Mietkautionskonto über Drittperson öffnen lassen?

10. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
randomuser1823
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkautionskonto über Drittperson öffnen lassen?

Hi,
muss demnächst ein Mietkautionskonto öffnen als Mieter, leider gibt es nur noch sehr wenige Banken die das überhaupt anbieten.

Die wenigen Banken die das anbieten (Commerzbank, DKB) haben als Voraussetzung dass man dort ein Girokonto hat, leider haben beide Banken meinen Antrag bzgl. des Girokontos abgelehnt.

Besteht die Option dass man das Girokonto + Mietkautionskonto über eine Drittperson öffnen lässt (Familie) auch wenn der Mietvertrag über mich läuft?

Oder habt Ihr eventuell andere Ideen? Evtl. muss ich den Vermieter bitten, dass er das Mietkautionskonto öffnet...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Ich glaube nicht, das der Vermieter ein Kautionskonto akzeptieren wird, das auf einen fremden Namen lautet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3545 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von randomuser1823):
Oder habt Ihr eventuell andere Ideen? Evtl. muss ich den Vermieter bitten, dass er das Mietkautionskonto öffnet...

Eigentlich ist das eh Sache des Vermieters. Er muss Zugriff auf das Konto haben, nicht sie.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von randomuser1823):
Besteht die Option dass man das Girokonto + Mietkautionskonto über eine Drittperson öffnen lässt (Familie) auch wenn der Mietvertrag über mich läuft?
Was steht denn genau zur Kaution im Mietvertag?

Vom Grundsatz her ist ein Kautionskonto ja nichts anderes als ein Sparbuch, welches vom Eigentümer des Kontos für den Vermieter verpfändet wird. Für den Vermieter ist es dann einerlei, wer der Eigentümer des Kontos ist. Relevant ist nur, dass das Geld auf dem Kautionskonto rechtsverbindlich an ihn verpfändet wird.
Zitat (von Harry van Sell):
Ich glaube nicht, das der Vermieter ein Kautionskonto akzeptieren wird, das auf einen fremden Namen lautet ...
Wenn es keine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag gibt, sehe ich keine rechtliche Grundlage für eine Ablehnung durch den Vermieter. Eine Kaution kann genau wie die Miete auch durch einen Dritten erbracht werden.
Zitat (von Loni12):
Eigentlich ist das eh Sache des Vermieters. Er muss Zugriff auf das Konto haben, nicht sie.
Sagen wir mal so: Es gibt die Möglichkeit, dass ein Vermieter das Kautionskonto eröffnet. Das ist nicht immer die beste Variante. Ungehinderten Zugriff auf fremdes Eigentum, hier die Kaution des Mieters, ist nicht immer konfliktfrei. Letztlich ist die Diskussion aber müßig, denn es werden sich Regelungen zur Zahlung der Kaution im Mietvertrag finden.

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