Mietkaution welche Form Sparbuch, Bankbürgschaft oder Depoteinzahlung?

5. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
dölbnieH
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution welche Form Sparbuch, Bankbürgschaft oder Depoteinzahlung?

Hallöchen,

seit heute bin hier Mitglied und natürlich interessiert, meinen Ärger welchen ich mit Mietern in der Vergangenheit hatte, in Zukunft etwas eindämmen zu können. Ich hoffe auf fruchtbaren Gedankenaustausch und bin gerne bereit meine Erfahrungen in Teilbereichen des Mietrechts mit anderen Teilnehmern hier auszutauschen.

Grundsätzlich stellt sich ja in der heutigen Zeit die Frage, in welcher Form generell in Zukunft mit Problemen im Mietrecht umzugehen ist, da ja der Gesetzgeber schon sehr oft mehr zu Gunsten des Mieters in Rechtsfragen entscheidet. Also ist der Vermieter im Vorfeld gefragt, seine Vermietertätigkeit so zu gestalten, daß möglichst keine oder wenig Probleme entstehen können. So bin ich z. B. dazu übergegangen, bei einer Neuvermietung den jeweiligen Zustand der Wohnung vorher durch Fotos genau zu dokumentieren und den Mieter das bei Vetragsabschluß bestätigen zu lassen. Auch wird er in einem gesonderten Merkblatt auf bestimmte Punkte, z. B. Qualität der Wandfarbe etc. bei Renovierungen (mit Bezug auf Grundsatzurteile und Fachliteratur) hingewiesen. Dieses Merkblatt ist dann ebenfalls Bestandteil des Mietvertrages und wird durch seine Unterschrift anerkannt. (Man glaubt gar nicht, was Mietern bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht plötzlich alles einfällt, warum die Miete gekürzt, oder gar nicht gezahlt wurde.)

Interessieren würde mich im Vorfeld jetzt erst einmal, in welcher Art überhaupt eine Mietkaution vom Mieter zu erbringen ist, und wie anschließend damit, für Mieter und Vermieter am besten zu verfahren ist. Als Mietkaution sind mir folgende Arten bekannt.

1. Sparbuch in Höhe von 2 oder besser 3 Monatsnettomieten
2. Bankbürgschaft des Mieters
3. Sparvertrag oder Depoteinzahlung des Mieters in Höhe von 2 oder 3 Monatsnettomieten auf seinen Namen, jedoch per Verfügung für die Mietdauer an den Vermieter abgetreten.

zu 1.
Das herkömmliche Sparbuch erscheint mir nicht mehr zeitgemäß, da ja der Zinssatz relativ niedrig ist und der Gesetzgeber wieder einmal die Freibeträge für festverzinsliche Geldanlagen nach unten korrigiert hat.

zu 2.
Eine Bankbürgschaft wird i. d. R. nicht so gerne genommen, da sie jährlich Gebühren kostet, was bei vielen Mietinteressenten oft mit "Zähneknirschen" oder gar Reduzierung der Kaltmiete, um eben diese Gebühr angenommen wird. Auf der anderen Seite ist sie natürlich interessant, da sie jemand, dem finanziell die "Hose brennt", gleich im Vorfeld aussortiert. Auch braucht sich der Vermieter keine Gedanken um jährliche Zinsgutschriften, wie beim Sparbuch zu machen.

zu 3.
Eine Depoteinzahlung von Seiten des Mieters mit der Abtretung dieses Depots an den Vermieter, für die Dauer des Mietverhältnisses, erscheint mir eigendlich als die beste Variante, da sie die Nachteile aus 1. und 2. nicht hat. Hierbei wäre für mich wichtig in Erfahrung zu bringen, ob die Banken bei Mietzahlungsverzug des Mieters, keine Probleme mit der Freigabe an den Vermieter machen.

Ich freue mich auf Antworten. Grüße aus München. ;)


-- Editiert von dölbnieH am 05.10.2006 11:21:46

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich als Vermieter würde die Barkaution auf einem Sparbuch anlegen, da hast DU sie im Notfall sofort in der Hand.

Bankbürgschaft hatte ich schon mal, finde ich als Mieter sogar ganz gut, da man (auch wenn es finanziell nicht brennt) gerade bei einem Umzug jeden EUR gebrauchen kann.

Gruß

Mcihael

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#2
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Ganz klar würde auch ich das Sparbuch favorisieren. Zumal man nicht bei jeder Bank so einfach eine Bankbürgschaft erhält. Ausserdem kannst Du dann die in 3 Raten zahlbare Kaution jeden Monat selbst einzahlen.

Im Übrigen halte ich 2 Monatsnettomieten für ausreichend.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 06.10.2006 02:17:11

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#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich habe meine Kaution in Schatzbriefen angelegt und zwar für sieben Jahre. Da steigt der Zinssatz von 2,5% bis zu 4,25% und diese sinbd verpfändbar an den Vermieter. Die Zinsen werden dem Mieter überwiesen, so dass der Vermieter damit nichts zu tun hat.

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