Hallo zusammen,
ich habe mit meinem Vermieter die Hinterlegung der Kaution per Sparbuch vereinbart. Dieses Sparbuch würde ich dann an Ihn verpfänden.
Nun war ich soeben bei der Bank und habe dort ein Sparbuch auf meinen Namen eröffnet. Die dortige Mitarbeiterin hat mich dann ein wenig aus dem Konzept gebracht und gesagt, dass Sie die Adresse der Vermieter für ein Kautionssparbuch benötigt. Darauf habe ich gesagt, dass ich gerne ein normales Sparbuch hätte.
Dies halte ich nun in Händen, bin mir aber nicht sicher ob das alles korrekt ist. Wie kann ich dieses Sparbuch nun verpfänden. Ist die Hinterlegung der Kaution tatsächlich korrekt? Bitte um Mithilfe, da es meine erste eigene Wohnung ist.
Liebe Grüße, Tim
Mietkaution per Sparbuch
9. April 2009
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Frage vom 9. April 2009 | 12:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution per Sparbuch
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#1
Antwort vom 9. April 2009 | 13:47
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 20x hilfreich)
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#2
Antwort vom 9. April 2009 | 13:55
Von
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)
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#3
Antwort vom 9. April 2009 | 13:57
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 20x hilfreich)
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#4
Antwort vom 9. April 2009 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
Ein normales Sparbuch wird der Vermieter nicht akzeptieren. Er wird wohl auch noch eine Verpfändungserklärung der Bank haben wollen. Die Bank hat dafür Vordrucke. Und dafür benötigt die Bank die Anschrift Deines Vermieters.
#5
Antwort vom 9. April 2009 | 14:53
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 20x hilfreich)
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#6
Antwort vom 9. April 2009 | 16:42
Von
Status: Praktikant (677 Beiträge, 632x hilfreich)
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