Ich habe da mal eine allgemeine Frage zur Mietkaution.
Wofür ist die Mietkation gedacht und welche Gründe gibt es das der VM die Mietkaution einbehalten kann? Oder besser gefragt, wofür kann er sie einbehalten??
Mietkaution - Wofür ist die Mietkation gedacht?
Er kann sie einbehalten für Mietrückstände (einschl. Nebenkosten), Schäden an der Wohnung nach Auszug, Nichteinhaltung einer wirksamen Renovierungspflicht, zu erwartende Nebenkosten-Nachzahlungen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Was wäre denn wenn man seine Kaution bis zum Auszug nicht bezahlt hat. Muss man diese dann noch zahlen?
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Nach Beendigung des Mietvertrages nicht mehr.
Etwaige Forderungen des Vermieters bleiben aber unberührt.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
"""Der Vermieter könnte sogar nach Ende des Mietverhältnisses noch immer die Zahlung der Kaution einklagen"""
Gibt es irgendeinen praktischen/rechtlichen Grund warum man nach Beendigung des Mietverhältnisses eher die Zahlung der Kaution zur Deckung der Forderungen statt direkt die Forderungen einklagen sollte?
"""da sie für Forderungen nach Ende des Mietverhältnisses gedacht ist"""
stimmt soweit ich weiss so nicht ganz.
Forderungen können auch schon während eines Mietverhältnisses entstehen. Man kann dann soweit ich weiss auch die "Auffüllung" des Kautionskontos fordern.
--- editiert vom Admin
der erste Teil ..............................
""Der Vermieter könnte sogar nach Ende des Mietverhältnisses noch immer die Zahlung der Kaution einklagen"""
Gibt es irgendeinen praktischen/rechtlichen Grund warum man nach Beendigung des Mietverhältnisses eher die Zahlung der Kaution zur Deckung der Forderungen statt direkt die Forderungen einklagen sollte?""""
................ bezieht sich auf die Kaution NACH Beendigung des Mietverhältnisses
..... der zweite Teil ...............
""da sie für Forderungen nach Ende des Mietverhältnisses gedacht ist"""
stimmt soweit ich weiss so nicht ganz.
Forderungen können auch schon während eines Mietverhältnisses entstehen. Man kann dann soweit ich weiss auch die "Auffüllung" des Kautionskontos fordern."""
bezieht sich auf Forderungen während des Mietverhältnisses.
Und daraus könnten sich rechtlich ganz andere Konstellationen ergeben, wie z.B.: Berechtigt eher die Nichtzahlung einer Forderung zur Kündigung oder eher die Nichtzahlung einer Kaution (bzw. die fehlende Bereitschaft das Kautionskonto wieder aufzufüllen)?zur Kündigung?
Für mich ist das genau wie für dich eigentlich dasselbe in Grün, aber ich könnte mir vorstellen, dass Gerichte das anders sehn.
--- editiert vom Admin
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