Mietkautionsrückzahlung

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
nimo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkautionsrückzahlung

Hallo,

ich habe meine Wohnung vor 9 Monaten übergeben.
Der Vermieter monierte:
Im Badezimmer waren 7 Fliesen mit 15 Löchern - allerdings
seit dem Vormieter und von mir wieder verfugt.
Die Fliesen sollten ersetzt werden (alte raus - neue rein).
Eine Holzdeckenleiste - bei Renovierungsarbeiten gebrochen -
geleimt und gestrichen. (austauschen)
Von zwei externen Rolläden die gerissenen Gurte. Einen
anderen hatte ich mit dem Vermiter während der Mietzeit schon
repariert. Dabei viel mir auf, das die Gurte konstruktions-
bedingt kaputtscheuern. Die Rolladengurtinnen.- und
-aussenführung sind nicht parallel zueinander!
Im Wohnzimmer war bei der Styropordeckenvertäfelung mit
Holzdekor eine Platte - durch Wärmeeinwirkung - verformt,
allerdings seit dem Vorvormieter.

Die Übergabe erfolgte ohne die Vorderungen zu erfüllen.

Der Vermieter stellt seit dem keine Vorderungen!

Ich war während der Renovierungsarbeiten dem Mietverein
beigetreten, denn der Ton vom Vermieter wandelte in der Zeit
von freundlich in sehr unfreundlich.
Er war sehr erbost, das ich so kurzfristig kündigte
(drei Monate zuvor).

Nun steht die Kaution noch offen. Der Mietverein forderte
ihn bisher drei mal auf mir die Kaution zu übertragen.
Ohne Ergebnis. Er meldet sich nicht.
Es ist sehr unwahrscheinlich, das er umgezogen ist.
Ich vermute, das es sein Ziel ist, die Sache vor Gericht
auszutragen. Etwas ähnliches hatte er schon mit den Vormieter
durchgezogen...mit Erfolg!

Meine Frage ist nun:
Was für möglichkeiten habe ich (Optionen/Erfolg).

Viele Grüße

nimo

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Was sagt denn der Mietverein dazu?
Was raten die?
Ich bin mir nicht sicher, ab mach´doch die Vorderung per Mahnbescheid geltend.

-- Editiert von feuerelfe am 13.02.2006 21:35:18

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#2
 Von 
nimo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Die Rechtsanwältin vom Mietverein meinte, dass es sich nicht nur um eine reine Geldforderung (keine Kaution, sondern Kautionskonto wurde abgeschlossen) handelt, und dass sie deswegen sich erst infomieren muss, ob ein Mahnbescheid in dieser Sache möglich ist.

Ich bin mir sicher, dass das Ziel meines Ex-Vermieters ist, es auf eine Klage ankommen zu lassen (siehe Vormieter), so dass er mit großer Wahrscheinlichkeit gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen würde.

Ich denke, er wartet nur auf die Klage!

Viele Grüße

nimo

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#3
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Vertrauenserweckend, wenn eine Rechtsanwältin sich erst erkundigen muß, bezüglich eines Mahnbescheids. Wüßte nicht warum, das nicht gehen sollte. Ein Widerspruch müßte auch begründet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

wechseln sie den mieterverein. anscheind haben die dort nicht den durchblick.
evtl. könnte auch ein rechtsanwalt hilfreich sein.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nimo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

reicht es denn für den Vermiter vor Gericht zu sagen, das er seine Forderung
bei der Übergabe der Wohnung (vor 9 Mon.) schon mündlich bekannt gab.
Die allerdings von mir abgewiesen wurden und er sie somit nicht - innerhalb
der 6 Monatsfrist - schriftlich stellen muss ?
Er hat bereits meine dritte Frist zur Rückgabe der Kaution unbeantwortet
verstreichgen lassen.
Es wohnt bereits ein neuer Mieter in dieser Wohnung (die arme Sau...wenn
der wüsste...).

Viele Grüße

nimo77

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Nimo,

der Vermieter darf keinesfalls die Kaution einbehalten, vor allem nicht ohne Begründung.

Irgendwelche Ansprüche gegen Dich kann er nicht mehr geltend machen. Das hätte er schriftlich mit Setzen einer Nachfrist zur Behebung der Mängel tun müssen.

Ich würde auf jeden Fall einen Mahnbescheid erwirken. Den Tipp den Mieterverein zu wechseln finde ich sehr gut, denn die Antwort der Anwältin ist bei der geschilderten Sachlage für mich nicht nachvollziehbar. Übrigens kann man einem Mahnbescheid (anders als von Feuerelfe geschrieben) auch unbegründet widersprechen. Hat mein reizender Herr Ex-Vermieter nämlich gerade gemacht und jetzt geht es vor Gericht...

Gruß

-----------------
"Islabonita"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nimo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kann ich die Angelegenheit eigentlich nicht
einem Inkassobüro übertragen ?
Gibt es so etwas in Mietangelegenheiten ?

Viele Grüße

nimo77

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nimo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

eins ist mir noch eingefallen. Der Vermieter
brüstete sich kurz nach der Übergabe, das er
bereits einen Nachmieter hätte, aber ihm wohl
nicht die Wohnung vermieten könne...
Die Mängel müssten erst behoben werden.
Ich halte es für sehr fragwürdig das dies
zustimmt!
Und dies wird er wahrscheinlich auch vor Gericht
versuchen gegen mich zu verwenden.
Hat jmd. damit Erfahrungen ?
Kann er das auch noch 9 Monate "danach" geltend machen ?
Vielleicht wird er argumentieren, das er mich versucht
per Brief zu erreichen, ich aber ihm nicht antworte ?

Viele Grüße

nimo

-- Editiert von nimo am 18.02.2006 23:18:30

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#9
 Von 
nimo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nun hat er endlich geantwortet,
am letzten Tag der 3. und letzten Frist per Fax beim Mietverein!
Sehr überraschend für mich =)
Und zwar behauptet er, das er mir nach der Übergabe ein Angebot zum Begleichen der Schäden in Höhe von 200.-€ gemacht hat und
seit dem auf meine Antwort wartet =)
Mir ist dem nicht bewusst...ich muss meine
beiden Freunde (Zeugen) deswegen konsultieren.
Nunja ich bin mir sehr sicher, das dem nicht so war.

Viele Grüße

nimo

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