Mietkaution pfändbar???

5. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietkaution pfändbar???

Wer kann mir raten? Heute habe ich Post von einem Obergerichtsvollzieher bekommen. Ich werde aufgefordert, die Mietkaution von meinem Mietern innerhalb von 2 Wochen auf ein bestimmtes Konto zu überweisen, denn der Mieter hat irgendwo Schulden und es liegt eine Zwangsvollstreckung gegen ihn vor.
Ich bin erstmal aus allen Wolken gefallen, denn ich hatte mal wieder keine Ahnung.... Ich habe daraufhin bei meinen Mietern angerufen und die sagten, das brauche ich nicht zu tun, denn sie verdienen monatlich nur 1300,00 € (4 Personen) und die Pfändungsgrenze liegt bei 1700,00 €. Was ist richtig? Ich kann ja so ein offizielles Schreiben nicht einfach unberücksichtigt in der Schublade verschwinden lassen. Andererseits sehe ich auch nicht ein, dass eine Mietkaution, die ja zweckgebunden ist, so einfach an einen Gläubiger zu geben.
Liebe Grüße
Rita

-- Editiert von rs-oberberg am 05.03.2007 13:48:09




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Hallo Rita!
Ich glaube nicht, dass der Gerichtsvollzieher die Mietkaution von pfänden kann. Wenn dann überhaupt nur den überschüssigen Betrag, nachdem deine Mieter ausgezogen sind und du dich ggfs. aus dieser Kaution befriedigen musstest.

Siehe hierzu auch:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=19097

und

BGB § 242 BGB § 242

Die Berufung der Bank auf ein in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregeltes Pfandrecht verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Bank auf einem zum Zwecke der Sicherheit für Forderungen aus einem Mietverhältnis angelegten Sparkonto den Aufdruck anbringt 'gesperrt wegen Mietkaution'.
Der Vermieter durfte darauf vertrauen, dass er nach Übergabe des Sparbuches an ihn wegen seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis gesichert sei und kein anderer ohne seine Einwilligung über die Forderung verfügen könne.

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.05.1998, Aktenzeichen: 8 U 4293/97

Hoffe dir damit etwas weitergeholfen zu haben.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 05.03.2007 15:08:57

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#2
 Von 
rs-oberberg
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Astrid Helen,
ich danke dir recht herzlich für deine Tipps. Ich werde gleich mal nachschauen. Habe heute sofort meinen RA angerufen und eine Kopie dieses Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hingeschickt. Am Donnerstag oder Freitag gibt er mir Bescheid. Mal sehen, wie die Rechtslage ist. Es wäre wirklich unverschämt, wenn ich darauf eingehen müßte!! Eigentlich finde ich es schon schlimm, dass ich die gesamten Zahlen auf den Tisch bekomme. Was gehen mich die Probleme und Schulden meiner Mieter an? Haben die kein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre? Ich finde das abartig. Naja, werde mich mal melden, was der RA mir rät.
Liebe Grüße und nochmal danke
Rita

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"Das Böse triumphiert nur deshalb, weil gute Menschen nichts unternehmen. "

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