Mietkürzung/vorzeitiger Auszug möglich?

28. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.12.2013 12:34:08
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkürzung/vorzeitiger Auszug möglich?

Mietkürzung/vorzeitiger Auszug möglich?

- Vermieterin kappt mir den Internetanschluss von heute auf morgen
- ihre Katze sitzt fast jede Nacht vor meiner Zimmertür und miaut mich aus dem Schlaf

Ich wohne mit meiner Vermieterin zusammen und habe einen Untermietvertrag mit ihr abgeschlossen (2 monatige Kündigungsfrist). Prämisse beim Einzug vor 10 Monaten war, dass ein Internetanschluss dabei ist. Nun will sie mir den von heute auf morgen kappen? Grund ist, weil ich den Router hin und wieder vergesse aus zu schalten. Dadurch könne ihrer Meinung nach der Router Schaden nehmen (alte Leitungen im Haus). Verstehe ich zwar nicht, aber gut. Und Strom sparen ist auch keine ausreichende Begründung. Meine Frage ist nun: Kann sie das so ohne weiteres? Die Sache ist nämlich die, dass es nicht explizit im Mietvertrag steht (nur Miete + Nebenkosten Strom, Wasser). Kann sie das also, weil es nach ihrer Meinung nach nirgends steht und nur Kulanz war, dass ich es mitbenutzen durfte???

Mir entsteht dadurch aber ein gewaltiger Schaden, da ich als Alumni mitten in der Bewerbungsphase bin und den Anschluss brauche. Außerdem beziehe ich Harz4 und habe kaum Geld den eigenen Anschluss alleine zu zahlen. Deswegen ja die WG. Habe ich nicht wenigstens vorzeitiges Auszugsrecht? Auch weil ihre Katze mich immer nachts aus dem Schlaf reißt? Kommt das nicht als ausreichende Erschwernisbegründung dazu?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Ist echt ******* gerade, besonders weil ich dann unnötig umziehen müsste.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130295 Beiträge, 41510x hilfreich)

Wenn der Internetanschluss nicht im Vertrag steht und sie die Nutzung nur einfach aus Kulanz zugelassen hat, wird es schwer daraus irgendetwas zu machen.



quote:
Habe ich nicht wenigstens vorzeitiges Auszugsrecht?

Du hast sogar ein jederzeitiges Auszugsrecht. Niemand ist verpflichtet eine Wohnung/ein Zimmer dauerhaft zu bewohnen.
Was dich natürlich nicht von der Pflicht zur Mietzahlung entbindet.



quote:
Auch weil ihre Katze mich immer nachts aus dem Schlaf reißt?

Wurde die Vermieterin diesbezüglich bereits gerichtfest abgemahnt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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