Mietkautionsrückzahlung/Falsche Ablesung

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietkautionsrückzahlung/Falsche Ablesung

Familie A hatte einst in einem Mehrfamilienhaus 3 separate Wohnungen gemietet. Wohnung 1 und 2 schon längere Zeit, Wohnung 3 nur ein halbes Jahr (Wohnung wurde nie auch nur ansatzweise genutzt - außer etwas Frostschutz-Heizkosten), da die Familie dann komplett auszog im November 2019.

Von den Kautionen der Wohnungen 1 und 2 hat der Vermieter je 150 Eur einbehalten für Nachforderungen aus der NK-Abrechnung. Die Kaution der Wohnung 3 wurde komplett zurückgezahlt. Der Abrechnungszeitraum ist April bis April.

Die 6 Monate nach Wohnungsübergabe sind verstrichen und die letzten beiden Jahre gab es für die Wohnung 1 und 2 jeweils ein NK-Abrechnung Guthaben von ca. 200 Euro. Seit Anfang November hat niemand mehr in den Wohnungen gewohnt. Hat der Vermieter in dieser Konstellation noch einen Zurückbehaltungsanspruch für die Kaution?

Desweiteren wurde in der Wohnung 3 ca. 0,2 m³ Kaltwasser zum Füllen eines Pools aus dem WaMa-Anschluss benutzt, jedoch kein einziger Liter Warmwasser. Der Zählerstand für das Warmwasser war bei Einzug und Auszug gleich. Der Zählerstand wurde auch so vom Mieter sowie Vermieter beim Einzug/Auszug unterschrieben, ein Foto existiert leider nicht. Die ista rechnete jedoch genau 20,000 m³ (interessanterweise genau auf die Nachkommestelle) ab, ca. 200 Euro.

Dies wurde beantstandet und seitens der ista auf 10,000 m³ (wieder genau auf die Nachkommastelle - wie realistisch) korrigiert. Was jedoch nachweislich nicht sein kann. Eine weitere Korrektur oder Fehlersuche wird nicht durchgeführt. Die Nebenkosten der Wohnungen 1 und 2 wären auch geringfügig höher? Ich gehe davon aus, dass dann je mit gleicher Energiemenge weniger Wasser erwärmt wurde und damit die Einheit Warmwasser teurer ist?

Schlussendlich nun die Fragen: Wie kann ich den Vermieter zwingen die NK-Abrechnung korrekt auszuführen? Schon jetzt erhalte ich aus der 3. Wohnung ein kleines Guthaben, der Vermieter hat also erst Mal keinen Handlungsbedarf.

Und lohnt es sich bei diesen Beträgen einen Mahnbescheid zu beantragen? Der Vermieter ist solvent. Der Mahnbescheid müsste gegen den Vermieter gehen nicht gegen die Hausverwaltung?

Vielen Dank!

-- Editiert von DerUwe am 16.10.2020 00:12




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von DerUwe):
Hat der Vermieter in dieser Konstellation noch einen Zurückbehaltungsanspruch für die Kaution?


Klar, leider steigen Kosten regelmäßig.

Zitat (von DerUwe):
Schlussendlich nun die Fragen: Wie kann ich den Vermieter zwingen die NK-Abrechnung korrekt auszuführen?


Klageweg, vom Würgeweg würde ich persönlich abraten.

Zitat (von DerUwe):
Und lohnt es sich bei diesen Beträgen einen Mahnbescheid zu beantragen?


Dazu müsstest du doch erst einmal wissen um welche Beträge es sich handelt. Wen du meinst, dass du den Rest der Kaution von Wohnung 1 und 2 per Mahnbescheid einzuklagen gedenkst, würde ich nicht machen, sondern auf die Abrechnung warten.

-- Editiert von Solan196 am 16.10.2020 00:54

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130776 Beiträge, 41583x hilfreich)

Zitat (von DerUwe):
Schlussendlich nun die Fragen: Wie kann ich den Vermieter zwingen die NK-Abrechnung korrekt auszuführen?

Als erstes mal die Frage, was denn die Belegeinsicht ergeben hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes mal die Frage, was denn die Belegeinsicht ergeben hat?


Dafür müsste es ja erst einmal eine Abrechnung geben. Aber man möchte die einbehaltene Kaution 150 EUR pro Wohnung (x2) einklagen. Wohnung 3 wurde kautionstechnisch ausgezahlt. (so habe ich es verstanden)

-- Editiert von Solan196 am 16.10.2020 08:23

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50287 Beiträge, 17597x hilfreich)

Zitat:
Dies wurde beantstandet und seitens der ista auf 10,000 m³ (wieder genau auf die Nachkommastelle - wie realistisch) korrigiert. Was jedoch nachweislich nicht sein kann.


Kann es sein, dass ist ISTA den Verbrauch geschätzt hat, weil dort die Auffassung besteht, dass ein Verbrauch von 0 nicht sein kann?

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#5
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von hh):

Kann es sein, dass ist ISTA den Verbrauch geschätzt hat, weil dort die Auffassung besteht, dass ein Verbrauch von 0 nicht sein kann?


Das ist ein interessanter Ansatz, den ich noch nicht bedacht habe. Ich werde mal versuchen direkt mit der ista in Kontakt zu treten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Da jetzt bald die Nebenkostenabrechnung fällig wird, habe ich bei ista mal nachgefragt und eine sachdienliche Auskunft bekommen:

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.03.21.

In diesem Fall kann nur Ihre Hausverwaltung, XXX GmbH, für eine schnelle Lösung sorgen:
• Als Vertragspartner erstellen wir für Ihre Hausverwaltung die verbrauchsunabhängige Abrechnung der Heizkosten. Unsere Vorbereitungen zur Betriebskostenabrechnung übergeben wir ihm immer direkt, dazu gehört auch die Heizkostenabrechnung
• Für eine Überprüfung bzw. Korrektur und auch bei Fragen zur Ihrer Einzelabrechnung benötigen wir den schriftlichen Auftrag unseres Vertragspartners
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen
ista Mieterservice

Schön wie die Frage nach einem Mindestverbrauch beantwortet wurde.

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#7
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 6x hilfreich)

Immerhin hat es sich jetzt aufgeklärt. Der ista ist es anscheinend bei der neuen Abrechnung für den Nachmieter irgendwie selbst aufgefallen, dass es so nicht stimmen kann und hat den Verbrauch entsprechend auf 0 korrigiert.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Zitat (von DerUwe):
Der ista ist es anscheinend bei der neuen Abrechnung für den Nachmieter irgendwie selbst aufgefallen, dass es so nicht stimmen kann und hat den Verbrauch entsprechend auf 0 korrigiert.


Und du hast eine korrigierte Abrechnung erhalten?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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