Mietkaution ausgegeben ??? Vermieter pleite ???

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Opfer_Halle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution ausgegeben ??? Vermieter pleite ???

Hallo,

folgender Mietrechtsfall liegt vor und die Frage ist: Wer soll was wann tun ???

Eine Vermieterpartei besteht aus drei Leuten, die ein Mietobjekt an einen Mieter vermieten.
Der Mieter hat eine Kaution hinterlegt und zwar auf einem Konto Einer der Vermieter.
Kurz vor ordnungsgemäßem Auszug des Mieters stellt sich heraus, dass der Vermieter der die Kaution bekommen hat, inzwischen ausgegeben hat / nicht mehr auftreiben kann.
Darüber wissen bis jetzt nur die beiden anderen Vermieter Bescheid, der Mieter noch nicht.

Was soll wer tun ?
Sollen die beiden Vermieter mit dem Mieter zum Anwalt contra böser Vermieter ?
Sind die beiden "unschuldigen" Vermieter doch schuldig ?
Können sich die beiden Vermieter aus der Sache rausziehen ?
Muss der Mieter so schnell wie möglich über das Fehlen seiner Kaution informiert werden ?
Als Mieter hat man das Recht darauf zu erfahren "wo" die gezahlte Kaution ist.....
Mit welcher Taktik bzw. zu welchem Zeitpunkt ist diese Frage zu stellen?
Sollte der Mieter anschließend direkt zum Anwalt ?

Vielleicht sehe ich das zum kompliziert, aber ich glaube da kann man "taktisch" so einiges falsch machen.
Wie seht ihr das ?

LG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Abwohnen könnte Probleme bringen denn dazu ist die Kaution nicht da. Aber wer der drei Eigentümer die Kaution hat oder nicht spielt keien Rolle. Alle drei haften dafür.

Den Mieter geht das alles nichts an, der bekommt das Geld + Zinsen beim Auszug von der Vermieter-GBR bzw. von dem der was hat. Er kannt gegen alle drei Mahnen und Vollstrecken.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Opfer_Halle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso können die beiden Vermieter nicht rechtlich gegen den "bösen" vorgehen ?
Immerhin wurden sie ja betrogen....
In einem Vertrag geht man vom zurechnungsfähigen Partnern aus.
Wiederholt möchte ich betonen, dass auch die beiden Vermieter Interesse daran haben gegen den bösen Vermieter vorzugehen.
Ihr Vertrauen als Vertragspartner wurde missbraucht


-- Editiert von Opfer_Halle am 20.01.2009 23:11

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Eigentlich kann der Mieter die Kaution nicht zum Vertragsende abwohnen, das ist richtig. Allerdings könnte er Mietzahlungen in Höhe der Kaution zurückhalten, da der (die) Vermieter sich vorab an der Kaution bedient hat (haben). Das setzt natürlich voraus, daß der Mieter davon weiß. Tut er in diesem Fall ja nicht.

Der Mieter kann, wie Scalar2 und mustermann2000 schon geschrieben haben, bei allen Vermietern Mahnen und Vollstrecken bzw. auf Herausgabe der Kaution klagen.

Auch strafrechtlich kann man gegen die Vermieter vorgehen, da die Pflicht zur Vermögensbetreuung verletzt wurde.

-- Editiert von DerAix am 20.01.2009 22:53

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

In diesem Fall würde ich AUSNAHMSWEISE auch dazu raten, die Kaution abzuwohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Wurde eine Kündigung ausgesprochen und der Vermieter kann auf Verlangen des Mieters nicht nachweisen, dass die Kaution noch vorhanden und getrennt von seinem Vermögen angelegt ist, ist der Mieter berechtigt die Kaution abzuwohnen.

Weiters haften natürlich alle im Mietvertrag stehenden VM für die Kaution gegenüber dem Mieter. Wie die VM dann untereinander zivilrechtlich gegeneinander vorgehen ist nicht das Problem des Mieters.

Das Veruntreuen der Mietkaution ist eine Straftat!




-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert von Enduristi am 21.01.2009 07:27

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Das Ganze ist dann strafbar wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird. Aber gehen wir mal davon aus, daß wenn der dritte "böse" Vermieter nicht zahlt, die beiden anderen Vermieter die Kaution zurückzahlen, sollten nach Prüfung keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis bestehen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

*Das Ganze ist dann strafbar wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird.*

Hä?
Muss ich das so verstehen, dass es nur strafbar ist, wenn die Kaution für den Mieter weg ist?
Aber weg ist doch weg?
Das bleibt doch so oder so strafbar. Selbst wenn die anderen Vermieter das Geld an den Mieter ausbezahlen, können sie doch bestimmt gegen den Dritten wg. Veruntreuung vorgehen.
Fragt sich nur: Ist die Vermietergemeinschaft pleite, ggf. hat der Dritte ja auch das Mietkonto abgeräumt, müssen die anderen dann ggf. mit dem Privatvermögen haften ?
Der Mieter kann also gar nicht sicher sein, dass ihm die anderen Vermieter seine Kaution auszahlen.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Haben sie das Geld denn vor der Kautionszahlung markiert ?
Solange das Geld ausbezaht wird ist doch eine Kaution vorhanden. Ob das nun das Geld ist das die drei auf ein Konto ausgezahlt haben oder nun eben das von zweien der 3 ist doch einerlei.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Das Ganze ist dann strafbar wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird.


Nee schon früher ist das strafbar, denn die Kaution ist nicht das Geld des VM, der Mieter ist noch immer Eigentümer der Kaution! Der VM hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen treuhanderisch zu verwalten. Tut er das nicht handelt es sich eng gesehen schon um Veruntreuung! Ob dem Mieter die Kaution ausbezahlt wird oder nicht steht auf einem anderen Blatt.

Klar, so lange der Mieter die Kaution zurückerhält nebst Zinsen ist es ihm Wurscht wo und wie die Kaution aufbewahrt wurde.

Fakt ist, sobald sich der VM an dieser Kaution bedient, begeht er rein rechtlich gesehen eine Straftat.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Der VM hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen treuhanderisch zu verwalten.

Der Vermieter hier sind drei Leute, getrennt vom eigenen Vermögen ist bereits der Umschlag auf dem Kaution steht. Die können das Geld jederzeit nehmen und auf den Kopf hauen. Solange die behaupten es gab einen Schaden am Mietobjekt wird das nichts mit der Straftat.

Um sich vor einer Strafferfolgung zu schützen reicht es wenn das Geld rechtzeitig auftaucht oder ein Grund für das einbehalten erfunden wird.

Die Strafverfolgung ist daher eher theoretisch.

k



-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Naja, die können ja erst mal viel behaupten. Grundsätzlich muss man schon mit Belegen nachweisen können, wofür die Kaution verwendet wurde. Allerdings hat der VM mit dieser Kautionsabrechnung 6 Monate nach Mietende Zeit, ich denke, das ist ein Nachteil für den Mieter.
Es ging ja auch um die Frage, was die anderen 2 Vermieter gegen den Dritten ausrichten können. Wie gesagt, vielleicht hat der ja noch mehr eingesteckt als blos das Kautionskonto (eines Mieters?)

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

Entschuldigung, ich habe mich wohl falsch ausgedrückt. Was ich eigentlich sagen wollte:

Schaut zu daß dem Mieter die Kaution zurückgezahlt wird wenn nach Prüfung keine weiteren Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis bestehen.

Wenn der Mieter aber von der Veruntreuung erfährt, kann diese strafrechtlich verfolgt werden. In einer Sache ging es darum, daß die Mieterin Anzeige erstattete aber die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit der strafgerichtlichen Verurteilung der Vermieterin sah. Das OLG Zweibrücken sah das allerdings anders. Die Staatsanwaltschaft wurde zur Erhebung einer Anklage verpflichtet.

Beschluss vom 8. 3. 2007 - 1 Ws 47/07

-- Editiert von DerAix am 21.01.2009 16:08

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Opfer_Halle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke zuerstmal für die vielen Antworten und die Diskussion.


Gesetzt dem Fall:
Nur der böse Vermieter ist zahlungsunfähig und dieser hat auch NUR die Kaution ausgebenen, nicht mehr.
Die beiden anderen Vermieter sind zahlungsfähig, und wollen dem Mieter auch die Kaution zurückgeben.

....Können die beiden Vermieter nun etwas gegen den bösen Vermieter tun ? (Veruntreuung?)
Müssen sie das machen bevor oder nachdem der Mieter endgültig auszieht ?
...Oder ist das egal ?

Die Kaution wurde nicht markiert und der böse Vermieter kann nicht nachweisen wie die Kaution verwendet wurde.

-- Editiert von Opfer_Halle am 21.01.2009 17:13

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Also die GBR hat den einem zum Verwalter der Kaution erklärt und vergessen ihn zu über wachen, daher haften alle zusammen. Welcher das Geld ausgegeben hat interessiert ja erst man nicht, alle zusammen haben es versäumt das Geld treuhänderisch zu verwahren. Für den Vermieter ist es egal wer schuld hat.

Selbstverständlich können die Teilhaber untereinander Forderungen geltend machen. Je nachdem was untereinander vereinbart wurde. Wenn aber jeder einzel Verfügungsberechtigt ist, kann jeder erst mal machen was er will. Solange es dem Wohle der Gemeinschaft dient. Also schick mit der Nachbarin essen gehen um die Nachbarschaftlichen Beziehungen zu pflegen, oder nen neuen Firmenwagen kaufen.

Strafrechtlich könnte man alle drei belangen das sie es versäumt haben das Geld treuhänderisch zu verwahren. Dabei würde der Langfinger wohl mehr Strafe bekommen. Wobei man belegen musste das es das Kautionsgeld war das er genommen hat.

K.


-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.076 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen