Mietkaution einbehalten - ist das rechtens?

12. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietkaution einbehalten - ist das rechtens?

Hallo liebes Forum
Wir hatten vor einer Woche die Übergabe unserer Mietwohnung ( Auszug wegen Eigenbedarf) Anwesend zur Übergabe waren die Hausverwaltung und Eigentümer.

Laut Mietvertrag Übergabe Besenrein- Fotos die damals auch an die Verwaltung gingen belegen stark beschädigtes Parkett und Orangne Wände in 2 Räumen.

Zur Übergabe hieß es von Seiten der Verwaltung - sie müssen weißen - die Wände waren in zwei Zimmern grau gestrichen - mein Einwand- Besenrein und Einzug mit bunten Wände wurde ignoriert. Die Dübel müßten raus die Wände verputzt werden- mein Einwand Besenrein - da ist dies nicht Notwendig - wurde ignoriert.

Das Parkett: hier gab es wohlgemerkt zwei Probleme aus Sicht des Verwalters zum einen der Zustand ( zu den Schäden die wir schon beim Einzug dokumentiert hatten sind auf der Fläche keine Neuen hinzugekommen) und zweitens an 2 Stellen Parkettkäferbefall - allerdings hatte der Eigentümer einen Sachverständigen bestellt der schon Wochen zuvor den Befall besichtigt hat und in unserem Beisein den Eigentümern mitteilte : die Tiere kommen dahin wo es Feucht ist - sie müssen die BAULICHEN Mängel beheben - sonst kommen die immer wieder . ( wir wohnten Erdgeschoss nicht unterkellert)

Mein Mann war unterdessen eingeknickt- als der Verwalter den Vorschlag machte - das schaffen sie doch eh alles nicht - wir kümmern uns um die Instandsetzung und behalten die Kaution.

Ich frage mich allerdings - wo bleibt hier mein Recht als Mieter???? Was hätte ich tun können? Mir einen Anwalt nehmen und Klagen ??? Oder hätte es andere Wege gegeben?

Vielen Dank

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4180x hilfreich)

Zitat (von go373031-68):
Was hätte ich tun können?

Abwarten.
Der Vermieter hat durchaus mehr als 1 Woche Zeit für die Kautionsabrechnung.

Zitat (von go373031-68):
Was hätte ich tun können? Oder hätte es andere Wege gegeben?

Noch ist es nicht bei "hätte", sondern eventuell noch bei "kann".
Kommt darauf an, was hier passiert ist ->

Zitat (von go373031-68):
Mein Mann war unterdessen eingeknickt- als der Verwalter den Vorschlag machte - das schaffen sie doch eh alles nicht - wir kümmern uns um die Instandsetzung und behalten die Kaution.

Ich hoffe doch mal, Dein Mann hat da nichts unterschrieben....?

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#2
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Doch leider, mein Mann hat das Übergabeprotokoll unterschrieben.

Ich nehme stark an ich kann nichts mehr tun ?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von go373031-68):
Ich nehme stark an ich kann nichts mehr tun ?

Doch, dem Ehemann helfen mal mehr Selbstbewusstsein zu erwerben ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Wie verhält man sich dann in so einer Situation richt?
Wenn der Verwalter und die Eigentümer einfach ignorieren was man sagt?

Vielen Dank

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von go373031-68):
Wenn der Verwalter und die Eigentümer einfach ignorieren was man sagt?

Dann ignoriert man einfach auch deren Forderung und macht keine voreiligen Zugeständnisse.


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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2274 Beiträge, 608x hilfreich)

„Doch leider, mein Mann hat das Übergabeprotokoll unterschrieben."

Mit der Unterschrift bestätigt man zunächst nur, dass die „Schäden" tatsächlich vorhanden sind, nicht jedoch, dass der Mieter für die Beseitigung aufkommt!

Klassisches Beispiel Dübellocher! Dübellöcher gehören nach allgemeiner Rechtsprechung zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung und müssen nicht „entfernt" werden. Folglich kann ich ohne weiteres im Übergabeprotokoll bestätigen, dass in der Wohnung 100 Dübellöcher vorhanden sind, ohne das der Vermieter mich dafür in Regress nehmen kann!

Genau deshalb ist auch die Verweigerung der Unterschrift durch den Mieter schlicht ein Hirnfurz, da eine Verweigerung der Unterschrift keinen Haftungsausschluss des Mieters als Folge hat, genau so wie die Unterschrift nicht automatisch zu einer Haftung des Mieters führt.

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Mit der Unterschrift bestätigt man zunächst nur, dass die „Schäden" tatsächlich vorhanden sind, nicht jedoch, dass der Mieter für die Beseitigung aufkommt!

Das ist schlicht falsch, mit der Unterschrift bestätigt man den Inhalt dessen was man unterschreibt



Zitat (von taxpert):
Genau deshalb ist auch die Verweigerung der Unterschrift durch den Mieter schlicht ein Hirnfurz

Auch wieder falsch.
Es ist natürlich kein "Hirnfurz", in Zweifel nichts zu unterschreiben, schon gar nicht, wenn es sich dabei (auch) um ein Schuldeingeständnis handeln würde.


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#8
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1310 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von go373031-68):
Doch leider, mein Mann hat das Übergabeprotokoll unterschrieben.


Und was genau steht dort drin?

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#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2274 Beiträge, 608x hilfreich)

„ Das ist schlicht falsch, mit der Unterschrift bestätigt man den Inhalt dessen was man unterschreibt"

„In der Wohnung sind 100 Dübellöcher."
Das ist schlicht ein Fakt lieber HvS! Soweit da nicht steht „Der Mieter verpflichtet sich diese zu entfernen." ist das sicherlich ein „Schuldeingeständnis" das der Mieter diese 100 Löcher gebohrt hat, ändert aber nichts an der Tatsache, dass dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört! Oder existieren die 100 Dübellöcher etwa nicht, wenn man nicht unterschreibt?

Ein Richter interessiert sich zunächst nicht für die Unterschrift des Mieters, sondern für den vom Vermieter dokumentierten Sachverhalt. Ob das nun durch die Unterschrift des Mieters, Fotos oder anderen Zeugen geschieht, ist rechtlich vorerst egal.

taxpert

-- Editiert von User am 13. Juli 2023 00:22

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Soweit da nicht steht „Der Mieter verpflichtet sich diese zu entfernen."

Eben.
Und damit ist diese - in #6 getroffene - Aussage
Zitat (von taxpert):
Mit der Unterschrift bestätigt man zunächst nur, dass die „Schäden" tatsächlich vorhanden sind, nicht jedoch, dass der Mieter für die Beseitigung aufkommt!

schlicht falsch.



Zitat (von taxpert):
Ein Richter interessiert sich zunächst nicht für die Unterschrift des Mieters

Und? Was bringt es dem unvorsichtigen Unterschreiber, wenn er sich erst als zweites dafür interessiert?
Richtig, genau gar nichts, wenn da dann ein Schuldeingeständnis rauszulesen ist ...


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#11
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2274 Beiträge, 608x hilfreich)

„ Eben.
Und damit ist diese - in #6 getroffene - Aussage "
Nö, denn ein Übergabeprotokoll ist zunächst einmal nur eine Feststellung des Status quo! Nur WENN da mehr drin stehen würde - was wir im vorliegenden Fall ja gar nicht wissen!- KÖNNTE es problematisch werden. Mit deiner Aussage besser nichts zu unterschreiben erklärst Du 100% der Mieter zu Legasthenikern, die nicht verstehen was sie unterschreiben.

Deswegen nochmal die Frage an dich: WaRum kann man nicht unterschreiben „In der Wohnung sind 100 Dübellöcher."

Und welchen rechtlichen Sinn macht es die Unterschrift für Schäden (NICHT Schuldeingeständis!) zu verweigern, die man selber verursacht hat?

Und jetzt bitte nicht mit „Aber wenn … „ anfangen!

taxpert

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Mit deiner Aussage besser nichts zu unterschreiben

Dummerweise habe ich diese Aussage hier nie getroffen ...



Zitat (von taxpert):
erklärst Du 100% der Mieter zu Legasthenikern, die nicht verstehen was sie unterschreiben.

Auch diese Interpretation ist falsch.
Nur weil ein Mieter mit den juristischen Feinheiten und möglichen Folgen unbewandert ist, wird da noch lange kein Legastheniker draus.
Sonst hätten wir vermutlich 98% Legastheniker in der Bevölkerung ...


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#13
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank an alle,

Im Übergabeprotokoll steht, der Mieter übergibt die Wohnung unrenoviert, Dübellöcher sind nicht verschlossen, Mieter und Vermieter vereinbaren folgendes - der Vermieter übernimmt die Wohnung zum heutigen Zustand geräumt zurück

( es war im übrigen alles einschließlich jedes Schalters, jeder Steckdose geputzt aus das Glas der Fenster - aber auch alle Türrahmen, Fensterrahmen und natürlich die Einbauküche etc. - steht nicht drin)

Der Vermieter übernimmt alle Renovierungen und die Reperatur der Beschädigungen dafür verbleibt die Kaution beim Vermieter.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von go373031-68):
Der Vermieter übernimmt alle Renovierungen und die Reperatur der Beschädigungen dafür verbleibt die Kaution beim Vermieter.

Ende der Fahnenstange ...


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#15
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1711 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von go373031-68):
Der Vermieter übernimmt alle Renovierungen und die Reperatur der Beschädigungen dafür verbleibt die Kaution beim Vermieter.

Diese Mitteilung kam erst in #13, zuvor war davon nicht die Rede. Somit war der Beitrag von taxpert korrekt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Somit war der Beitrag von taxpert korrekt.

Nö, war er eben nicht.
Weil er nämlich genau das nicht berücksichtigt hat, sondern sogar noch das Gegenteil behauptet hat.


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#17
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1310 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eben.
Und damit ist diese - in #6 getroffene - Aussage
Zitat (von taxpert):
Mit der Unterschrift bestätigt man zunächst nur, dass die „Schäden" tatsächlich vorhanden sind, nicht jedoch, dass der Mieter für die Beseitigung aufkommt!

schlicht falsch.


Ich glaube, ihr redet gerade aneinander vorbei.....

Taxpert hat Recht und Harry auch, aus dem jeweiligen Standpunkt heraus.

Nehmen wir mal die Dübellöcher:
Hier bestätigt der Mieter, das diese vorhanden sind. Der Richter wird aber dann im Fall der Fälle sagen dass es zum normalen Gebrauch der Mietsache gehört.

Nehmen wir mal an, es wurde die Wohnung knallbunt gestrichen und das wird dokumentiert. Dann würde der Richter wohl sagen Sachbeschädigung, muss der Mieter in Ordnung bringen.

Hier ist natürlich das Problem, dass man(n) dem Vermieter schriftlich das Zugeständnis gemacht hat und somit ist das erledigt.

Zitat (von go373031-68):
Ich frage mich allerdings - wo bleibt hier mein Recht als Mieter????


Das habt Ihr leider freiwillig aufgegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go373031-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten.

Frage für die Zukunft: ich stelle mich - sollte ich jemals wieder in so eine Situation kommen also einfach stur.
Und fordere trotz der Einlassungen seitens der Verwaltung meine Kaution zurück.

Aber hieße das dann nicht. Der Verwalter wird verweigern / ich muss mir einen Anwalt nehmen und die Kaution einklagen, ich muss mir einen Sachverständigen nehmen der auch nochmals nachweißt - Feuchtigkeitsschäden sind baulicher Natur- deswegen kommen dann Parkettkäfer….

Das ist die Stelle an der mein Mann eingeknickt ist. Die Vorstellung jetzt noch einen Anwalt und Klage und ….. das hat er nicht als machbar angesehen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Diese Mitteilung kam erst in #13, zuvor war davon nicht die Rede. Somit war der Beitrag von taxpert korrekt.
Nein. Wie man in #1 und #2 lesen kann ...
Zitat (von go373031-68):

Mein Mann war unterdessen eingeknickt- als der Verwalter den Vorschlag machte - das schaffen sie doch eh alles nicht - wir kümmern uns um die Instandsetzung und behalten die Kaution.
Zitat (von spatenklopper):

Ich hoffe doch mal, Dein Mann hat da nichts unterschrieben....?
Zitat (von go373031-68):

Doch leider, mein Mann hat das Übergabeprotokoll unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
„Der Mieter verpflichtet sich diese zu entfernen." ist das sicherlich ein „Schuldeingeständnis" das der Mieter diese 100 Löcher gebohrt hat

Nein, ist es nicht.
Es ist eine Bestätigung, dass im Moment der Begutachtung 100 Dübellöcher vorhanden sind.
Wann diese von wem gebohrt wurden wurde damit nicht festgelegt.

Zitat (von go373031-68):
Der Vermieter übernimmt alle Renovierungen und die Reperatur der Beschädigungen dafür verbleibt die Kaution beim Vermieter.


Das ist ein Satz, der in einem Übergabeprotokoll nichts zu suchen hat.

Ein Übergabeprotokoll ist eine wertungsfreie Dokumentation des Zustandes und sollte es auch bleiben.
Dadurch, dass man eine solche Klausel dort aufnimmt, wird das aber zu einer Übernahmevereinbarung.

Ich kann nur jedem raten bei einem Übergabeprotokoll penibel darauf zu achten, dass dort auch nur der Zustand beschrieben wird.
Wer dafür zuständig ist einen solchen dokumentierten Zustand zu beheben, ist ein anderes Thema, welches in einem anderen Dokument verarbeitet gehört.

Evtl. könnte man noch mit einer Irrtumsanfechtung (Irrtum über den Umstand, dass die protokollierten Zustände gar nicht vom Mieter zu beheben sind) an die Kaution kommen, aber das ist durchaus mit einem Risiko verbunen und sollte nur mit professioneller Rechtsberatung durchgeführt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Familienmensch1971
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von go373031-68):
Frage für die Zukunft: ich stelle mich - sollte ich jemals wieder in so eine Situation kommen also einfach stur.


Ich würde nicht stur bleiben, sondern sachlich.
Dokumentation ja, Zugeständnisse sofort vor Ort besser nicht....

Zitat (von go373031-68):
Und fordere trotz der Einlassungen seitens der Verwaltung meine Kaution zurück.


Das würde ich lieber unter Lebenserfahrung verbuchen und nicht noch schlechtem Geld gutes hinterherwerfen.

Zitat (von go373031-68):
Aber hieße das dann nicht. Der Verwalter wird verweigern / ich muss mir einen Anwalt nehmen und die Kaution einklagen,


Ja.... dafür hat man u:u. eine Rechtsschutzversicherung? Oder eine private Haftpflicht?

Zitat (von go373031-68):
Das ist die Stelle an der mein Mann eingeknickt ist.


Und das ist der zentrale Punkt. Dein Mann hat hier unterschrieben und bestätigt, dass der Vermieter die Kaution behalten kann. Daher mein Tipp: Abschließen damit, nächstes mal anders handeln.

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User auf Ignore-Liste:
Anami, da keine sinnvollen Beiträge zu erwarten sind.

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