Mietkaution nach Kauf ETW

16. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
PeterHa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution nach Kauf ETW

Hallo ins Forum,

eine Frage zur Mietkaution für folgenden Fall:

Ich habe ein gerade freigezogene ETW erworben, die vollständig renoviert werden musste. Die Mietkaution der ausgezogenen Mieterin habe ich vom ehemaligen Eigentümer nicht erhalten, da er aufgrund des desolaten Zustands im Kaufpreis etwas runter ging. Ist das so korrekt oder hätte ich einen Anspruch auf die Mietkaution, da ja ich als neuer Eigentümer die Wohnung renovieren musste?

Danke und Gruß
PH

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von PeterHa):
Ist das so korrekt

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
PeterHa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.


Keine schriftlichen vorhanden, auch nicht im Kaufvertrag. Deshalb die Frage, ob es da ansonsten juristische Vorgaben gibt, wie mit der Kaution umzugehen wäre.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von PeterHa):
Deshalb die Frage, ob es da ansonsten juristische Vorgaben gibt, wie mit der Kaution umzugehen wäre.

War der Mietvertrag bei Kauf schon beendet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PeterHa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War der Mietvertrag bei Kauf schon beendet?

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Dann hat man 0,0 Anspruch auf die Kaution.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
PeterHa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann hat man 0,0 Anspruch auf die Kaution.

Ok, Danke

0x Hilfreiche Antwort

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