Mietkautionsrückzahlung - Aufstellung?

12. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lillika
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkautionsrückzahlung - Aufstellung?

Guten Morgen,

ich habe eine hoffentlich simple Frage an euch.

Wenn ich das Übergabeprotokoll inkl. der Mietkautionsrückzahlung zugesendet bekomme, reicht es dann, wenn dort einfach nur der Rückzahlungsbetrag aufgeführt ist - also ohne das man nachvollziehen kann, wie über die ganzen Jahre verzinst wurde usw.???? Also keine Spezifizierung über Zinsen, Jahre etc. - sondern wirklich nur der Betrag, der zurückgezahlt wird.

Ich danke euch schon im Vorweg! :)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

.. hinsichtlich der nk-abrechnungen betonen die gerichte immer wieder, dass sie transparent zu sein haben - entsprechendes würde ich für die rückzahlung der kaution auch annehmen: ausgangsbetrag plus zinsen pro jahr ..

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 471x hilfreich)

Liebe Lillika,

um welche 'Riesenbeträge' geht es denn ?

Andere würden Dich darum schon beneiden:

Wenn ich das Übergabeprotokoll inkl. der Mietkautionsrückzahlung zugesendet bekomme

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#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

ja Lillika

andere Mieter warten Monate bis sie überhaupt einen Cent der Kaution sehen.
Du könntest auch mal bei deiner Bank fragen, wie hoch die Zinsen bei einem Betrag X für Laufzeit Y sind. Dann hast du wenigstens einen Richtwert.

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