Mietkürzung - Mietminderung wegen Mängel

5. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietkürzung - Mietminderung wegen Mängel

Hallo,
wir haben, nachdem wir unseren Vermieter mehrmals aufgefordert hatten diverse Mängel zu beseitigen und dieser nichts unternahm, seit Juli die Miete gekürzt. Wurde ihm auch so angekündigt.
Seitens des Vermieters bzw. dessen Anwalt kommt immer nur, .... falls wir die Miete nicht voll zahlen, er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt .....
Bisher aber nichts konkretes von ihm, dass wir seit Juli im Rückstand wären (denn er ist der Meinung, dass keine Mängel vorliegen, obwohl wir ihm diese auch persönlich gezeigt haben)
Gibt es irgendwelche Fristen oder ähnliches, wo die Mietkürzung als *anerkannt* gilt?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Habt ihr die Mängel/Mietkürzung schriftlich oder mündlich angekündigt/gemeldet?

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#2
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

es wurde alles schriftlich gemacht

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#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 213x hilfreich)

Wieviel mindert Ihr denn? Ich weiß es gibt Leute, die sich einfach einen Prozentsatz ausdenken, doch es gibt auch Gesetze. Eine Mietminderung sollte nach meiner Meinung NIE ohne einer vorherigen Beratung mit einem Anwalt (Mieterverein) passieren, denn der Vermieter hat ja einen Anwalt und Ihr?

Oft gehen solche Sachen vor Gericht, weil nur ein Gericht kann festsetzen, ob die Minderung gerecht war oder nicht. Außerdem kommt es auf die Mängel an und Du hast hier weder die Mängel, noch den Minderungssatz angegeben. Würde schon helfen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49743 Beiträge, 17455x hilfreich)

Um welche Art von Mängeln geht es denn? Nicht jeder Mangel berechtigt zur Mietminderung.

Für Mietforderungen gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende.

Eine Mietkürzung aus dem August 2006 muss der Vermieter also spätestens bis zum 31.12.2009 geltend machen.

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#5
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo suse_sa,

zur Beantwortung Ihrer Fragen wäre wichtig:

- Welche Mängel, konkret?

- Wieviel Mietminderung habt Ihr gemacht?

Grüße

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#6
 Von 
suse_sa
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
zu den Mängeln:
- die Badewanne ist total aufgerauht und hat reichlich Rostflecken und Abplatzer
- 2 Waschbecken haben diverse Abplatzer und Rostflecken
- im Wintergarten regnet es an mehreren Stellen rein
- Keller können wir nicht nutzen, da dieser mit Material etc. vom Vermieter vollgestellt ist, auf Dachboden steht auch Zeugs von ihm,
- Küche kein heißes Wasser
- Dusche und Wanne geht Wasser nur entweder heiß oder kalt (mischen geht nicht)


-- Editiert von suse_sa am 06.09.2006 14:02:58

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