Mietkaution wird einbehalten da angeblich nicht gezahlt

1. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietkaution wird einbehalten da angeblich nicht gezahlt

Hallo,

bitte stellt euch folgendes Szenario vor :

Ein Hausbesitzer verkauft ein Haus. Er muß nun alle Unterlagen an den Käufer weiterreichen. U.a. auch die Kautionen also die Sparbücher usw...

Er kommt auf einen seiner Mieter zu und behauptet, das dieser nie eine Kaution gezahlt hätte.

Der Mieter findet nach 12 !! Jahren keine Quittung mehr.

Der Vermieter behauptet, das er nie etwas erhalten hätte. Allerdings hat der Vermieter Kautionen , auch von anderen, nicht getrennt gehalten und auch keine Sparbücher angelegt.

Im Mietvertrag ist die Kaution auf eine bestimmte Summe festgelegt.

Nach 12 Jahren fällt dem Vermieter ein, das die Kaution noch nicht gezahlt sei.

Der Vermieter kann nicht beweisen, das keine Zahlung eingegangen ist, da angeblich keine Kontoauszüge vorhanden sind.

Der Mieter kann aber auch nicht beweisen, das er die Kaution gezahlt hat, da er die Quittung nicht mehr findet.

Wie könnte sich ein Mieter in einem solchen Fall verhalten ? Hat er eine Chance die Kaution wieder zu bekommen ?

Muß ein Vermieter keine Bücher führen ?

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Zweifelsohne schade. Gut aber zu wissen , das der VM sehr viel schwarz machen läßt. Ganz ungeschoren kommt er sicher nicht davon. Soviel ist mal sicher.

lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Wer einen Anspruch gegen einen Anderen hat, muß diesen auch beweisen können.

Also:
Keine Quittung, kein Kontoauszug, keine Zeugen - KEIN ANSPRUCH !

Wie man hört und liest gibt es eine ganze Menge Leute, die bei langfristigen Vereinbarungen absichtlich darauf spekulieren, daß der Vertragspartner nach so langer Zeit keine Unterlagen mehr vorweisen kann.

Darum: PAPIERE SORGFÄLTIG AUFBEWAHREN !!

Es ist traurig, daß solch wichtige Dinge den Menschen nicht schon in der Schule eingehämmert werden !

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

--- ' Es ist traurig, daß solch wichtige Dinge den Menschen nicht schon in der Schule eingehämmert werden ! ' ---

Es ist auch traurig , das sehr viele Dinge das Leben beeinflussen. Unterlagen können auf verschiedene Weisen verlorengehen, z.B. Einbruch, Wohnungsbrand, Wasserschaden , die Person die die Unterlagen verwaltet könnte verstorben sein ...

Altkluge Sprüche helfen da nicht weiter. Das Unterlagen sorgfältig verwahrt werden sollten versteht sich von selbst. Leider halten Banken solche Daten wohl auch nur 10 Jahre fest. :(

--- ' keine Zeugen ' ---
Dem ist allerdings nicht so. Der Mieter hat seinerzeit die Zahlung im Beisein einer Zeugin getätigt. Diese Zahlung wurde als Bareinzahlung auf das Mietkonto bei der Bank des Vermieters getätigt.

Einen Beleg , auf dem ersichtlich ist, das dieser Betrag von einem anderen Konto, das Konto der Zeugin, abgehoben wurde gibt es noch. Da steht halt nur nicht Kaution drauf. Die Kautionssumme ist aber ersichtlich.

' Es gibt mehr Dinge im Leben, die das Leben beeinflussen, als Möglichkeiten diese im Vorfeld zu verhindern ' (MB)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Wenn es eine Zeugin UND den genannten Beleg gibt, dann gibt es auch eine Chance, das Geld plus Zinsen zurückzubekommen.

Eventuell könnte es dann für den Vermieter auch strafrechtlich eng werden !

Also: Anwalt einschalten !

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 02.08.2008 10:52:52

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Eventuell könnte es dann für den Vermieter auch strafrechtlich eng werden !

Warum???

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

"§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."


Meine Meinung:
Wenn der Vermieter seiner Verpflichtung, die Kautionsgelder GETRENNT von seinem Vermögen aufzubewahren, nicht nachgekommen ist, so muß er sich das zu seinen Lasten anrechnen lassen !
Insbesondere dann, wenn die Gelder plötzlich "verschwunden" sind.



-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 02.08.2008 11:19:29

-- Editiert von RobertRatlos am 02.08.2008 11:20:22

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#8
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Nicht ganz richtig !

Bei einer Kaution handelt es sich um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis.
Der Schuldner ist der Vermieter.
Die Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt frühestens mit Fälligkeit der Rückzahlung zu laufen.
Fällig ist die Rückzahlung erst, wenn das Mietverhältnis beendet ist und die Rückgabe der Mietsache sowie die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß erledigt sind.

Selbstverständlich kann nach 12 Jahren keine neue Kaution gefordert werden.
Der Mieter kann ja offensichtlich beweisen, daß die Kautionszahlung erfolgt ist.

Den Rest sollen alter und neuer Vermieter unter sich ausfechten.
Das geht den Mieter nichts an.

Erst wenn der Mietvertrag beim NEUEN Vermieter beendet wird, hat der Mieter einen Rückzahlungsanspruch gegen den neuen Vermieter.

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht...
(2) Der Versuch ist strafbar.

.
.
Es gibt mehr Dinge im Leben, die das Leben beeinflussen, als Möglichkeiten diese im Vorfeld zu verhindern

Z.Bsp. wenn der alternde VM unter Alterdemenz leidet.




Er muß nun alle Unterlagen an den Käufer weiterreichen. U.a. auch die Kautionen also die Sparbücher usw.

Aber nur, wenn vertraglich vereinbart, ansonsten ist Kaution mit Kaufpreis erworben worden. Dann gibts eben keine Bücher und Nachweise, dies liegen dann allein beim Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Der Käufer einer vermieteten Wohnung übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Auch allen sich ergebenden Nebenpflichten !

Und dazu gehört die Rückzahlung der Kaution.
Ob der neue Vermieter die Kaution vom alten Vermieter erhalten hat, geht im Grunde genommen den MIETER der Wohnung nichts an.

Das ist eine Sache zwischen altem und neuem Vermieter.

Morti, ich hab´ die Sache schon durch.
Es herrschte Heulen und Zähneknirschen beim neuen Vermieter -
aber gezahlt hat er ! :grins:

-----------------
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-- Editiert von RobertRatlos am 02.08.2008 11:45:20

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wenn der Vermieter seiner Verpflichtung, die Kautionsgelder GETRENNT von seinem Vermögen aufzubewahren, nicht nachgekommen ist, so muß er sich das zu seinen Lasten anrechnen lassen !


Das sehe ich auch so. Wie das rechtlich aussieht weiß ich halt nicht. Zudem kommt, das der Vermieter das mit den Rechten und Pflichten und auch mit der Ehrlichkeit eh nicht wirklich eng sieht. Und ich glaube, das dort auch der Hoffnungschimmer in Form der (Un-)Glaubwürdigkeit liegt.

Zudem hat er wohl für keinen seiner Mieter Sparbücher oder sonst irgendwas angelegt. Auf Anfrage des Mieters kam da nur lapidar, das er besser verzinsen würde.

Der Mieter wird wohl zu einem AW gehen. Zumal es sich um einen, aus des Mieters sicht, nicht geringen Betrag handelt.

Entschuldigung , aber es ist zum Ko... wenn ein vermögender VM einen seiner Mieter um einen , aus Sicht des VM eher geringen Betrag betrügen will. Und möglicherweise sogar damit durchkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...weil die VM immer alles erben, sprich: Genug Kohle haben......



0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Deine Beleglage ist doch nicht besser als die des VM. Warum ist diesem das also eher vorzuwerfen ?


Weil der VM sich nie um die Belange des Mieters gekümmert hat. Reichlich Schriftwechsel vorhanden. Er war nie mit dem Einzug einverstanden, und das hat er die Mieter auch spüren lassen. Seine Frau hatte seinerzeit aber das Sagen, und das war auch besser so.

quote:
...weil die VM immer alles erben, sprich: Genug Kohle haben......


Trifft so was von zu. Er hat alle 3 MFH von seiner Frau geerbt.

Ich möchte natürlich nicht allen VM'ern an die Karre fahren. Dieser hier ist aber schon recht absonderlich.

Hätte der VM die angeblich fehlende Kaution nicht anmahnen müssen ? Bei drei ausgebliebenden Mieten hat er dies ja auch getan.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Weil der VM sich nie um die Belange des Mieters gekümmert hat. Reichlich Schriftwechsel vorhanden.

Der VM ist doch nicht verantwortlich zu machen, wenn der M nach über 12 Jahren die Zahlungsbelege seiner Kaution nicht mehr findet!




Trifft so was von zu. Er hat alle 3 MFH von seiner Frau geerbt.

Gut geheiratet eben, scheint nicht dumm zu sein.





Dieser hier ist aber schon recht absonderlich.

Das sind viele M auch.






Hätte der VM die angeblich fehlende Kaution nicht anmahnen müssen?

Kein VM kann gezwungen werden, eine Kaution zu verlangen, anzunehmen oder anzumahnen.





Bei drei ausgebliebenden Mieten hat er dies ja auch getan.

Ein Gutmensch eben, bei mir ist spätestens nach 2 Monaten Schluß!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Gut geheiratet eben, scheint nicht dumm zu sein.

Ein Gespräch mit etwa 5 Sätzen mit diesem VM reichen vermutlich aus, um Deine Ansicht zu ändern.

Man solte desweiteren Raffgier nicht mit Inteligenz verwechseln. Ein oft gemachter Fehler.

quote:
Ein Gutmensch eben, bei mir ist spätestens nach 2 Monaten Schluß!

Ich sagte ja nicht in Folge !

So leicht läßt sich interpretieren. Gell !

Der Vermieter hat angebl. noch die Kontoauszüge auf denen die Mieteinzahlungen der entsprechenden Monate (von vor 12 Jahren) ersichtlich sind. Angeblich fehlt aber genau der Beleg, auf dem die Kaution ersichtlich ist.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Ein Gespräch mit etwa 5 Sätzen mit diesem VM reichen vermutlich aus, um Deine Ansicht zu ändern.

Bei manchen Mietinteressenten genügt mir oft nur ein Blick und mir kommts hoch.





Der Vermieter hat angebl. noch die Kontoauszüge auf denen die Mieteinzahlungen der entsprechenden Monate (von vor 12 Jahren) ersichtlich sind.

Da hat er aber dem M doch einiges voraus, gelle.





Man solte desweiteren Raffgier nicht mit Inteligenz verwechseln.

Als er geheiratet hat, muß seine Frau ja noch nichts gehabt haben.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Fantastisch ,

ich weiß nicht was Du von mir willst. Ich bat hier um Rat und nicht um Deine herablassende Aroganz. Wenn Dir dieser Thread nicht paßt, dann antworte schlicht und ergreifend nicht. Es zwingt Dich ja keiner dazu.

Deine Art und Weise ist zum :kotz:

Kann es sein , das Du in diesem Thread nur antwortest um jemanden zu ärgern ? Oder hört Dir sonst niemnand zu ?

Auffallend ist aber, das Du Dich ganz offensichtlich schon durch meine Threaderöffnung angegriffen fühlst, was Schlüsse auf Deine Vermieterqualitäten zuläßt.

Jetzt darfst Du Dich angegriffen fühlen ...

lg

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@huckepacke

--Altkluge Sprüche helfen da nicht weiter. Das Unterlagen sorgfältig verwahrt werden sollten versteht sich von selbst. Leider halten Banken solche Daten wohl auch nur 10 Jahre fest.---

Du verlangst von deinem VM, dass er alle Unterlagen sorgfältig aufbewahrt. Nur du als Mieter hast das Recht, schlampig mit den Unterlagen umzugehen.

Du schlägst doch hier ständig mit dem Knüppel auf die ,ach so bösen und geldgierigen VM.

Kannst du dir vorstellen, dass ein VM, ob es deiner ist oder ein anderer VM, ständig hinter den Mieten herlaufen muß? Das ein VM die Nase voll hat, ständig die Wohnungen wieder wohnlich zu machen, weil der Mieter mal wieder randaliert hat?

Du wolltest doch hier die Meinung zu deinem Fall hören, du hast hier die Meinungen von Vermieterseite und Mieterseite gehört.
Was willste noch?

Vielleicht hast du wirklich vor 12 Jahren die Kaution nicht bezahlt. Du wolltest zwar immer, aber immer kam etwas dazwischen. Also beweise du, dass du bezahlt hast.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Jetzt darfst Du Dich angegriffen fühlen

Von jemanden wie Dir?
Hahaha, Du bist doch nur eine Lachnummer, hast es zu nichts gebracht, bist neidisch und mißgünstig.
Mache so weiter, dann hast Du ein schönes Leben.

0x Hilfreiche Antwort

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