Mietkautionssparbuch - Kann ich vom Vermieter die Herausgabe verlangen?

19. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)
Mietkautionssparbuch - Kann ich vom Vermieter die Herausgabe verlangen?

Hallo an Alle,

ich trenne mich von meinem Lebensgefährten und ziehe aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Dazu kündige ich natürlich beim Vermieter meinen Teil des Mietvetrages.

Das Kautionssparbuch läuft auf meinen Namen und enthält auch mein Geld.

Kann ich vom Vermieter die Herausgabe verlangen, wenn ich nicht mehr in der betreffenden Wohnung wohne ?

Wie ist die Vorgehensweise ?

Vielen Dank im Voraus !

MfG Murmel

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"Humor ist, wenn man trotzdem lacht..."

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Normalerweise müssen beide Mieter kündigen. Haben Sie spezielle Vertragsbedinungen, die Ihre Vorgehensweise zulassen?

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#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn ihr beide Hauptmieter seit, könnt ihr den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen. Wenn dein Expartner weiter dort wohnen möchte, muss er einen neuen Mietvertrag abschließen. Darauf muss sich der Vermieter aber nicht einlassen. Die Kaution kann der Vermieter bis zu 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten.

Du musst dir darüber im klaren sein, dass wenn du einfach ausziehst und dem Vermieter dies mitteilst, dies nicht bedeutet, dass du aus dem Mietverhältnis entlassen bist. Zahlt z.B. dein Expartner die Miete nicht, kann sich der Vermieter an dich wenden.

Mein Tipp: mit dem Vermieter reden, gemeinsam eine Lösung finden, diese schriftlich fixieren und von allen Beteiligten unterschreiben lassen.

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#3
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Damals ging es aber.
Als ich 1998 aus der damaligen gemeinsamen Wohnung mit meinem damaligen Partner auszog, kündigte ich nur für mich und fügte hinzu das der Partner darin wohnen bleibt.
Damals verlief das völlig unproblematisch und ich war aus dem Mietverhältnis entlassen.

Das Sparbuch läuft ja auch auf meinen Namen, also steht mir die Rückgabe doch auch zu, wenn ich nichts mehr mit der Wohnung zu tun habe.

Ich werde einen Brief formulieren in dem ich Ihr meine Kündigung mitteile und gleichzeitig
meinen Ex mit unterschreiben lasse, dass er die Wohnung weiter nutzen wird und für die Miete selber aufkommen wird.
Dann soll sie gleich nochmal einen neuen Vertag aufsetzen, oder ich schreibe den alten nochmal ab und schicke ihn Ihr zu, damit dann nur noch er drin steht.

Oder?

MfG, Murmel


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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Tja hier das Oder:

Die Vermieterinn sagt ganz einfach, Kündigung unwirksam, wegtreten. Im Grunde braucht sie überhaupt nichts sagen, läßt Sie einfach ausziehen und wenn es irgendwann mal Probleme mit der Miete gibt, kann sie diese, ganz einfach und rechtlich wirksam,bei Ihnen einklagen.

Aber versuchen können Sie es natürlich.

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn es so schon mal bei dir geklappt hat, war das Goodwill des Vermieters. Daraus kannst du keine Rückschlüsse auf deine aktuelle Situation ziehen.

Du hast gefragt und nun gefallen dir die Antworten nicht - da kann dir keiner helfen. Die Rechtslage ist nun mal so, dass eine Kündigung nur wirksam ist, wenn alle Hauptmieter unterschreiben. Dein Ex kann das Mietverhältnis danach nur fortsetzen, wenn die Vermieterin einen neuen Vertrag mit ihm abschließt, was sie aber nicht muss. Es spielt keine Rolle, auf welchen Mieter das Kautionskonto läuft - maßgeblich ist, wann das Mietverhältnis beendet ist.

Wenn du jetzt kündigst, muss die Vermieterin überhaupt nicht reagieren. Dein Ex kann jahrelang in der Wohnung bleiben und du hast ihn schon längst vergessen - wenn er dann plötzlich keine Miete mehr zahlt, kann die Vermieterin dich in die Pflicht nehmen, weil deine Kündigung unwirksam war. Du wärst nicht die Erste, die in diese Falle reinläuft. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum du nicht einfach mit der Dame sprichst.

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#6
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Murmel22
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich bin doch gar nicht der Meinung dass mir eure Antworten nicht gefallen,
ganz im Gegenteil, ich suche mir jetzt aus allen Ratschlägen die besten Punkte heraus, um damit vor meinen Vermieter zu treten.

Problem an der Sache:
Mein Vermieter ist eine Privatperson und wohnt schlappe 600 km von meinem Wohnort weg.
Das bedeutet, dass alles nur über die Post funktioniert.
Habe aus dem Frag einen Anwalt Forum den Tipp mit dem Mietaufhebungsvertrag bekommen und versuche nun diese Schiene.

Ich glaube niemand freut sich über Zahlungsaufforderungen aus einer Beziehung die zig Jahre her ist, oder ?

MfG Murmel

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