Besteht während einer Räumungsklage (Eigenbedarfskündigung) weiterhin ein Mietmängelbeseitigungsanspruch bzw. die Möglichkeit zur Mietminderung gegen den Vermieter? Oder besteht dies nur für den Zeitraum der eigentlichen Mietzeit, die das Gericht im Räumungsprozess feststellt.
Beispiel
Mängelanzeige Anfang November 2022.
Kündigungsfrist Ende Januar 2023.
Räumungsklage: Urteilsspruch (hypothetisch) Ende März.
A:
Räumungsklage. Vermieter gewinnt. Gericht stellt fest Auszug hätte Ende Januar erfolgen müssen. Räumungsfrist durchs Gericht nun bis Ende Mai. Mietminderung drei Monate bis zum vom Gericht festgestellten eigentlichen Räumungstag (Ende Januar)? Oder bis Ende März (Feststellung durchs Gericht)? Oder Mietminderung (und Mietmängelbeseitigungsanspruch) bis zur Räumung Ende Mai?
B:
Räumungsklage. Mieter gewinnt. Mietverhältnis besteht unverändert fort. Vermieter hat den Mietmangel nicht behoben, berufte sich darauf, dass wegen seiner Kündigung kein Mietmängelbeseitigungsrecht mehr bestünde. Für welchen Zeitraum dürfte die Minderung hier erfolgen?
Zwei Anwälte (telefonische Rechtsberatung) geben mir mal wieder eine gegensätzliche Einschätzung dazu. Das hilft natürlich nicht weiter :D
Danke.
-- Editiert von User am 17. März 2023 22:56
Mietmängel während Räumungsklage
17. März 2023
Thema abonnieren
Frage vom 17. März 2023 | 22:55
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 14x hilfreich)
Mietmängel während Räumungsklage
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#1
Antwort vom 17. März 2023 | 23:07
Von
Status: Master (4142 Beiträge, 2376x hilfreich)
Fall A: wenn der Mietvertrag beendet ist, wird keine Miete mehr gezahlt.
Der Vermieter kann allerdings (neben anderen Dingen wie Schadenersatz und den Prozesskosten) eine Nutzungsentschädigung fordern. Diese orientiert sich nicht an der bisher gezahlten Miete, sondern an der ortsüblichen Miete der Wohnung. Sie wird also bei Mängeln wohl niedriger sein.
Fall B: wenn die Kündigung vom Gericht für gegenstandslos erklärt wird, dann verhält sich das so, als ob sie nie versucht worden wäre.
#2
Antwort vom 18. März 2023 | 10:35
Von
Status: Bachelor (3542 Beiträge, 410x hilfreich)
ZitatBesteht während einer Räumungsklage (Eigenbedarfskündigung) weiterhin ein Mietmängelbeseitigungsanspruch :
ME ja, solange das Mietverhältnis dauert, hat der Mieter einen Mängelbeseitigungsanspruch.
Zitatdie Möglichkeit zur Mietminderung gegen den Vermieter? :
Sollte ebenso gehen, solange das Mietverhältnis besteht und die Mängel auch tatsächlich vorhanden sind.
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#3
Antwort vom 18. März 2023 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (109268 Beiträge, 38282x hilfreich)
ZitatBesteht während einer Räumungsklage (Eigenbedarfskündigung) weiterhin ein Mietmängelbeseitigungsanspruch bzw. die Möglichkeit zur Mietminderung gegen den Vermieter? :
Rechte aus einem Mietverhältnis kann der Mieter nur für den Zeitraum geltend machen. in dem ein solches Mietverhältnis auch besteht.
Fraglich also, was zu dem Thema in der Kündigung steht - in der Regel findet sich da ja ein entsprechender Widerspruch ...
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