Mietmangel Herd

17. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Hellmaker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietmangel Herd

Hallo

ich habe zu Beginn des Jahres festgestellt, dass mein Herd kaputt ist. 3 von 4 Herdplatten laufen nur unter voller Hitze und lassen sich nicht Regeln. Es ist ein Herd mit Ceranfeld und er steht schon seit Abschluss des Mietvertrages in der Wohnung. Der Herd steht auch im Mietvertrag ("Ausstattung: Einbauküche mit E-Herd"). Der Vermieter hat diesen vom Vormieter übernommen. Ich hab dem Vermieter schriftlich den Mangel angezeigt, ihm das Problem dargelegt und eine Frist von 1,5 Wochen gegeben. Jetzt will der Vermieter den Herd zwar ersetzen, allerdings stellt er mich vor folgende Wahl: entweder ich akzeptiere einen Herd mit normalen Kochplatten, oder ich bezahle einen Aufpreis von 105 € und bekomme wieder einen Herd mit Ceranfeld.

Meine Frage dazu: habe ich Anspruch auf einen Herd mit Ceranfeld (ohne Aufpreis)? oder muss ich den Herd mit Kochplatten akzeptieren?

Ich kann es aus dem BGB nicht ganz herauslesen, ob es sich um eine Gattungsschuld handelt, bzw. ob der billigere Herd eine versteckte Mieterhöhung ist, da die Miete gleich bleibt und der Wert der Mietsache um 105 € sinkt.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

quote:
3 von 4 Herdplatten laufen nur unter voller Hitze


der Herd ist ja nicht "kaputt", sondern er bietet nicht mehr alle Funktionen (Stufe 1 und 2 fehlen von insgesamt i.d.R. 3 Stufen).

Insofern bestünde m.E nur ein Anspruch des M. auf eine Reparatur, die allerdings mangels Ersatzteilen wohl nicht mehr möglich ist.

Wenn also eine Reparatur nicht mehr möglich ist, ist vom VM Ersatz zu stellen. Normale Kochplatten reichen allerdings vollauf.

Einen Anspruch auf Cerankochplatten kann ich nicht erkennen , wenngleich es durchaus möglich sein könnte, dass irgendein Amtsrichter, der ja bekanntlich unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet ist, mal so geurteilt hätte.

Unabhängig von der rechtlichen Seite, bin ich jedoch der Meinung, dass ich als VM den Aufpreis bezahlen würde, weil ich es bei dem (Bagatell-) Betrag aus Kulanz machen würde und mir es zu Blöd wäre, wegen € 105,00 rumzustreiten.

Unter der Voraussetzung das Mietverhältnis ist sonst ok.

-- Editiert Barni Gröllheimer am 17.01.2013 18:20

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 431x hilfreich)


Also für mich bedeutete der Unterschied zwischen Kochplatten und Cerankochfeld: Energieeffizienz und Pflegeerleichterung.
Ein Ceranfeld braucht weniger Energie und ist leichter zu reinigen.
Deiner Auffassung nach könnte der VM dann ja auch einen alten Ofen reinstellen, den man manuell befeuern muss.

Meines Wissen hat der MV Ersatz zu leisten "gleicher Art und Güte". Ein Ceranfeld ist ja nun auch nicht sooo modern, die gibts nun auch schon Jahrzehnte.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Denke auch, dass ein gleichwertiger Herd u.U. nicht von Miele sein muss, kann auch ein NoName-Artikel sein, aber von Ceran auf alte Kochplatten wäre nicht drin.

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#4
 Von 
Hellmaker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das stimmt. Die Marke ist mir egal.

Aber ich finde es schon einen Unterschied ob man nen Ceranherd oder nen Kochplattenherd bekommt.

Aber gibt es da auch nen Gesetz, dass das darstellt?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1633x hilfreich)

Der Vermieter muss das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand halten. Das schliesst den Herd mit ein. Die Wohnung wurde mit einem Herd, der ein Cerankochfeld hat angemietet. M. M. nach muss dann auch ein solcher wieder her.

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