Mietkürzung aufgrund diverser Mängel

5. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Illux
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkürzung aufgrund diverser Mängel

Sehr geehrte Damen und Herren,

im April 2013 schloss ich einen Mietvertrag ab. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden Mängel an der Mietsache, diese wurden vertraglich festgehalten und es wurde eine Frist zur Behebung vereinbart. Einer der angesprochenen Mängel war hierbei ein undichtes Fenster. Die Wohnung verfügte über zwei Nachtspeicheröfen, diese wurden mittlerweile gegen eine Zentralheizung getauscht. Auf meine Zweifel, ob zwei Heizkörper für eine 45 m² Wohnung ausreichten entgegnete man, dass diese durch die Warmluftverteilung angemessen heizten, weitere Heizkörper nähmen nur Platz weg.

Sämtliche der erwähnten Mängel wurden, abgesehen vom Fenster und obgleich nicht fristgerecht, behoben. Mittlerweile fällt die Temperatur, trotz aufgedrehter Heizung, nachts auf grob 15 Grad im Schlafzimmer mit teils massivem Luftzug. Im Laufe des Jahres traten jedoch neue, nicht zu prognostizierende Mängel auf. Hierzu zählt erhebliche Schimmelbildung an der Fensterlaibung in der Küche (Fehllüftung ist ausgeschlossen, das Fenster war jeden Tag mindestens 4 Stunden geöffnet) seit Oktober. Mittlerweile erstreckt sich der Schimmel beidseitig auf gut 40 cm Länge und 5 cm Breite. Zu erwähnen sei, dass in der Küche keine Heizmöglichkeit besteht.
Massive Schimmelbildung im Badezimmer, hier existiert lediglich eine kleine Lucke zur Lüftung, ein Glasbaustein von ungefähr 25 cm x 25 cm Größe. Das Badezimmer verfügt(e) über eine Strom-Radiatorheizung, diese ist jedoch vor vier Wochen durchgebrannt. Aufgrund der erheblichen Geruchsbelästigung habe ich diese demontiert, sie liegt jetzt im Keller und lüftet aus. Im September habe ich mit Schimmelex das halbe Badezimmer gereinigt und wie in der Gebrauchsanweisung 24 Stunden in die Wände einziehen lassen, nach weniger als vier Wochen kam der Schimmel jedoch wieder durch.Im angeschlossenen Flur existiert keine Heizung. Der Durchlauferhitzer liefert entweder sehr heißes oder nur lauwarmes (ca 20°, gemessen) Wasser, eine Feinjustage ist vorgesehen jedoch offensichtlich defekt. Ein Reparaturversuch des Hausmeisterservices schlug fehl.
Die Armaturen in der Küche sind undicht, diese wurde bereits einmal repariert, seither ist sie grob verkratzt, etwas weniger undicht, jedoch keinesfalls dicht. Der Druckspüler ist undicht, es tropft rostiges Wasser ins Badezimmer. Auch hier erfolgte bereits eine Reparatur, jedoch müsste man Fehlschläge auch hier als Erfolg werten,
um von selbigem zu sprechen.

Den Vermieter habe ich über die Mängel zeitnah informiert, schriftliche (E-Mail & Fax+Empfangsbestätigung) Erinnerungen an das Fenster erhält mein Vermieter seit September, selbiges gilt für die Armaturen sowie den Durchlauferhitzer. Bezüglich des Schimmels erfolgten bisher drei Mittelungen seit Anfang November, eine Reaktion blieb aus.
Da ich bisher ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter hatte, habe ich mir bis zu diesem Monat Zwangsmaßnahmen gespart. Da auch auf meine dritte Mail hin keine Reaktion erfolgte, habe ich Anfang Dezember die Miete um 80% gekürzt. Ein Hinweis, bezugnehmend auf die kommende Kürzung, erfolgte VOR dem dritten Werktag.
Gestützt habe ich mich hierbei auf ein Urteil des LGs Wiesbaden vom 04.07.1977 (426 / 76), wonach eine fehlende Heizmöglichkeit auch eine Mietkürzung von 100% rechtfertige. Nach Literatur sei ein undichtes Fenster mit 5%, Schimmelpilz mit 20%, eine nicht zu benutzende Dusche mit 16% anzusetzen. Da die Mängel in mehreren Räumen auftreten,
halte ich 80 %, unter Referenz auf das angesprochene Urteil, für zulässig. Die Mietkürzung habe ich basierend auf der Bruttomiete berechnet (BGH Az. XII ZR 225/03 ). Meiner Ansicht nach nutzt der Vermieter hier die Zwangslage von Studenten wie mir massiv aus.

Heute nun rief mich der Handwerker des Unternehmens (selbiger, der sich für die bereits genannten, wenig effektiven Reparaturen verantworlich zeichnet) an. In schwer erbostem Ton teilte er mir mit, dass eine derartige Mietkürzung natürlich unverhältnismäßig sei, er aber Anfang der kommenden Woche die Reparaturen vornehmen wolle. Er wies darüber hinaus darauf hin, dass ich die Nebenkosten nicht überwiesen habe und somit säumig sei. Außerdem wies eröffnete er mir, dass, sollten die Reparaturen zu kostspielig sein, man mir kündigen wolle, im Zweifelsfall auf Eigenbedarf, um sich so die Kosten zu sparen. Die Wohnung ist Teil eines komplett vermieteten Dreifamilienhauses, in dem alle drei Wohnungen vermietet sind. Der Vermieter erklärte bei Abschluss des Vertrages, dass er das Haus aus einer Zwangsversteigerung erstanden habe und einen kurzfristigen Verkauf plane. Für mich ergibt sich aus dieser Tatsache der Rechtszustand der Mietsache als Mietwohnung, nicht als Eigentumswohnung. Somit wäre, selbst bei einer potentiellen Umwandlung in eine Eigentumswohnung eine Sperrfrist zu beachten, eine Kündigung auf Eigenbedarf unzulässig.

Ist die Argumentation statthaft und falls ja, was muss ich, bei erfolgter Reparatur, nachzahlen. Drohen mir Konsequenzen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

(Fehllüftung ist ausgeschlossen, das Fenster war jeden Tag mindestens 4 Stunden geöffnet)
Und genau das ist Fehllüftung!!!

Richtig ist
1. Heizen
2. Lüften - nicht auf Kipp, weitgeöffnete Fenster mehrmals täglich jeweils maximal 5-10 Minuten lang
http://www.mieterbund.de/942.html
http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse/schimmel/richtig-lueften-schimmelbildung-vermeiden

Nach Literatur sei ein undichtes Fenster mit 5%,
Im Altbau sind undichte Fenster i.d.R. kein Mangel sondern u.U. baualtersgerechter Zustand
http://www.mietminderung.org/mietminderung-undichte-oder-defekte-fenster-balkontuer/

Auf jeden Einzelpunkt des gesamten Romans ist unmöglich aus der Ferne einzugehen. Du wirst einen Anwalt vor Ort brauchen - natürlich sind da auch Mängel dabei, für die der Vermieter einzustehen hat.

Aber hör lieber erstmal damit auf mit deinem falschen Lüftungsverhalten Schimmel zu züchten, bevor du weiter auf den Putz haust - sonst hast du womöglich noch erhebliche Schadensersatzforderung am Hals.

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"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. Dieter H"

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#2
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 213x hilfreich)

Man kann die Tapete untersuchen, auf welcher der Schimmel waechst ... ; bei Schimmel-Zuechtern ist die meistens voellig intakt, und nur an der Oberflaeche ist Schimmel.

"Feuchte Waende" kommen oft von ungenuegendem heizen ; wenn die Wand kalt ist kondensiert dort natuerlich Wasser: Mieter ist dann selber schuld.

Leider sind die Energie- und Heizmaterial-Preise fuer manche zu teuer; dann wird gespart , und dann gibts Schimmel.
==> Im Vollgedaemmten Haus lauert der Schimmel aber genauso, da sind die teuren Energiesparmassnahmen kein Vorteil: Es waere besser, das Geld in Heizmaterial zu investieren.



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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

quote:
Das Badezimmer verfügt(e) über eine Strom-Radiatorheizung, diese ist jedoch vor vier Wochen durchgebrannt. Aufgrund der erheblichen Geruchsbelästigung habe ich diese demontiert, sie liegt jetzt im Keller und lüftet aus.


Sowas sollte eine vom Vermieter beauftragte Firma machen und nicht der Mieter dran herumbasteln.

quote:
Der Durchlauferhitzer liefert entweder sehr heißes oder nur lauwarmes (ca 20°, gemessen) Wasser, eine Feinjustage ist vorgesehen jedoch offensichtlich defekt. Ein Reparaturversuch des Hausmeisterservices schlug fehl.


Da kann man eine Armatur installieren, an der man die gewünschte Temperatur einstellen kann. Hat bei mir auch das Problem beseitigt.


Zur Herkunft des Schimmels durch falsches Lüften (Kippstellung) wurde ja bereits eingegangen. Den habt ihr selber verursacht.
Die Heizung muß ausreichen, die Wohnung zu erwärmen, jedoch schreibst du ja nur, dass es nachts im Schlafzimmer um die 15 °C ist. Das könnte eine Nachtabsenkung sein. Wobei auch dort i.d.R. wenigstens 17 °C erreicht werden sollten. Läßt du die Heizkörper auf voller Stufe durchlaufen oder drehst du sie zwischendurch stundenlang runter? Letzteres würde ich dann sein lassen. Ist kontraproduktiv.

Wenn es sich um einen Altbau handelt, danach klingt ist, sind zugige Fenster im übrigen kein Mangel, sondern der Baualtersklasse des Hauses geschuldet, und dafür gibt es keine Mietminderung, darüber gibt’s Gerichtsurteile. Jedoch kannst du natürlich ne Decke zusammenrollen und vors Fenster legen. Dürfte den Luftzug verringern.
Dass im Flur und in der Küche keine Heizung ist war offenbar bereits bei Anmietung nicht anders. Dies stellt also auch keinen Mangel dar.

Insgesamt denke ich auch, dass du mit 80 % weit übers Ziel hinausgegriffen hast und das könnte zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn ein ausreichender Mietrückstand erreicht ist.


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#4
 Von 
Illux
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bevor der ****storm hier in die nächste Runde geht, das Fenster ist mehrfach am Tag ganz offen, ein Kipplüften ist fast dauerhaft NOTWENDIG (!). Der Raum verfügt über keine Heizung, an der Außenfassade ist ein ca 3 Meter langer Riss. Stellt man das Fenster nicht auf Kipp, so kondensiert dauerhaft Wasser - selbst, wenn der Raum nicht genutzt wird. Die Küche ist nur durch eine Rigips-Wand vom Badezimmer getrennt. Das Badezimmer ist undicht, hier bestand früher mal Schimmel, dieser wurde jedoch vor unserem Einzug entfernt. Man könnte hier Lüften bis zum jüngsten Tag. Die Risse wurden mit Silikon abgedichtet, im Sommer ist selbiges jedoch durch die hohen Temperaturen komplett verschmolzen, ein abdichtender Effekt ist somit wohl nur noch schwerlich gegeben. Hier von "Fehllüften, du bist schuld" zu sprechen, ist einfach nicht angebracht und zu undifferenziert.

Und genau hier stellt sich die Frage, ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, als er die Heizungen erneuert hat, ob die Küche keiner bedürfe. Die Antwort war nein, obwohl anfangs auch hier ein Heizkörper vorgesehen war. Er vertritt die Auffassung, die Heizung im Wohnzimmer (2 tragende Wände weiter) wäre ausreichend.

Das ist meines Erachtens nach nicht so simpel zu beantworten. Der Vermieter hat auf, als die Heizanlage erneuert wurde, bewusst auf einen Heizkörper verzichtet - nicht ich, ich habe ausdrücklich auf die Problematik hingewiesen.

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#5
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

quote:
Und genau hier stellt sich die Frage, ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, als er die Heizungen erneuert hat, ob die Küche keiner bedürfe. Die Antwort war nein, obwohl anfangs auch hier ein Heizkörper vorgesehen war. Er vertritt die Auffassung, die Heizung im Wohnzimmer (2 tragende Wände weiter) wäre ausreichend.


du hast für zwei Nachtspeicheröfen zwei Heizkörper bekommen. Warum solltest du in der Küche einen weiteren bekommen?

Die Heizquelle im Bad hast du ja eigenständig außer Betrieb genommen. Kein Wunder wenn es dort feucht wird.

Bei nur 45 m² solltest du ständig alle Räume beheizen und im Anschluss an das Duschen oder Kochen alle "Luken" (Fenster und Wohnungstür) für mehrere Minuten zum Lüften öffnen.

Die Kippfunktion von Fenstern gehört in unseren Breitengraden eigentlich verboten.

Wenn du nachts 2°C mehr benötigst, bitte deinen Vermieter die Vorlauftemperatur anzuheben.

Mein Blick in die Glaskugel prophezeit, unter Beibehaltung der Mietkürzung, die fristlose Kündigung nach drei Monaten, plus Schadensersatzforderungen seitens des Vermieters.



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#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Wer nachdem er die Möglichkeit hatte sich zu informieren immer noch solchen Unsinn von sich gibt

quote:
ein Kipplüften ist fast dauerhaft NOTWENDIG (!)


quote:
Hier von "Fehllüften, du bist schuld" zu sprechen, ist einfach nicht angebracht und zu undifferenziert.



dem ist wohl nicht mehr zu helfen.

Wenn das DAUERKIPP beibehalten wird, dann wird auch die Erhöhung der Vorlauftemperatur nichts bringen. I.d.R. braucht es erstmal ein paar Tage Durchheizen ohne Dauerkipp/bei geschlossenen Fenstern (dafür aber mit richtigem Stosslüften), um die ausgekühlten Bauteile wieder auf eine Grundtemperatur zu bringen, damit sich kein Feuchtigkeitskondensat mehr niederschlägt.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch mit der Justiz rechnen D Hildebran"

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Es kann doch wohl nicht so unmöglich sein, 45 m² durchzuwärmen, auch mit zwei Heizkörpern. Dazu muß aber diese unsinnige Kippstellung der Fenster mal aufhören. So kann doch die kalte Wand sich nie aufwärmen. Und logisch, dass dann dort die Feuchtigkeit kondensiert, die sucht sich nun mal den kältesten Punkt im Raum.

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