hallo,
man angenommen ein Mieter hat bei Mietbeginn als Kaution ein Sparbuch, ausgestellt auf seine Mutter, als Mietsicherheit hinterlegt.
6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses, fragt man mal nach der Kaution,da verlangt die Verwaltung nun man solle persönlich vorbeikommen, mit Vollmacht der Mutter und das Sparbuch abholen.
Schließlich wäre es eine Urkunde und könne ja wohl nicht einfach per Post versandt werden.
Muss die Eigentümerin des Sparbuches nun selbst aktiv werden oder kann der ehemalige Mieter die Frist zur Kautionsauflösung setzen und auch die Übersendung des Sparbuchs an Ihn verlangen (ersatzweise an die Mutter).
Wer muss den Vermeiter in Verzug setzen?
Der ehem. Mieter oder der Eigentümer des Sparbuchs?
Danke..
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-- Editiert am 08.08.2011 16:30
Mietkaution als Sparbuch
quote:
man solle persönlich vorbeikommen, mit Vollmacht der Mutter und das Sparbuch abholen.
Was ist denn daran problematisch ?
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keine Zeit/ Lust persönlich im Büro vorbeizuschauen.
Schließlich liegt mein Stundensatz zu Bürozeiten doch etwas über der Gebühr für ein Einschreiben mit Rückschein.
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--- editiert vom Admin
wenn das Sparbuch auf dem Postweg verschwindet, kann der Vermieter oder Mieter immernoch eine Verlustmeldung machen.
Kostet glaub ich je nach Bank ca.30-35 €.
Keine Angst Honigbiene, das Geld ist nicht weg! Ja?
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Der Mieter muss den Vermieter in Verzug setzen und unter Fristsetzung nach Datum zur Übersendung des Sparbuches an den Bürgen auffordern.
Als Zugangsnachweis sollte man natürlich die gerichtsfeste Form der Zustellung wählen, alternativ geht auch Einschreiben-Rückschein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
--- editiert vom Admin
@von Harry van Sell
danke, schön Sie sich mit der von mir gestellten Frage befasst haben und nicht Nebenschauplätze eröffnen wie einige Kollegen.
@Honigbiene43
Ich denke nicht, dass die Sparkasse die das o. g. Sparbuch ausgestellt hat, einem Jedermann auf Vorlage des Buches das Guthaben auszahlen würde.
Wahrscheinlich würden Sie Jedermann bitten morgen erneut vorbeizuschauen, oder zu warten und nach Anruf bei der Eigentümerin des Sparbuches, eine Personalienfeststellung durch die Polizei durchführen lassen, um eine Strafanzeige wegen Betrug oder Unterschlagung zu stellen.
Aber egal, Verlustängste waren nicht Thema meines Eingangsthreads.
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--- editiert vom Admin
@dickehummel43
haben Sie sonst keine Hobbies?
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quote:<hr size=1 noshade>Ich denke nicht, dass die Sparkasse die das o. g. Sparbuch ausgestellt hat, einem Jedermann auf Vorlage des Buches das Guthaben auszahlen würde. <hr size=1 noshade>
Da das was man denkt nicht automatisch zur gesetzlichen Grundlage wird
muss man sich an die existierenden Gesetze halten:
Bei einem Inhaberpapier (z.B. Sparbuch) wird das verbriefte Recht durch Übereignung des Papiers (§ 929 BGB ) übertragen.
Man sollte sich also in solchen Sachen nicht auf die SPK verlassen. Gerade bei Schadensersatz wehren die sich mit allem was geht.
Bei einem Verlust könnte es also durchaus problematisch werden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
okay, dann wird das Buch persönlich abgeholt. Bei der Gelegenheit kann man gleich mal Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung 2009 nehmen, die im November 2010 mit Einschreiben und Rückschein gefordert wurde.
danke, Thema kann von meiner Seite aus beendet werden.
-- Editiert am 11.08.2011 09:57
Und jetzt?
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