Mietkostenausfall nach Beendigung des Mietverhältnis

24. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Linarecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkostenausfall nach Beendigung des Mietverhältnis

Hallo,

Wir haben ein Haus gemietet. Im Januar diesen Jahres hat unser Hund einen Brand verursacht (wohl durch hochspringen am Herd). Das Haus war unbewohnbar. Wir haben mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Bis zum Ablauf der Frist haben wir die Miete bezahlt. Jetzt hat der Vermieter angekündigt uns für den Mietausfall haftbar zu machen, da er das Haus immer noch nicht neu vermieten kann. Bis zur Übergabe wurde von Vermieterseite nicht mit der Renovierung begonnen. Kann er nach Beendigung des Mietverhältnisses den Mietausfall den er jetzt hat von uns fordern??


-- Editier von Linarecht123 am 24.05.2015 20:24

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Weswegen kann der Vermieter nicht neu vermieten? Weil die Renovierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind oder weil er keinen neuen Mieter gefunden hat?

Im ersten Fall:
Ihr habt schuldhaft einen Brand verursacht, der nun ursächlich für den Mietausfall ist. Wer außer Euch soll den dann tragen?

Es sähe nur dann anders aus, wenn der Vermieter die Renovierungsarbeiten schuldhaft verzögert.

Im zweiten Fall:
Das ist das Problem des Vermieters.

In jedem Fall solltet Ihr Eure Hundehaftpflicht darüber informieren, dass wegen des Schadensfalles noch Forderungen gestellt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Wer einen Schanden verursacht, muss diesen auch ausgleichen.

Wenn man also das Eigentum des Vermieters so nachhaltig schädigt, das eine Weitervermietung erstmal ausscheidet, haftet dann auch für den Mietausfall.

Jedoch trifft auch den Vermieter eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet er muss so schnell wie möglich mit der Instandsetzung anfangen. Einfach mal nichts machen und dann Mietausfall durchsetzen wollen, das funktioniert nicht.

War das Haus wegen Ermittlungen oder sonstiger Probleme nicht freigegeben, trifft ih keine Schuld, dann wäre zu zahlen.
Auch wenn die Versicherung die Zahlung einfach verzögert und der Vermieter daher nichts machen kann weil ihm das Geld fehlt, wäre das nicht seine Schuld.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Linarecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus war freigegeben. Es kann aber doch nicht sein, dass er 3 Monate gar nichts macht und dann uns den Mietausfall zahlen lässt, weil das Haus noch nicht bewohnbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Zitat (von Linarecht123):
Das Haus war freigegeben. Es kann aber doch nicht sein, dass er 3 Monate gar nichts macht und dann uns den Mietausfall zahlen lässt, weil das Haus noch nicht bewohnbar ist.

Das kann natürlich nicht sein, das wurde ja auch in beiden Antworten gesagt. Zudem zahlt wahrscheinlich nicht ihr, sondern Eure Versicherung und die schaut dann ohnehin genau hin, ob der Brand wirklich ursächlich für den Mietausfall war.

Der nächste Schritt wäre den Ex-Vermieter aufzufordern, die Gründe für die noch nicht erfolgte Neuvermietung darzulegen sowie seine Maßnahmen zur Wiederherstellung eines bewohnbaren Zustands nachzuweisen. Wenn er selbst geschludert hat, dann wird ihm evtl klar, dass er besser zurückrudert.

-- Editiert von JogyB am 24.05.2015 22:22

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3099x hilfreich)

Guten Tag,

Sie schreiben, dass bis zur Übergabe keine Renovierungsarbeiten vorgenommen wurden. Ist aber auch insofern verständlich, als nach einem Brand umfangreiche Sanierungen fällig sind, die sie mit Sicherheit nicht gerne miterlebt hätten. Insofern ist es nachvollziehbar, dass der Vermieter den Mietausfall, der durch die jetzt erfolgende Sanierung anfällt, geltend macht.

Ich denke, dass diese Kosten von ihrer Haftpflichtversicherung zu übernehmen sind.

Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Linarecht123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir dort eh nicht mehr wohnen konnten,hätte uns das recht wenig gestört :-)

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1013x hilfreich)

Zitat:
Ihr hättet die Miete übrigens mindern (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) können ? Diesen Mietausfall hätte dann eurer Versicherung getragen.

Rein theoretisch könnte man die Miete schon mindern, selbst wenn man den Schaden selber verursacht hat. Nur kann der Vermieter diesen Mietausfall in Form von Schadensersatz wieder zurück fordern.

Zitat:
Ist aber auch insofern verständlich, als nach einem Brand umfangreiche Sanierungen fällig sind, die sie mit Sicherheit nicht gerne miterlebt hätten.

Nicht nur das. In vielen Gegenden Deutschlands gibt es aufgrund der Niedrigzinsen derzeit einen Bauboom. Bei einem Brand in einer Grössenordnung, die ein Haus unbewohnbar macht, dürften mehrere Gewerke erforderlich sein.
Handwerker zu bekommen und zu organsieren kann sich ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.320 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.388 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen