Mietmangel: Flachdach wird zur Dachterasse der Nachbarn

17. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Yoika97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietmangel: Flachdach wird zur Dachterasse der Nachbarn

Moin,

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Folgende Situation:

Wir wohnen seit etwa zwei Jahren zur Miete in einem Vierparteienhaus. Unsere Wohnung liegt dabei im Erdgeschoss und besitzt ein Flachdach. Vor zwei/drei Monaten wurde dann eine Wohnung im ersten Stock frei und der Vermieter hat direkt eine Terassentür in dieser eingebaut und unser Dach zu einer Dachterasse umfunktioniert.. Nun könnt ihr euch vorstellen, dass Bewegungen auf der Dachterasse deutlich in unserer Wohnung zu hören sind (Die Dachterasse erstreckt sich über die komplette Wohneinheit).

Jetzt meine Frage: Kann unser Vermieter das einfach machen oder stellt das einen Mietmangel?

Über antworten würde ich mich echt freuen.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Yoika

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Zitat (von Yoika97):
Jetzt meine Frage: Kann unser Vermieter das einfach machen

Merkwürdige Frage, den Bewies hat man doch offenbar
Zitat (von Yoika97):
der Vermieter hat direkt eine Terassentür in dieser eingebaut und unser Dach zu einer Dachterasse umfunktioniert.




Zitat (von Yoika97):
Nun könnt ihr euch vorstellen, dass Bewegungen auf der Dachterasse deutlich in unserer Wohnung zu hören sind

Bedeutet was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Yoika97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bedeutet das so ziemlich jeder Schritt auf der Dachterasse deutlich in der Wohnung zu hören ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Das würde ich dann in der Tat als Mietmangel sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39547 Beiträge, 14166x hilfreich)

Ich grüble noch an einem anderen Punkt: sind denn bautechnisch überhaupt die Voraussetzungen da, dieses Flachdach zu begehen, im Zweifel stehen da ja auch Möbel rum, Blumenkübel (schwer) u.s.w. Und, wir haben ja auch eine Nutzungsänderung. Eventuell muss das Dach ja stabilisiert werden, und das könnte ja auch mit mehr Schallschutz einhergehen?

wirdwerden

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3796 Beiträge, 613x hilfreich)

Zitat (von Yoika97):
Jetzt meine Frage: Kann unser Vermieter das einfach machen oder stellt das einen Mietmangel?

Häufig werden Flachdächer mit Blech verlegt, wenn das der Fall ist, kann ich mir die Lautstärke gut vorstellen.
Außerdem sind da oft Nähte die leicht hochstellen, also auch eine Gefahr wenn das Dach benützt wird. Auch muss ein Geländer angebracht sein.
Mit dem Vermieter reden oder beim Bauamt nachfragen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34283 Beiträge, 5906x hilfreich)

Zitat (von Yoika97):
direkt eine Terassentür in dieser eingebaut und unser Dach zu einer Dachterasse umfunktioniert..
Die Dachterrasse hat auch alles, was sie braucht?
Woraus besteht das EG-Wohnungsdach, auf dem sich nun die Nachbarn wohl fühlen?
Ich kann mir zwar Lärmbelästigung vorstellen, aber eure Grundrisse noch nicht...die Dachterrasse ist so groß wie eure Wohnung?
Vermietet der Vermieter diese beiden Wohnungen bzw. alle 4 im Haus?
Dachterrassen sind ganz unabhängig vom Lärm genehmigungspflichtig!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6621 Beiträge, 2335x hilfreich)

Braucht es für die Umwidmung des Flachdachs zur Terrasse keine Änderung/Ergänzung der Baugenehmigung ?
Oder erfüllt die Terassentür eine nicht beschriebene andere Funktion ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6621 Beiträge, 2335x hilfreich)

,

-- Editiert von User am 17. September 2023 13:40

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124552 Beiträge, 40375x hilfreich)

Ja, das zuständige Bauamt kann man auch noch mit einbeziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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