Liebe Forenmitglieder,
nehmen wir mal an eine Mietpartei hat vor ein paar Jahren 2016 eine Wohnung bezogen bei einer mitlerweile nun im Ort sehr verrufenen Verwaltung.
Man hat in der Wohnung 6 Jahre gewohnt in derer man mit der Hausverwaltung damals ein Mietkautionskonto vereinbart und auch angelegt hatte und die Urkunde wie es nunmal ist dem Hausverwalter übergeben hat.
Zum 30. November 2022 ist man ausgezogen nachdem es immer mehr Probleme mit der HV gab, aber anderes Thema.
Nun hat man bereits 2. mal die HV angeschrieben, dass diese nach im November 2022 erfolgreicher Wohnungsübergabe, ohne Mängel oder ähnlichem die Kautionsurkunde wieder zurück senden solle. Doch nichts geschieht, keine Reaktion nichts, Anrufe werden nicht beantwortet.
Welche Handhabe hat man in diesem Moment, ist es wirklich notwendig hierbei einen Anwalt zu beauftragen? Oder bestehen auch noch weitere Möglichkeiten?
-- Editiert von User am 24. Juli 2023 11:37
Mietkautionskonto Urkunde zurück
Fragen zur Miete?
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Man kann das Verfahren auch selbst durchführen.
Da müsste man zunächst mal prüfen, ob überhaupt zur Kautionsabrechnung aufgefordert wurde. Vorher entsteht nämlich noch kein Verzug. Wenn darauf nicht reagiert wird, müsste man erstmal dahingehend klagen. Wenn das durch ist, müsste man die Kautionsabrechnung auf Korrektheit prüfen und danach ggf. die Herausgabe der Urkunde fordern, danach müsste man erneut klagen. Das alles müsste natürlich in einer gerichtsfest nachweisbaren Form erfolgen.
Nicht vergessen sollte man dabei aber, dass der Vermieter ggf. noch ein Zurückbehaltungsrecht an einem Teil der Kaution hat für eine eventuelle Nachzahlung der 2022er Betriebskostenabrechnung.
Ein Rechtsanwalt hat halt den Vorteil, dass solche Dinge sein Tagesgeschäft sind und ein solcher in den meisten Fällen auch mehr Eindruck bei der Gegenseite macht.
Ich persönlich würde die Gegenseite letztmalig (mit angemessener Frist) dazu auffordern (nicht bitten, nicht betteln und auch nicht mit den Augenlidern klimpern) über die Kaution abzurechnen und die Urkunde zu übergeben und dabei auch ankündigen, dass bei fruchtlosem Verstreichen der Frist die Durchsetzung der Ansprüche in professionelle Hände gegeben wird.
-- Editiert von User am 24. Juli 2023 12:13
Es wurden bereits zwei Schreiben versendet, das letzte mit Fristsetzung zum 21.07.2023. Allerdings erfolgt darauf nach wie vor keine Reaktion.
Leider kennen wir das schon von der HV, das so etwas nicht beachtet wird.
Heute habe ich nochmal ein letztes Schreiben gesant mit Frist bis Freitag 28.07.2023, sollte dies wieder nicht fruchten wir der Gang zum Anwalt dann wohl leider unumgänglich. Zumal es sich hier um 1.600€ handelt. Und die letzte BK 2021 war mit einem Guthaben abgerechnet worden.
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Ist die HV denn überhaupt für die Vermietung zuständig?
Die Anschreiben hingen dahin wo die BK-Abrechnungen und auch der Mietvertrag usw. und auch das Übergabeprotokoll erstellt und an uns versandt worden. Einen Anderen Ansprechüartner haben wir nie genannte bekommen.
Leider ist der Fragesteller auf den Hinweis von Kalanndoc nicht eingegangen.
Da es um die Rückgabe der Urkunde geht, existiert keine Urkunde mit nur einem noch nötigen Teilbetrag. Oder will der Fragesteller die Urkunde gegen eine mit geringerem Wert tauschen ?
Wenn also noch keine Abrechnung der Betriebskosten für 2022 erfolgt ist, könnte es noch eine Nachzahlung geben für deren Sicherheit ja die Kautionsvereinbarung besteht.
Nach diesem Sachverhalt sehe ich jetzt überhaupt noch keinen Anspsruch auf Rückgabe der Urkunde.
ZitatLeider ist der Fragesteller auf den Hinweis von Kalanndoc nicht eingegangen. :
Da es um die Rückgabe der Urkunde geht, existiert keine Urkunde mit nur einem noch nötigen Teilbetrag. Oder will der Fragesteller die Urkunde gegen eine mit geringerem Wert tauschen ?
Wenn also noch keine Abrechnung der Betriebskosten für 2022 erfolgt ist, könnte es noch eine Nachzahlung geben für deren Sicherheit ja die Kautionsvereinbarung besteht.
Nach diesem Sachverhalt sehe ich jetzt überhaupt noch keinen Anspsruch auf Rückgabe der Urkunde.
Also bedeutet das, dass erst nachdem die BK 2022 erstellt worden ist ein Anspruch auf die Rückgabe der Urkunde besteht? Demnach erst nach 12 Moanten nach Übergabe?
Zitat:Demnach erst nach 12 Moanten nach Übergabe?
Dazu müßte man wissen, von wann bis wann die Abrechnungsperiode gem. § 556 Abs. 3 BGB läuft.
Im Übrigen ist die Hausverwaltung der falsche Ansprechpartner.
Man wendet sich in Angelegenheiten der Vermietung an seinen Vermieter. Dieser steht im Mietvertrag meist auf der ersten Seite.
Man müsste nämlich jetzt nicht nur den Nachweis erbringen, dass die Hausverwaltung die Schreiben erhalten hat (wie gedenkt man das zu tun?) sondern gleichzeitig auch noch, dass die Hausverwaltung vom Vermieter zur Besorgung der Vermietungsangelegenheiten bevollmächtigt und beauftragt ist.
Der Vermieter ist auch derjenige, den man verklagen müsste. Und auch dann müsste man den Nachweis führen, dass durch die Schreiben an die Hausverwaltung der Vermieter ordentlich in Verzug gesetzt wurde (das geht wenn beispielsweise die HV ausdrücklich als Ansprechpartner bevollmächtigtit wurde, aber dafür ist man als Kläger beweisbelastet). Wenn die Hausverwaltung nämlich bestreitet zuständig zu sein, dann geht man mit der Klage gegen den Vermieter insoweit baden, dass man mangels Verzug auf den Gerichtskosten sitzen bleiben wird.
-- Editiert von User am 24. Juli 2023 16:14
ZitatNun hat man bereits 2. mal die HV angeschrieben, dass diese nach im November 2022 erfolgreicher Wohnungsübergabe, ohne Mängel oder ähnlichem die Kautionsurkunde wieder zurück senden solle. Doch nichts geschieht, keine Reaktion nichts, Anrufe werden nicht beantwortet. :
Mögliche Ursachen
1. nicht angekommen
2. keine gerichtsfeste Aufforderung
3. Falscher Ansprechpartner, der Vermieter wäre hier zuständig.
4. Es bestehen wegen fehlender BK-Abrechnung noch Sicherungsansprüche
5. inkompetente Verwaltung
Auch eine Kombination wäre möglich
Zitat1. nicht angekommen :
2. keine gerichtsfeste Aufforderung
3. Falscher Ansprechpartner, der Vermieter wäre hier zuständig.
4. Es bestehen wegen fehlender BK-Abrechnung noch Sicherungsansprüche
5. inkompetente Verwaltung
Auch eine Kombination wäre möglich
zu 1. es wurde stets mit Einschreiben Rückschein und zzgl. per Email versand, Rückschein und auch eine Rückantwort per Email das dieses Schreiben an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wird liegen tatsächlich vor.
zu 2. vielleicht ist die Aufforderung selbst schon erst einmal ausreichend, jedoch gehen wir nun davon aus noch bis zum Ende des Jahres warten zu müssen bis eine Nebenkostenabrechnung erstellt worden ist.
zu 3. tatsächlich wurde uns schriftlich mitegteilt das die HV anzusprechen ist und auch das Mietkautionskonto musste 2016 auf die HV ausgestellt werden.
4. das verstehen wir und werden nun warten wobei die letzten BK Abrechnungen immer mit einem Guthaben abgerechnet worden sind
5. das auf jeden Fall, alleine die Google-Bewertungen stinken zum Himmel. Die Verwaltung wurde 2019 von Jemanden Anderes übernommen, seit dem herrscht nur noch Inkompetenz und Arroganz.
Wir hatten Probleme mit der BK 2020 und uns wurde keine Einsicht gewährt, selbst mit einem Anwalt war hier nichts zu machen, es wurde gesagt vor Zeugen und vor Ort das diese uns per Email zugesand werden, auf Nachfrage wurden wir wieder angewiesen in die HV zu kommen. Als wir unseren damaligen Anwalt hinschickten wurde diesem der Zugang verwehrt. Er hatte den Termin schriftlich angekündigt.
Am Ende wird es wohl auf ein Gerichtsverfahren heraus laufen, wir haben eine gute Rechtsschutz daher hoffen wir mal das Beste.
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