Mietkautionsrückzahlung??

20. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
chorulira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkautionsrückzahlung??

Wir wohnten nun fast 11 Jahre hier und müssen nun umziehen(HartzIV).Wir fanden auch recht kurzfristig eine andre Wohnung und unser Vermieter stimmte einer verkürzten Kündigungsfrist zu, was wir auch schriftlich haben.
Nun haben wir folgendes Problem.
Unser Vermieter will nahezu die ganze Wohnung mehr oder weniger neu gestalten. Im Bad wird die komplette Einrichtung erneuert, inkl.der kompletten Befliesung.
Der Flur wird ebenfalls gefliest (vorher Teppichboden, den wir von der Tochter des Vermieters übernahmen)
Auf dem Balkon soll neu gefliest werden, da es beim Vermieter durchregnet.
Nun sollen auch noch die Türen runderneuert werden und zu guter letzt heißt es jetzt, dass der Parkettbelag heraus käme und ebenfalls erneuert würde. Zunächst war geplant, dass dieser abgeschliffen und neu versiegelt würde.
Meine Frage nun....
Darf der Vermieter nun unsere Kaution einbehalten ??
Seine Tochter, mit der wir befreundet sind, meinte, wir bekämen von der Kaution wohl nichts zurück.
Meiner meinung nach, darf er doch die Kaution nicht zur Runderneuerung der Wohnung nutzen, oder ??

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Eure Kaution hat mit der Rundumsanierung absolut nichts zu tun. Wenn er jetzt die Wohnung sanieren will, was viele Vermieter machen besonders, wenn ein Langzeitmieter ausgezogen ist, dann ist es seine Sache.

Die Kaution darf er momentan noch behalten für den Fall, dass Umlagennachzahlung anstehen, die Ihr nicht bezahlen wollt, oder weil ihr etwas in der Wohnung hättet renovieren oder reparieren müssen, wollt dies aber nicht machen.

Bevor der Streit eskaliert, würde ich den örtlichen Mieterverein aufsuchen und dort um Rat bitten. Kaution ist ein lästiges Thema zwischen Mieter und Vermieter, weil viele Vermieter es doch immer wieder versuchen, die Kaution nicht auszuzahlen oft, weil sie diese erst garnicht angelegt haben und bei Auszug des Mieters, das entsprechende Geld für eine Rückzalung der Kaution fehlt. Da erfinden VM immer die unglaublichsten Gründe, wieso die Kaution einbehalten werden soll.

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#2
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo na du weist schon...

...habt ihr denn beim Auszug kein Protokoll gemacht ???. Dein Vermieter kann nicht einfach auf deine Kosten die Wohnung renovieren. Aber...wenn z.B ne Colaflasche auf dem Teppichboden umgekippt ist oder wenn Bohrlöcher in den Fliesen im Bad sind...dann seid ihr dran. Vieles bezahlt aber die Haftpflicht-Versicherung.

Gruß grueneu

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#3
 Von 
chorulira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

zunächst mal DANKE für eure Antworten!


@grueneu

wir wohnen ja noch in der besagten Wohnung!Eine Übergabe hat also noch nicht statt gefunden.
Den Teppichboden haben wir damals nur übernommen, da darunter nur ein häßlicher PVC Belag ist. Normalerweise hätte der vor unsrem Einzug hier(1994)noch entfernt werden müssen.
In die Fliesen haben WIR absichtlich nicht gebohrt, sondern (da wir alle nicht klein sind) den Spiegelschrank extra höher gehängt, also über den Fliesen.:)
Außerdem will der Vermieter im Bad ja alles erneuern,weil,z.B.,schwarze Fliesen nicht mehr modern sind.

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hallo, schau dir deinen Mietvertrag an. Wenn darin steht "besenrein" übergeben, dann übergebe besenrein. Die Kaution darf er höchstens 6 Monate behalten. Die Kaution darf der Vermieter nicht für seine Sanierung verwenden. Wenn du die Wohnung renoviert übernommen hast und bei Auszug auch renoviert übergeben mußt,bist du gezwungen, die Wohnung tapeziert und gestrichen zu übergeben. Wenn der Vermieter meint, neue Fliesen zu legen, ist das seine Sache. Also, erst einmal ein Blick in den Mietvertrag, was da vereinbart wurde. Die Kaution ist einklagbar.

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

... und die Fliesen dürfen, sofern es nicht vermeidbar ist, auch angebohrt werden. Da gab es doch mal das Urteil, dass sogar 38 (!!!) Bohrlöcher ok wären.

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#6
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@Franceska,
was meinst du mit "Umlagen"?
meines Wissens nach darf die Kauftion nicht für "Nebenkosten" einbehalten bzw. verrechnet werden, da sie nur für die Kaltmiete gilt.

Natürlich darf der Vermieter auch nicht die Kaution zur Modernisierung der Wohnung verwenden. Ich würde den Vermieter einfach mal auf die Kaution ansprechen, sollten eure "Vermutungen" bestätigt werden, könnt ihr ihm auch gleich sagen, dass das nichts wird.
Gruss,
Kristijan

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