Mietkaution

7. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bodyshelly
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 11x hilfreich)
Mietkaution

Hallo erstmal,

besteht eine Auskunftspflicht des Vermietersgegenüber dem Mieter wo und wie die Mietkaution angelegt wurde oder kann der Vermieter einfach behaupten er hat es angelegt und mit 1% verzinsen ohne Auskunft darüber zugeben wie und wo ers es tatsächlich angelegt hat und weigern ganaue Auskunft darüber zu geben und eine Kapitalertragsteuerbescheinigung verweigern?

Danke im vorraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Du hast als Mieter ein Recht zu erfahren, wo Deine Kaution liegt und wie sie angelegt wurde. Sie muss nämlich getrennt von seinem Vermögen angelegt sein, um sie im Fall einer Pfändung oder ähnliches zu schützen. Auch ich habe dies von meinem damaligen Vermieter gefordert und musste bis vors Gericht gehen. Erst als es auch dort nicht fruchtete, habe ich die Kaution abgewohnt. Mein Glück!

Wende Dich am besten an Deinen örtlichen Mieterverein, falls Du keine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast und lasse Dich dort beraten.

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