Hallo,
wir haben eine Frage zur rechtlichen Situation bei Mietkürzungen.
Wir sind eine Vierer-WG, die in unterschiedlichen Zusammensetzungen seit 3 Jahren besteht.
Über Zimmer 1 befindet sich ein Balkon, der vor 2 Jahren undicht geworden ist. Aus diesem Grund tropft es ebensolange aus der Decke bei starkem Regenfall, was der Vermieter seitdem verspricht in Stand zu setzen. Dies ist bis heute nicht geschehen, mit der Begründung, dass sich unser Vermieter im Rechtsstreit mit der Hausverwaltung befindet.
In Zimmer 2 hat es im letzten Winter geschimmelt, was wir dem Vermieter gemeldet und dann selbst beseitigt haben. Der Vermieter begründet dies mit einer falschen Lüftung, allerdings liegt die Wand nach außen und es ist ein schlecht isolierter Altbau.
An der Decke des Badezimmers entsteht ebenfalls Schimmel, der allerdings durch das Badezimmer der Wohnung über uns entstanden ist.
Der Keller ist feucht und damit nicht benutzbar.
Nun haben wir beschlossen unsere Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu kündigen und unserem Vermieter mittgeteilt, dass wir für das Zimmer 1 keine Miete mehr zahlen werden, nachdem seit 1 1/2 Jahren eine Mietkürzung von 10 Prozent vom Zimmerwert besteht. Im Monat Oktober haben wir die Miete schon einbehalten.
Unsere Frage ist nun: Ist es rechtens, dass wir die Miete einbehalten haben?
Vielen Dank schonmal im Voraus
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Mietkürzung - Ist es rechtens, dass wir die Miete einbehalten haben?
24. Oktober 2012
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Frage vom 24. Oktober 2012 | 16:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkürzung - Ist es rechtens, dass wir die Miete einbehalten haben?
Fragen zur Miete?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2012 | 16:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
22 % der Gesamtmiete und als Laie erkennt man ja nicht sofort, dass der Bau schlecht isoliert ist.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 24. Oktober 2012 | 17:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja genau, 22 % der Gesamzwohnfläche
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#5
Antwort vom 24. Oktober 2012 | 17:02
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
quote:
Der Vermieter begründet dies mit einer falschen Lüftung, allerdings liegt die Wand nach außen und es ist ein schlecht isolierter Altbau.
Ja, und? Das heißt doch nicht, dass es trotzdem nicht an falschem Lüften liegen kann. Jedes Haus hat jede Menge Wände, die nach außen liegen und nicht jeder Altbau schimmelt, nur weil es ein Altbau ist. Die Isolation wird sicherlich der Baualtersklasse entsprechen. Alles keine Gründe, den Schimmel sofort dem Haus in die Schuhe zu schieben.
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