Hallo zusammen,
ich habe eine sehr komplizierte Situation aber versuche sie mal hier zu erklären und hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt.
Also, ich bin in eine WG gezogen und ich habe zusammen mit der Bewohnierin dort, einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen, soweit alles normal. Aber es gibt eine vorgeschichte. Die Wohnung wurde Zwangsversteigert und meine Mitbewohnerin hatte einen Mietvertrag mit dem Vorbesitzer. Dort hat sie mit ihrer letzten Mitbewohnerin Kaution gezahlt, die alte Mitbewohnerin hat (aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht) ein paar mal keine Miete bezahlt und deswegen wurde die Kaution auch einbehalten bei Ihrem Auszug.
Unser jetztiger Vermieter behauptet nie etwas von der Kaution gesehen zu haben und verlangt von uns das wir eine neue Kaution Stellen. Dazu muss man noch sagen, das meine Mitbewohnerin und ich einen neuen Vertrag mit ihm geschlossen haben, in diesem steht auch eine Kaution, aber die haben wir nicht gezahlt weil ja noch eine Kaution von den beiden zuvor gestellt wurde.
Ich hab schon gelesen das der Vermieter bei übernahme auch die Kaution mit übernimmt oder wenn er sie nicht erhält trotzdem dafür gerade stehen muss. Stimmt das? Und wenn das stimmt, hätte er uns die Kaution vorher auszahlen müssen, bevor er wieder einen Vertrag mit uns geschlossen hat?
Über Antworten würde ich mich rießig freuen, am besten auch mit §§ wenn das irgendwo nieder geschrieben steht.
Vielen vielen vielen Dank im Voraus
Manuel
Mietkaution/Zwangsversteigerung/Auszug
quote:
Dort hat sie mit ihrer letzten Mitbewohnerin Kaution gezahlt, die alte Mitbewohnerin hat (aus welchen Gründen auch immer, ich weiß es nicht) ein paar mal keine Miete bezahlt und deswegen wurde die Kaution auch einbehalten bei Ihrem Auszug.
Das ist doch der Knackpunkt! Dann gibt es doch gar keine Kaution mehr. Also gibt es auch keine Kaution, die vom jetzigen Eigentümer hätte übernommen werden können.
Demnach müsst ihr zahlen.
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So ist es. Die Kaution wurde offenbar gebraucht, um die Schulden aus dem alten Mietverhältnis zu tilgen.
quote:
Unser jetztiger Vermieter behauptet nie etwas von der Kaution gesehen zu haben und verlangt von uns das wir eine neue Kaution Stellen.
Damit hat er recht, denn das alte Mietverhältnis hat nichts mit dem neuen zu tun. Beim neuen MV ist auch eine neue Kaution fällig (die hätte übrigens eigentlich aufgefüllt werden müssen, wenn der VM sie für Mietschulden benutzt).
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nOk, allerdings ist es auch so das die ex Bewohnerinnen ihre mietschulden zurück zählt, also gibt es doch Schritt für Schritt ne Kaution oder? Aber ich weiß leider überhaupt nicht an wen sie das Geld zahlt.
Mal angenommen Sie zahlt das an den vorherigen Besitzer, dann besteht doch wieder die Kaution , was wäre dann?
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Ein Kautionskonto wird nach Beendigung eines Mietverhältnisses normalerweise nicht mehr aufgefüllt.
Und selbst wenn es so wäre, hat das mit eurem Mietverhältnis nichts zu tun. Die alte Kaution war für das alte Mietverhältnis. Wie deine Mitbewohnerin an ihren Teil der Kaution rankommt ist ihre Sache.
Euer neues Mietverhältnis hat aber mit dem alten Mietverhältnis gar nichts zu tun, ausser dass es sich zufällig um diesselbe Wohnung handelt.
Ihr kommt um die Zahlung der Kaution nicht rum. So oder so nicht.
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Doch Kathi, ein Vermieter kann auch bei Beendigung, sogar nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wiederauffüllung des Kautionskontos verlangen. Er kann sogar in einigen Fällen noch nach Ende des MV eine Kautionszahlung verlangen - darüber gibts auch ein Urteil (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 1. 2000 - 10 U 182/98
), denn die Kaution sichert auch Ansprüche, die nach Ende des Mietverhältnisses entstehen.
Ansonsten manuel, ist es so, wie Kathi dann weiterhin ausführt und wie ich auch schon erwähnte. Die Kaution war für das alte Mietverhältnis und hat mit dem neuen Mietverhältnis nichts zu tun. Für das neue Mietverhältnis ist eine neue Kaution fällig. Über die alte Kaution muß völlig separat davon extra abgerechnet werden. Zuerst müßte erstmal geklärt werden, ob und was jetzt damit verrechnet wurde, ob dann noch was übrig war oder trotzdem noch ein Rückstand besteht. Außerdem muß ja sicher noch über Nebenkosten abgerechnet werden.
Das ist wie wenn ihr irgend woanders hinzieht. Da hat die Kaution der alten Wohnung auch nichts mit der neuen zu tun. Die alte Kaution ist erst frühestens 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses fällig, während man die neue, zumindest die erste Rate, schon bei Abschluß bzw. Mietbeginn bein neuen zahlen muß. Und hier ist das auch nicht anders, auch wenn es dieselbe Wohnung ist. In diesem Fall ist ja sogar noch der Eigentümer ein anderer.
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quote:Ich hab nie was anderes geschrieben. Nur, dass es eben normalerweise nicht gemacht wird.
Doch Kathi, ein Vermieter kann auch bei Beendigung, sogar nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wiederauffüllung des Kautionskontos verlangen.
quote:
Die alte Kaution ist erst frühestens 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses fällig,
Das stimmt so def. nicht. Die Kaution wäre sogar, wenn keine offenen Forderungen mehr vorhanden sind, sofort fällig.
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Ja, wenn, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein (und ist es eh auch eher selten).
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Ich glaub eher, dass es sehr oft vorkommt. Ein Rechtsforum vermittelt leider nur den Eindruck, dass bei Mietverhältnissen immer was schief läuft.
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Ich rede nicht vom Schieflaufen, sondern von noch offenen Nebenkosten, möglicherweise ist noch was an der Wohnung zu machen etc.
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Wenn noch was offen ist, dann darf auch ein Teil der Kaution, evtl. auch die komplette Kaution einbehalten werden. Logisch dafür ist sie ja schliesslich da.
Nur ist die Kaution trotzdem grundsätzlich sofort nach Beendigung des Mietverhältnisses auszuzahlen und nicht erst "frühestens nach 6 Monaten".
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Ok, alles klar, das mit den zwei Verträgen hab ich verstanden.
Jetzt mal angenommen die ex mitbewohnerin zahlt die alte Kaution wieder zurück ( also ihre mietschulden) dann gäbe es doch von dem alten vertag wieder eine Kaution die der neue besitzer an uns auszahlen müsste, oder?
Mal den unwahrscheinlichen Fall angenommen, dass die Exmitbewohnerin tatsächlich das alte Kautionskonto wieder auffüllen sollte, dann ist ja wieder eine Kaution vorhanden, die ausgezahlt werden muss.
Die Summe muss aber nicht an EUCH ausgezahlt werden, sondern entweder an die Exmitbewohnerin oder an deine jetzige Mitbewohnerin oder gleich von Anfang an halbe halbe, je nachdem was vereinbart war. Mit dir hat das gar nichts zu tun.
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