Mietkautionskonto eröffnen

21. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rugova
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietkautionskonto eröffnen

Hallo zusammen,

ist ein schriftlicher Mietvertrag erforderlich, um ein Mietkautionskonto bei der Bank zu eröffnen? Wie ist es bei einem mündlichen Mietvertrag geregelt?

Beste Grüße,

Rugova




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Ob schriftlich oder mündlich ist nicht entscheidend, wichtig ist, ob die Zahlung einer kaution vertraglich vereinbart wurde.

Gruß
Michael

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#2
 Von 
Rugova
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Michael,

Danke Dir für die zügige Antwort. Eine Frage noch: Benötigt die Bank einen Nachweis eines Mietverhältnisses als Grundlage zur Eröffnung eines Mietkautionskontos?

Gruß,

Rugova

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50251 Beiträge, 17588x hilfreich)

Wenn der Vermieter die Kaution in bar erhalten hat, dann kann er einfach ein normales Sparbuc auf seinen Namen eröffnen und die Kaution darauf anlegen. Die Bank fragt dann nicht weiter nach.

Möchte der Mieter ein Sparbuch auf seinen Namen anlegen und dieses dann als Kaution verpfänden, dann ist eine Verpfändungserklärung gegenüber der Bank zu Gunsten des Vermieter notwendig. Die Banken haben entsprechende Vordrucke. Ein Mietvertrag muss dafür aber auch nicht vorgelegt werden.

Der Abschluss eines mündlichen Mietvertrages hat insbesondere für den Vermieter erhebliche Nachteile gegenüber einem üblichen schriftlichen Mietvertrag. Dem Vermieter ist als dringend zu empfehlen, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen.

Als Mieter sollte man darauf achten, dass minstens der Umstand, dass eine Kaution gezahlt wurde, durch eine Quitung schriftlich festgehalten wird.

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#4
 Von 
Rugova
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Muss die Kaution auf ein separates Konto gezahlt werden oder reicht lediglich der Nachweis, dass die Kaution auf eine Konto des Vermieters gezahlt wurde?

PS: Es besteht leider ein mündlicher Mietvertrag.

Gruß,

Rugova

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50251 Beiträge, 17588x hilfreich)

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Er muss also ein gesondertes Konto eröffnen. Der Bank muss er aber nicht erzählen, wozu er das gesonderte Konto benötigt. Insofern handelt es sich aus Sicht der Bank um ein ganz normales Sparkonto.

Dir ist hoffentlich klar, dass bei einem mündlichen Mietvertrag der Vermieter z.B. sämtliche Schönheitsreparaturen durchzuführen hat und die Kosten dafür tragen muss.

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