Der Fall ist etwas komplizierter:
Die Kündigung erfolgte im Mai 2019. Es wurde ein Übernahmeprotokoll erstellt und das Objekt wurde ohne Beanstandung zurückgegeben. Der Vermieter zögerte die Rückzahlung 6 Monate hinaus. Nach Anmahnung der Rückzahlung teilte die Frau des Vermieters mit, Ihr Mann sein krank und sie habe keine Zeit sich um die Angelegenheit zu kümmern. Weitere Mahnungen liefen ins Leere. Einem zugestellten Mahnbescheid (auf den Vermieter) wurden nicht widersprochen und ein Vollstreckungsbescheid liegt vor. Der Vermieter ist inzwischen verstorben, seine Frau hat das Weite gesucht und ist ausgezogen. Sie will die Kaution ganz einfach nicht zurückzahlen.
Gibt es eine strafrechliche Relevanz gegen die Frau (als Erbin ?). Was kann man jetzt weiter tun?
Mietkaution - Vermieter verstorben
7. Juli 2020
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Frage vom 7. Juli 2020 | 08:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution - Vermieter verstorben
#1
Antwort vom 7. Juli 2020 | 09:09
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Zitat :Einem zugestellten Mahnbescheid (auf den Vermieter) wurden nicht widersprochen und ein Vollstreckungsbescheid liegt vor.
und :
Zitat :Was kann man jetzt weiter tun?
Was kann man denn jetzt mit einem rechtskräftigen Titel alles so anfangen ?? Ich hatte mal so einen und haben den vollstrecken lassen. War im Nachhinein eine echt gute Idee, denn daraufhin habe ich die Summe, welche in dem VB stand, auch erhalten. War echt eine sinnvolle Aktion.....
#2
Antwort vom 7. Juli 2020 | 09:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
gegen wen vollstrecken wenn der Schuldner verstorben ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Juli 2020 | 09:20
Von
Status: Lehrling (1360 Beiträge, 159x hilfreich)
Zitat :gegen wen vollstrecken wenn der Schuldner verstorben ist?
Gegen die Erben..... ??
#4
Antwort vom 7. Juli 2020 | 14:40
Von
Status: Student (2773 Beiträge, 458x hilfreich)
Müsste gegen die Erben nicht eher ein neuer Titel erwirkt werden?
#5
Antwort vom 9. Juli 2020 | 10:34
Von
Status: Lehrling (1867 Beiträge, 292x hilfreich)
Nein, müsste nicht. Erben erben auch die Schulden des Erblassers.
Die Schulden bleiben bestehen und gehen als Teil des Nachlassvermögens gemäß § 1967 BGB auf den Erben über.
Und jetzt?
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