliehene Geld keinen Rechtsanspruch mehr haben? Hat A oder B etwa Privatinsolvenz angemeldet?

Zitat:
Das B die Hälfte an A zahlen muss steht außer Frage.


Na wenn du das sagst. Da A die Kaution bei Auszug offensichtlich nicht zurück gefordert hat, könnte A theoretisch das Geld ja auch an B geschenkt haben... Was sagt denn A dazu?

Zitat:

A sollte sich nur selber mal um die Angelegenheit kümmern und nicht alles bei B klären lassen. A könnte ja dann theoretisch die Hälfte auch bei B einfordern, zur Not auch mit Anwalt. Oder eben von der ehemaligen Vermietern einfordern und diese holt sich die zweite Hälfte dann von B oder?


Theoretisch alles möglich. Aber das Ergebnis bliebe letztlich doch immer das gleiche:
1. A muss die zweite Hälfte der Kaution ebenfalls zahlen.
2. Die Großeltern haben anspruch auf das verliehene Geld

Auf welchen Umweg das nun geschieht, ist doch letztlich Jacke wie Hose.


-- Editiert von Baldwin123 am 20.01.2020 12:23

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#5
 Von 
ttekok
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von ttekok):
Die gemeinsam von A und B gezahlte Kaution wurde von der Vermieterin nicht ausgezahlt. Sondern einbehalten und nur der Vertrag umgeschrieben.



Das ist zwar gängig, rechtlich allerdings nicht so ganz sauber...

Zitat:

Die Frage ist nur, ob die Großeltern von A irgendeinen Rechtsanspruch auf das Geld von B haben.



Zitat:

Die beiden leihen sich das Geld dafür bei dem Großeltern von Person A.


Gegenfrage: Warum sollten sie auf das von Ihnen verliehene Geld keinen Rechtsanspruch mehr haben? Hat A oder B etwa Privatinsolvenz angemeldet?


Keiner von Beiden hat Privatinsolvenz angemeldet. Allerdings hat A das Geld von den Großeltern überwiesen bekommen und das Geld dann an die Vermieterin weitergezahlt. B taucht in diesem Vorgang nirgendwo auf. Daher wäre der rechtliche Anspruch der Großeltern doch eigentlich nur bei A oder? Problem ist, dass die Großeltern nur von B Geld wollen und A ständig unbeachtet bleibt.

Zitat:
Das B die Hälfte an A zahlen muss steht außer Frage.

Na wenn du das sagst. Da A die Kaution bei Auszug offensichtlich nicht zurück gefordert hat, könnte A theoretisch das Geld ja auch an B geschenkt haben... Was sagt denn A dazu?


Naja theoretisch möglich, aber unnötigen Streit will B eigentlich vermeiden und daher natürlich effektiv die gesamte Kaution zahlen. B hat aber natürlich auch Sorgen, dass A am Ende noch Ansprüche bei der Vermieterin gelten machen kann, auch wenn B die gesamte Kaution an die Großeltern bezahlen würde.

Zitat:

A sollte sich nur selber mal um die Angelegenheit kümmern und nicht alles bei B klären lassen. A könnte ja dann theoretisch die Hälfte auch bei B einfordern, zur Not auch mit Anwalt. Oder eben von der ehemaligen Vermietern einfordern und diese holt sich die zweite Hälfte dann von B oder?


Theoretisch alles möglich. Aber das Ergebnis bliebe letztlich doch immer das gleiche:
1. A muss die zweite Hälfte der Kaution ebenfalls zahlen.
2. Die Großeltern haben anspruch auf das verliehene Geld

Auf welchen Umweg das nun geschieht, ist doch letztlich Jacke wie Hose.


-- Editiert von Baldwin123 am 20.01.2020 12:23


-- Editiert von ttekok am 20.01.2020 12:46

-- Editiert von ttekok am 20.01.2020 12:47

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von ttekok):
Die Mietkaution liegt weiterhin bei der Vermieterin.
Die vollen 1.500,-?

Zitat (von ttekok):
ob die Großeltern von A irgendeinen Rechtsanspruch auf das Geld von B haben.
Wenn es im Darlehensvertrag zur geliehenen Mietkaution steht--- dann uU ja. Was wurde damals schriftlich fixiert? Wie und wann sollten die geliehenen 1500 wieder zurück?
Zitat (von ttekok):
Die Großeltern drohen mittlerweile mit dem Anwalt
Drohen kann jeder. Das ist doch nix.
--------------------------
Zitat (von Baldwin123):
1. A muss die zweite Hälfte der Kaution ebenfalls zahlen.
2. Die Großeltern haben anspruch auf das verliehene Geld
Wie kommst du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Zitat (von Baldwin123):
1. A muss die zweite Hälfte der Kaution ebenfalls zahlen.
2. Die Großeltern haben anspruch auf das verliehene Geld
Wie kommst du darauf?


Wie ich da drauf komme? Ich habe lediglich die genannten Szenarien des TS durchgespielt, deshalb schrieb ich ja:

Zitat (von Baldwin123):

Theoretisch alles möglich. Aber das Ergebnis bliebe letztlich doch immer das gleiche:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von ttekok):


Keiner von Beiden hat Privatinsolvenz angemeldet. Allerdings hat A das Geld von den Großeltern überwiesen bekommen und das Geld dann an die Vermieterin weitergezahlt. B taucht in diesem Vorgang nirgendwo auf.


Ach wirklich? Ich denke schon:

Zitat:

Person B hat allerdings zwischenzeitlich die Hälfte der Kaution an die Großeltern von Person A bezahlt. Nun fordern die Großeltern von Person B, da sie ja dort alleine wohnen geblieben ist, die andere Hälfte der Kaution auch noch.


Demzufolge dürfte das Schuldverhältnis zwischen B und Großeltern von A auch von Person B anerkannt worden sein.

Zitat:

Daher wäre der rechtliche Anspruch der Großeltern doch eigentlich nur bei A oder? Problem ist, dass die Großeltern nur von B Geld wollen und A ständig unbeachtet bleibt.


Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Im Zweifel haften aber beide Schuldner gemeinschaftlich, was wiederum aber gerade nicht das Verhältnis 50 - 50 voraussetzt.

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#9
 Von 
ttekok
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ttekok):
Die Mietkaution liegt weiterhin bei der VermieterinDie vollen 1.500,-?.


Genau, die Vermieterin hat alles einbehalten und nichts ausbezahlt. Das Geld ging damals von A an die Vermieterin.

Zitat (von ttekok):
ob die Großeltern von A irgendeinen Rechtsanspruch auf das Geld von B haben Wenn es im Darlehensvertrag zur geliehenen Mietkaution steht--- dann uU ja. Was wurde damals schriftlich fixiert? Wie und wann sollten die geliehenen 1500 wieder zurück?.

Es wurde nichts schriftlich fixiert. Die 1500€ wurden lediglich an A überwiesen, es gab nichts schriftliches dazu.

Zitat (von ttekok):
Die Großeltern drohen mittlerweile mit dem Anwalt
Drohen kann jeder. Das ist doch nix.
--------------------------
Zitat (von Baldwin123):
1. A muss die zweite Hälfte der Kaution ebenfalls zahlen.
2. Die Großeltern haben anspruch auf das verliehene Geld
Wie kommst du darauf?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ttekok
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von ttekok):


Keiner von Beiden hat Privatinsolvenz angemeldet. Allerdings hat A das Geld von den Großeltern überwiesen bekommen und das Geld dann an die Vermieterin weitergezahlt. B taucht in diesem Vorgang nirgendwo auf.


Ach wirklich? Ich denke schon:

Zitat:

Person B hat allerdings zwischenzeitlich die Hälfte der Kaution an die Großeltern von Person A bezahlt. Nun fordern die Großeltern von Person B, da sie ja dort alleine wohnen geblieben ist, die andere Hälfte der Kaution auch noch.

Demzufolge dürfte das Schuldverhältnis zwischen B und Großeltern von A auch von Person B anerkannt worden sein.


Hier möchte ich noch kurz zu erläutern, dass B die eine Hälfte der Kaution bar an A gegeben hat und A es an die Großeltern weitergegeben hat. Aus gutem Glauben, die Sache ordentlich klären zu können wurde damals auch keine Quittung dazu erstellt.

Damit wäre die die Anerkennung des Schuldverhältnisses doch auch zumindest "fragwürdig" oder?

Zitat:

Daher wäre der rechtliche Anspruch der Großeltern doch eigentlich nur bei A oder? Problem ist, dass die Großeltern nur von B Geld wollen und A ständig unbeachtet bleibt.


Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Im Zweifel haften aber beide Schuldner gemeinschaftlich, was wiederum aber gerade nicht das Verhältnis 50 - 50 voraussetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von ttekok):


Hier möchte ich noch kurz zu erläutern, dass B die eine Hälfte der Kaution bar an A gegeben hat und A es an die Großeltern weitergegeben hat. Aus gutem Glauben, die Sache ordentlich klären zu können wurde damals auch keine Quittung dazu erstellt.



Also jetzt wird es wirklich dubios. Warum wurde das Geld nicht überwiesen, sondern bar übergeben? Und dann acuh noch ohne Quittung, das ist schlecht. Hoffentlich ist das B eine Lehre für die Zukunft.
Noch dubioser ist der übergebene Betrag in Höhe der Hälfte der Kaution an A. Was hat sich B dabei gedacht, wenn erstens die gesamte Kaution noch beim Vermieter liegt und zweitens B doch eigentlich nicht in das Darlehen verwickelt sein will? Welchen Zweck hat B damit verfolgt? Mir erschließt sich das gerade überhaupt nicht.

Zitat:

Damit wäre die die Anerkennung des Schuldverhältnisses doch auch zumindest "fragwürdig" oder?


Die Anerkennung wäre meiner Ansicht nach nur dann fragwürdig, wenn B eine andere Erklärung für die Übergabe exakt dieses Betrags an A liefern würde, oder wenn A bestreiten würde das Geld empfangen zu haben und B nicht darauf besteht Geld überreicht zu haben. Insgesamt also eine überaus ungute Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von ttekok):

Nun trennen sich die beiden und Person A zieht aus und kümmert sich um nichts. Person B bleibt in der ehemals gemeinsamen Wohnung wohnen. Ein Jahr später wird der Mietvertrag auf Person B umgeschrieben und Person A ist nicht mehr im Vertrag erwähnt.


Hat Person A der Umschreibung des Vertrags zugestimmt? Wurde der alte Vertrag gekündigt, oder nur umgeschrieben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Aber das Ergebnis bliebe letztlich doch immer das gleiche:
Das möchte ich bezweifeln.
Zitat (von Baldwin123):
Demzufolge dürfte das Schuldverhältnis zwischen B und Großeltern von A auch von Person B anerkannt worden sein.
Und warum sollte das so sein?
Zitat (von ttekok):
Person A zieht aus und kümmert sich um nichts.
Zitat (von Baldwin123):
Hat Person A der Umschreibung des Vertrags zugestimmt?
Warum sollte sich A ausgerechnet um die Mietvertragsumschreibung für B kümmern? A kümmert sich um nichts.
Zitat (von ttekok):
gezahlte Kaution wurde von der Vermieterin nicht ausgezahlt. Sondern einbehalten und nur der Vertrag umgeschrieben.

-------------------------------------------

Zitat (von ttekok):
Es wurde nichts schriftlich fixiert. Die 1500€ wurden lediglich an A überwiesen,
Dann lass die Großeltern zetern. DIE können sich die 1500 von A wieder holen. A hat sie erhalten.

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#14
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das möchte ich bezweifeln.

Dann bezweifel mal schön fleissig.

Zitat:
Und warum sollte das so sein?
Vielleicht weil das Geld laut Person B ausdrücklich dafür bestimmt war?

Zitat:
Warum sollte sich A ausgerechnet um die Mietvertragsumschreibung für B kümmern? A kümmert sich um nichts.


Anami, bist du der TS? Wenn nicht, warum beantwortest du dann Fragen, welche nicht an dich gerichtet sind???

Wenn du die Fallbeschreibung gelesen hättest, wüsstest du außerdem,. dass sich A sehr wohl darum gekümmert hat, das Geld von B in Empfang zu nehmen und den Großeltern zu überreichen.


Zitat (von Anami):

Zitat (von ttekok):
gezahlte Kaution wurde von der Vermieterin nicht ausgezahlt. Sondern einbehalten und nur der Vertrag umgeschrieben.


Und nun? Alles korekt bei Umschreibung. Umschreibung geht aber nur, wenn ALLE Vertragsparteien einverstanden sind. :augenroll: :augenroll: :augenroll:

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