Mietkautionskonto - Nachforderung

11. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
katja_1180
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkautionskonto - Nachforderung

Guten Tag zusammen,
mein derzeitiges Mietverhältnis besteht seit 5 jahren.
Neulich bekam meine Vermieterin einen Brief von der Bank, dass noch Angaben zu meiner Person bzw. meine Steuer-ID fehlen. Das Kautionskonto läuft auf meine Vermieterin, ich bin wirtschaftliche Berechtigte.
Die Bank fordert die Daten nach, ansonsten würden Sie das Konto von sich aus auflösen? Geht das überhaupt und darf die Bank meine Daten nachfordern, da das Konto auf meine Vermieterin läuft.
Gruß K.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von katja_1180):
Die Bank fordert die Daten nach

Und welche konkret?



Zitat (von katja_1180):
Geht das überhaupt

Sie ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet, wenn die gesetzlich zu erfassenden Daten nicht vervollständigt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
katja_1180
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie fordern die Angaben zur Person und die Steuer-ID.
Aber das Konto läuft auf die Vermieterin.
Habe das Recht den aktuellen Kontostand und die allgemeinen Angaben zum Konto zu erfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130730 Beiträge, 41578x hilfreich)

Zitat (von katja_1180):
Aber das Konto läuft auf die Vermieterin.

Aber man selber ist ja auch entscheidend daran beteiligt
Zitat (von katja_1180):
ich bin wirtschaftliche Berechtigte.




Zitat (von katja_1180):
Habe das Recht den aktuellen Kontostand und die allgemeinen Angaben zum Konto zu erfragen.

Das kommt ganz darauf an, welche Rechte die Bank und die Vermieterin dem Mieter einräumen.



Zitat (von katja_1180):
Sie fordern die Angaben zur Person und die Steuer-ID.

Also das, was üblich und vorgeschrieben ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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