Hallo,
wir haben unserem Vermieter schon seit längerem darauf hingewiesen, das sich im Lagerraum Schimmel bildet. Reaktion null. Dann hat ständig unsere Eingangstüre geklemmt, weil die Fliesen unsachgemäß verarbeitet waren. Hat immer geschliffen. Vermieter hat 2 Fliesen rausgeschlagen und Provisorich einen alten Teppich darüber gelegt, sieht natürlich klasse aus. Die Heizung funktioniert seit längerem nicht richtig. Jetzt wollte ich mich mal Informieren, wieviel Miete ichmal einbehalten soll, damit der sich mal bewegt !!! Und muß ich die einbehaltene Summe später nach den Reparaturen wieder Nachzahlen ????
Bitte helfen Sie mir !!!!
Gruß
Michael Flock
Mietkürzung wegen Schimmel ?? wieviel ??
Hallo! Dieses Thema interessiert mich auch sehr! Ich habe letzte Woche entdeckt, dass sich hinter diversen Möbeln Schimmel gebildet hat! In allen beiden Zimmern, trotz ausreichender Lüftung! Meine frage wäre, um wieviel man die Miete mindern könnte, da sich bereits erneut Ameisen ansammeln. Letzten Sommer konnten wir unser Schlafzimmer nicht nutzen, da sich dort so viele Ameisen tummelten. Selbst da war der Vermieter nicht bereit, unsere Miete zu mindern.
Hat jemand damit schon Erfahrung?
Soweit ich weiss, muss man den Vermieter informieren, bevor man Miete kürzen darf. Reagiert er wie im ersten Beitrag nicht, habe ich mal gelesen, dass man kürzen darf.
Im zweiten Beitrag. Wird schwierig. Wir haben auch Schimmel im Bad und Schlafzimmer. Uns schieben sie die Schuld zu, wir würden falsch lüften. Aber unter uns die Wohnung schimmelt ebenfalls weg (die Mieter sind gerade ausgezogen). Da hilft auch sicher nur der Weg über bestimmte Behörden.
Schimmel bildet sich hinter Möbeln, wenn die direkt an der Wand stehen (besonders an Außenwände). Habt ihr es schon gemeldet? Wenn nicht, müsst ihr das tun. Ohne Anzeige der Mängel beim Vermieter habt ihr keine Chancen, denn der Vermeiter muss die Möglichkeit haben, die Mängel zu beseitigen!
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Habe mich jetzt mal weiter umgesehen, also, dass man es melden muss ist klar, aber sollte der Vermieter keine Schuld an der Entsteheung dieser Mängel haben, dann muss er dass anhand eines Gutachtens beweisen. So lange jedoch der Mängel besteht und der Mieter nicht selbst der Verursacher ist, kann man die Miete mindern. Bei Schimmelflecken hängt das jedoch davon ab, in welchem Maß die Wohnung davon befallen ist. Gruß kiinay
Hallo!
Letztem Beitrag ist vollends zuzustimmen. Wenn Ihr sicherstellen könnt, genügend zu lüften (mind. 2 mal tägl. 5-10 min. quer nicht nur kipp) und heizen (mind. 18 Grad), dann liegt wohl ein Baumangel vor.
Des Weiteren ist es einer der größten Irrtümer, dass man die Mietminderung beantragen müsste. Diese kann man ab dem Moment der Meldung des Mangels an den Vermieter selbstständig durchführen - siehe
§ 536 BGB
. Man sollte lediglich sicherheitshalber das Mindern und die Höhe dem Vermieter mitteilen. Bei Schimmel ist übrigens die Spannweite der Minderungsquote sehr hoch; vor allem ist auch der Wohnwert der befallenden Räume zu berücksichtigen.
Beste Grüße
Und jetzt?
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